Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 3148
Saarbrücken

Die ev. Stiftskirche St. Arnual - Gräfin Anna Maria von Hessen-Kassel und ihre drei Kinder, Philipp, Dorothea und Louise Juliana von Nassau-Saarbrücken

Mit jedem Kapitel sind wir bisher der Zeit und der Abfolge der Saarbrücker Grafen gefolgt, und jedes Epitaph war prächtiger und aufwendiger als das vorherige. In diesem Sinne stellt dieses an der Nordwand des Chores aufgestellte Epitaph den Abschluß und Höhepunkt der Reihe dar. Es ist das größte in der ganzen Kirche, es ist vierteilig und erinnert an insgesamt vier Personen. Das Epitaph ist wiederum jünger als dasjenige, das im letzten Kapitel vorgestellt wurde, aber es bleibt dem etablierten Gestaltungs-Paradigma treu, dem beim Epitaph für Graf Johann IV. neu eingeführten und ab da beibehaltenen neuen gestalterischen Konzept mit der um die Nische der Figur herumlaufenden Ahnenprobe, 32 Wappenschilde für jede Person und jede Nische. Zusammen mit dem Hauptwappen für jede Person im Aufsatz haben wir an diesem Epitaph insgesamt 132 Wappendarstellungen, das ist in dieser Hinsicht der unübertroffene Höhepunkt der ganzen Kirche.

Das vierteilige Epitaph im Stil der späten Renaissance (Manierismus) erinnert an vier Personen, an Gräfin Anna Maria von Hessen-Kassel (27.1.1567-21.11.1626) und drei ihrer Kinder, Philipp Graf von Nassau-Saarbrücken (15.4.1597-29.3.1621), Dorothea Gräfin von Nassau-Saarbrücken (21.2.1605-23.2.1620) und Louise Juliana Gräfin von Nassau-Saarbrücken (9.8.1598-24.9.1622). Trotz der analog gestalteten Kompartimente für die einzelnen Personen in der Hauptzone wirkt dieses Sammel-Epitaph disharmonisch und läßt vermuten, daß es ursprünglich nur für drei Personen geplant war und nachträglich auf der rechten Seite für eine vierte Person ergänzt wurde. Denn der Aufsatz ist ganz deutlich nur für drei Felder konzipiert und paßt ideal zu den linken drei Kompartimenten, während über dem rechten Kompartiment eine halbherzige Überleitung zum dreiteiligen Aufsatz angestückelt wurde. Die Ergänzung ist in der Hauptfeld-Ebene nicht zu bemerken, wohl aber in der Aufsatz-Ebene, weil hier kein neuer Gesamt-Aufsatz geschaffen wurde, sondern angestückelt wurde, und die optische Mittelachse weiterhin durch das zweite Kompartiment von links verläuft.

Interessant ist auch die Anordnung: Die Mutter befindet sich ganz links, im zweiten Abschnitt folgt der Sohn, und dann folgen beide Töchter. Wenn wir nur die drei linken Personen nehmen, ist der Wunsch nach Symmetrie nachzuvollziehen: Der einzige Mann, der einzige Gerüstete, steht dominant als Blickfänger in der Mitte, breitbeinig und groß, eine dominante Erscheinung, und die beiden Frauen, Mutter und Schwester, stehen rechts und links davon. Wenn man gleich für vier Personen geplant hätte, wäre eine ästhetische Anordnung die, die beiden Hauptpersonen, Mutter und Sohn, in die Mitte zu setzen, und die unverheirateten Töchter, also aus geschichtlicher Sicht Nebenpersonen und aus darstellerischer Sicht die kleinsten Figuren, an den Außenseiten. Daß das nicht gemacht wurde, spricht für eine konzeptionelle Änderung, nachdem der Hauptteil bereits vollendet war. Ein weiterer Unterschied der beiden Entstehungsphasen ist, daß im rechten Kompartiment ein ganz anderer Engel unter der Inschrift am Gebälk angebracht ist, während die drei anderen gestalterisch aus einem Guß sind. Die Abfolge der Todesdaten verifiziert die Theorie der Entstehung des Kunstwerks durch Anstückeln: Der Sohn starb 1621, die erste Tochter 1620, und die zweite Tochter folgte 1622 nach. Die trauernde Mutter, die dieses Epitaph demnach 1621-1622 in Auftrag gab, folgte 1626 ihren Kindern nach.

Besagte genealogische Zusammenhänge bringen es mit sich, daß von den 4 x (32 + 1) = 132 Wappen drei der vier Hauptwappen und drei der vier Ahnenproben identisch sind. Wir müssen im folgenden also einerseits die Genealogie der Mutter und andererseits die Genealogie der drei Geschwister als eine dreimal wiederholte Einheit herausarbeiten. In Wirklichkeit sind es also nur zwei Hauptwappen und 2 x 32 Ahnenwappen, die identifiziert werden müssen, also nur 66 Wappen insgesamt, wobei bei den Ahnenproben der Kinder noch einmal 16 Wappen mütterlicherseits wegfallen, weil sie den ersten 16 Ahnenwappen der Mutter entsprechen, also den ersten acht auf jeder Seite. Damit reduziert sich die Gesamtzahl der festzustellenden Ahnen auf 48 zzgl. der Hauptwappen. Dennoch wurden hier aus dekorativen Gründen die Redundanzen absichtlich in Kauf genommen, um bei dem einmal etablierten Gestaltungsschema zu bleiben, und das ist auch der Grund, warum die Gruppe der Epitaphien stilistisch so harmonisch und geschlossen wirkt.

Im letzten Kapitel zum Epitaph für Graf Philipp III. von Nassau-Saarbrücken wurde bereits angerissen, daß dieser trotz zweier Ehen keinen Erben hinterließ und daß deshalb sein Neffe die Grafschaft Nassau-Saarbrücken erbte. Dieser Erbe war Ludwig II. Graf von Nassau-Saarbrücken (1602-1627), identisch mit Ludwig II. von Nassau-Weilburg. Dieser saß 1593 zu Ottweiler, 1602 zu Saarbrücken und 1605 zu Idstein und Wiesbaden. Dieser Erbe war der Sohn von Philipps Halbbruder Albrecht Graf von Nassau-Weilburg (26.12.1537-11.11.1593) und Anna von Nassau (1541-12.2.1616). Nach dem Tod von Albrecht Graf von Nassau-Weilburg teilten sich seine drei Söhne das Erbe wie folgt: Wilhelm (-25.11.1597) und Johann Casimir (-29.3.1602) bekamen Weilburg, Ludwig bekam Ottweiler mit Homburg, Kirchheim und Lahr. 1597 bekam Johann Casimir Weilburg zur Gänze. 1602 fiel ganz Weilburg an Ludwig. Und ebenfalls 1602 erbte Ludwig die Grafschaft Nassau-Saarbrücken von seinem Onkel. 1605 beerbte er auch Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden (-9.6.1605). Ludwig II. vereinte damit in seiner Hand den gesamten Besitz der walramschen Linie. Er verlegte seinen Regierungssitz für seinen Gesamtbesitz von Weilburg in das Schloß Saarbrücken.

Nur - wo ist Graf Ludwig II.? Immerhin war er der zahlenden Auftraggeber der ganzen großen Standgrabdenkmäler aus der Zeit des Manierismus, er herrschte über ein größeres Territorium und über mehr Untertanen als alle seine Vorgänger, und wo wird an ihn erinnert? Er wurde zwar auch in St. Arnual bestattet, bekam aber kein eigenes Epitaph. Er starb 1627, es war die Zeit des Dreißigjährigen Krieges, fremde Truppen zogen durch die Grafschaft, es gab Einquartierungen, Plünderungen, Schäden allerorten. Die gräfliche Familie mußte sogar 1635 zeitweise ins Exil nach Metz gehen, während ihr Land ausgeplündert wurde und ausblutete. Unter diesen Umständen dachte niemand daran, Künstler zu bezahlen, zumal das Land unter Kriegsbedingungen immer weniger Einkünfte abwarf. Was hier hingestellt wurde an großer Grabdenkmalskunst, war alles vorher entstanden. Deshalb werden diese Grafen-Generation und die nächste hier nur durch seine Frau und seine drei Kinder repräsentiert. Es handelt sich bei den Grabdenkmälern der Grafen von Nassau-Saarbrücken um reine Epitaphien. Die Toten wurden auch nicht unter diesen Denkmälern bestattet, sondern in zwei Grüften, von denen die eine unter dem Grabmal für Graf Johann III. im nördlichen Querschiff und die andere, 1623 erbaute und geräumigere unter der Vierung lag. Einzig Gräfin Elisabeth von Lothringen fand wirklich unter der Tumba ihre letzte Ruhestätte, wobei aber angemerkt werden muß, daß die Tumba bei Umbauten des Kirchenraumes vom ursprünglichen Standort nach vorne verschoben wurde.

Hier im Bild erkennt man deutlich, wie der ganz rechte Abschnitt gestalterisch angestückelt wurde, nachdem eigentlich das Konzept eines dreiteiligen Grabdenkmals feststand. Die Erweiterung führte zu einem abweichenden Engel am Gesims unter den Inschriften und zu einem angesetzten, asymmetrischen Bogen über dem rechten Wappen. Zum Glück war ausreichend Platz bis zum polygonalen Chorabschluß, so daß der vierte Teil die gleiche Breite wie die drei anderen Teile erhalten konnte. Dieses Epitaph ist wahrscheinlich eine Arbeit des Steinbildhauers Bernhard Falk, dem auch die Grabdenkmäler für Johann IV. und Philipp III. und seinen beiden Gemahlinnen zugeschrieben werden, vielleicht verwandt oder identisch mit einem gleichnamigen Bildhauer, der am Heidelberger Schloß gewirkt hat.

Die Inschrift im ganz linken Teil des Aufsatzes lautet: "Nach Christi Unsers Herren und / Seeligmachers Geburdt An(n)o 1567 / den 27 Jaun wardt gebor(e)n die hoch/gebor(e)n(e) Anna Maria gebor(e)ne Land/Grefin zu Hessen Grefin Und Fraue / zu Nassaun Sa(a)brücken Ist in Gott / seelig endtschlaffen a(nn)o 16.... de(n) .... / Ihres alters ..... dere(n) seell Gott genad." Diese Inschrift und damit das ganze Epitaph wurden noch zu Lebzeiten der Gräfin angefertigt. Deshalb wurden Lücken für die exakten Daten freigelassen, die nach ihrem Tod nachgetragen werden sollten. Doch die nachfolgenden Grafen erwiesen ihr nicht diesen letzten Dienst und Respekt, deshalb blieb die Inschrift unvollständig und lückenhaft.

Gräfin Anna Maria von Hessen-Kassel (27.1.1567-21.11.1626) wurde in Kassel geboren. Sie heiratete am 4.6.1589 in Rotenburg/Fulda Ludwig II. von Nassau-Saarbrücken. Das Paar hatte insgesamt 14 Kinder. An drei davon wird mit diesem Epitaph erinnert. Weitere Kinder starben ganz jung, das waren Anna Sabina Gräfin von Nassau-Saarbrücken (19.12.1591-22.4.1593), Albert Graf von Nassau-Saarbrücken (7.5.1593-13.5.1595), Georg Adolf Graf von Nassau-Saarbrücken (19.12.1595-21.8.1596), Moritz Graf von Nassau-Saarbrücken (15.9.1599-27.5.1601) und Ernst Karl Graf von Nassau-Saarbrücken (1.10.1600-14.4.1604). Wiederum andere starben als Jugendliche oder junge Erwachsene, das waren Sophie Amalia Gräfin von Nassau-Saarbrücken (17.6.1594-10.5.1612), Otto Graf von Nassau-Saarbrücken (24.2.1610-24.11.1632, 1629 zu Kirchheim) und Maria Elisabeth Gräfin von Nassau-Saarbrücken (21.8.1602-9.12.1626). Letztere schaffte es immerhin noch bis zur Heirat mit Friedrich X. Graf von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg (8.2.1593-29.4.1631). Nur drei der Kinder erreichten ein ordentliches Alter, das waren Wilhelm Ludwig Graf von Nassau-Saarbrücken (18.12.1590-22.8.1640), Johann Graf von Nassau-Saarbrücken-Idstein (24.11.1603-23.5.1677) und Ernst Kasimir Graf von Nassau-Weilburg (15.11.1607-16.4.1655). Der erste dieser drei saß 1629 zu Saarbrücken und Ottweiler und wurde 1635 vertrieben; er ging mit der Familie ins Exil nach Metz. Er heiratete am 25.11.1615 in Saarbrücken Anna Amalia Markgräfin von Baden-Durlach (9.7.1595-18.11.1651) und hatte zahlreiche Nachkommen; von einem davon wird im nächsten Kapitel die Rede sein. Der zweite saß 1629 zu Idstein, wurde 1635 vertrieben und 1648 restituiert. Er heiratete erst Sibylle Magdalene Markgräfin von Baden-Durlach (22.7.1605-22.7.1644) und danach am 6.12.1646 in Saarbrücken Anna Gräfin von Leiningen-Dagsburg-Falkenburg (15.5.1625-14.12.1668). Zahlreiche Nachkommen garantierten den Fortbestand dieser Linie. Und der dritte schließlich bekam 1629 zu Weilburg, wo er 1632 die Regierung antrat. Er heiratete am 22.2.1634 in Weilburg Anna Maria Gräfin von Sayn und Wittgenstein (1610-14.1.1656). Landgräfin Anna Maria starb in Neunkirchen.

Im Aufsatz ist das Wappen der Linie Hessen-Kassel angebracht. Es hat die Form, wie sie ab 1479 unter Landgraf Heinrich III. eingeführt und bis 1642/1659 von allen relevanten Linien geführt wurde. Die Dynastie der Grafen von Diez ist bereits 1386 erloschen, der Titel ging erst an die Grafen von Katzenelnbogen, dann 1479 nach deren Aussterben an die Landgrafen von Hessen. Einst war Katzenelnbogen mit dem gleichnamigen Stammsitz eine reichsunmittelbare Grafschaft, die bis 1479 bestand. Der Anspruch der Landgrafen von Hessen auf den Titel der Grafen von Katzenelnbogen resultiert aus der Heirat von Anna von Katzenelnbogen, Erbtochter Philipps des Älteren, mit Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg im Jahre 1457. Als ihr Vater Philipp 1479 starb, waren die Grafen von Katzenelnbogen im Mannesstamme erloschen und kam die Grafschaft Katzenelnbogen über den Schwiegersohn zu den Landgrafen von Hessen. Anna war wohl eine der besten Partien der Spätgotik, die Erbschaft eine der reichsten: Katzenelnbogen, Dietz, Wiesbaden, Darmstadt, praktisch riesige Gebiete am Rhein und im heutigen Südhessen. Der Schild wurde geviert mit Herzschild:

Dazu gehören folgende 3 Helme:

Jetzt kommen wir zum heraldisch spannendsten Teil des Epitaphs, der aus 32 einzelnen Schilden bestehenden Ahnenprobe, die sich vom Bogenscheitel beiderseits bis zum Fußende herab entwickelt. Alle Schilde sind mit kleinen Schrifttafeln namentlich zugeordnet. Die Schilde am Bogen folgen dem Verlauf desselben und lehnen sich zunehmend nach innen, so daß die obersten beiden Kopf an Kopf rechts und links an den Schlußstein anstoßen. Wenn wir die Ahnenfolge klassisch durchzählen, so sind am heraldisch rechten Teil des Bogens die Schilde (1), (3), (5) und (7) angebracht, am heraldisch linken Teil die Schilde (2), (4), (6) und (8). Im einzelnen sehen wir folgende Wappenschilde:

Bis auf die genannten Abweichungen im Detail paßt diese Wappenauswahl sowohl namentlich als auch in der Logik der Anordnung perfekt zur Genealogie der Probandin. Gräfin Anna Maria von Hessen-Kassel (27.1.1567-21.11.1626) war die Tochter von (1) Wilhelm IV. Landgraf von Hessen-Kassel (24.6.1532-25.8.1592) und (2) Sabina von Württemberg (2.7.1549-17.8.1581). Die Großeltern väterlicherseits waren (1) Philipp I. Landgraf von Hessen (13.11.1504-31.3.1567) und (3) Christina von Sachsen (25.12.1505-15.4.1549), diejenigen mütterlicherseits waren (2) Christoph Herzog von Württemberg (12.5.1515-28.12.1568) und (4) Markgräfin Anna Maria von Brandenburg-Ansbach (28.12.1526-20.5.1589). Die Urgroßaltern väterlicherseits waren einerseits (1) Wilhelm II. Landgraf von Hessen (29.3.1469-11.7.1509) und (5) Anna von Mecklenburg (14.9.1485-12.5.1525) und andererseits (3) Georg Herzog von Sachsen (27.8.1471-15.2.1539) und (7) Barbara von Polen (15.7.1478-15.2.1534). Die Urgroßeltern mütterlicherseits waren einerseits (2) Ulrich I. Herzog von Württemberg (8.2.1487-6.11.1550) und (6) Sabine von Bayern (1492-30.8.1564) und andererseits (4) Georg Markgraf von Brandenburg-Ansbach (4.3.1484-27.12.1543) und (8) Hedwig von Schlesien-Münsterberg-Oels (12.6.1508-28.11.1531). Auf diesen Vorfahren-Ebenen deckt sich der Namens-Befund der Ahnenprobe mit den Vorfahren laut Stammtafeln. Und auch die Anordnung auf dem Bogen entspricht der erwarteten Logik und korrekten Position.

Auf der heraldisch rechten Seite (Schwertseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, die in der nächsten und übernächsten Generation väterlicherseits hinzukommen. Im einzelnen sind das:

                           

Auf der heraldisch linken Seite (Spindelseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, die in der nächsten und übernächsten Generation mütterlicherseits hinzukommen. Im einzelnen sind das:

Nach den Europäischen Stammtafeln waren die Ururgroßeltern auf der Vaterseite die Paarungen (1) Ludwig III. Landgraf von Hessen (7.9.1438-8.11.1471) und (9) Mathilde von Württemberg-Urach (-1495), (5) Magnus II. Herzog von Mecklenburg-Schwerin (1441-20.11.1503) und (13) Sophia von Pommern-Wolgast (-26.4.1504), (3) Albrecht Herzog von Sachsen (31.7.1443-12.9.1500) und (11) Sidonie von Kunstadt-Podiebrad (1449-1.2.1510) sowie (7) Kazimierz IV. Jagiellonczyk König von Polen (30.11.1427-7.6.1492) und (15) Elisabeth von Österreich (-30.8.1505). Die auf dieser Ebene neu hinzukommenden Wappen Württemberg und Pommern-Wolgast sind vorhanden und an der richtigen Position. Für Sidonie von Kunstadt-Podiebrad und Elisabeth von Österreich werden die Wappen der Väter als Könige von Böhmen gegeben. Insofern stimmt alles auf dieser Ebene.

Die Urururgroßeltern väterlicherseits waren nach den Europäischen Stammtafeln die Paarungen (1) Ludwig II. Landgraf von Hessen (1402-17.1.1458) und (17) Anna von Sachsen (5.6.1420-17.9.1462), (9) Ludwig I. Graf von Württemberg-Urach (-1450) und (25) Mechthild Pfalzgräfin bei Rhein (7.3.1419-22.8.1482), (5) Heinrich IV. Herzog von Mecklenburg-Werle (-9.3.1477) und (21) Markgräfin Dorothea von Brandenburg (9.2.1420-19.1.1491), (13) Erich II. Herzog von Pommern-Wolgast (-5.7.1474) und (29) Sophia von Pommern-Stargard, (3) Friedrich II. Kurfürst von Sachsen (22.8.1412-7.9.1464) und (19) Margaretha von Österreich (-12.2.1486), (11) Georg Podiebrad König von Böhmen (23.4.1420-22.3.1471) und (27) Kunigunde Gräfin von Sternberg (18.11.1422-19.11.1449), (7) Wladyslaw II. Jagiello König von Polen (-1.6.1434) und (23) Sofja Iwanowna Kiewskaja (-21.9.1461) sowie (15) König Albrecht II. (1397-27.10.1439) und (31) Elisabeth von Luxemburg (28.2.1409-1442). Die neu hinzugekommenen Wappen Sachsen, Pfalzgrafschaft, Brandenburg, Pommern, Sternberg, Österreich sind korrekt und in der korrekten Position. Die Wappen der Linien Pommern-Wolgast und Pommern-Stargard sind bei näherem Hinsehen vertauscht. Das Wappen für Sofja Iwanowna Kiewskaja = Sofia von Kiew kann in dieser Form nicht verifiziert werden. Als Wappen für Elisabeth von Luxemburg wurde wiederum das königliche Wappen Ungarn-Böhmen genommen. Bis hierhin ist die Ahnenprobe von oben bis unten stimmig, wenn man über die Vertauschung der beiden pommerschen Herzogtümer hinwegsieht.

Die Ururgroßeltern mütterlicherseits waren nach den Europäischen Stammtafeln die Paarungen (2) Heinrich Herzog von Württemberg Graf von Mömpelgard (7.9.1448-16.4.1519) und (10) Elisabeth von Zweibrücken-Bitsch (-14.2.1487), (6) Albrecht IV. Herzog von Bayern (15.12.1447-1508) und (14) Kunigunde von Österreich (16.3.1465-6.8.1520), (4) Friedrich I. (V) Markgraf von Brandenburg-Ansbach (8.5.1460-4.4.1536) und (12) Sofia/Zofia von Polen (6.5.1464-5.10.1512) sowie (8) Karl I. Herzog von Schlesien-Münsterberg-Oels Graf von Glatz (4.5.1476-21.5.1536) und (16) Anna von Schlesien-Priebus (-28.10.1541). Von den in dieser Ebene neu hinzugekommenen Familien erscheinen die Wappen Zweibrücken, Österreich, Polen und Schlesien-Priebus an der richtigen Position. Insofern stimmt fast alles auf dieser Ebene, denn bei Zweibrücken-Bitsch ist fälschlicherweise das Wappen der Pfalzgrafen genommen worden, also der Wittelsbacher, nicht der alten Grafen von Zweibrücken.

Die nächstzurückliegende Generation der Urururgroßeltern mütterlicherseits liefert die Paarungen (2) Ulrich V. Graf von Württemberg (-1.9.1480) und (18) Elisabeth von Bayern (1419-1.1.1451), (10) Simon VII. Wecker Graf von Zweibrücken-Bitsch (1446-22.7.1499) und (26) Elisabeth von Lichtenberg (9.8.1444-21.1.1495), (6) Albrecht III. Herzog von Bayern (27.3.1401-29.2.1460) und (22) Anna von Braunschweig-Grubenhagen-Einbeck (-9.10.1474), (14) Kaiser Friedrich III. von Habsburg (1415-19.8.1493) und (30) Leonor Helena de Portugal (18.9.1436-3.9.1467), (4) Albrecht Kurfürst von Brandenburg (24.11.1414-11.3.1486) und (20) Anna von Sachsen (7.3.1437-31.10.1512), (12) Kazimierz IV. Jagiellonczyk König von Polen (30.11.1427-7.6.1492) und (28) Elisabeth von Österreich (-30.8.1505), (8) Heinrich I. Herzog von Schlesien-Münsterberg (15.5.1448-24.6.1498) und (24) Markgräfin Ursula von Brandenburg (25.9.1450-25.11.1508) sowie (16) Johann II. Herzog von Schlesien-Glogau-Sagan (16.6.1435-22.9.15043) und (32) Katharina von Schlesien-Troppau (-14.4.1505). Von den auf dieser Ebene neu hinzugekommenen Wappen Bayern, Lichtenberg, Braunschweig, Portugal, Sachsen, Brandenburg und Schlesien-Troppau befinden sich alle Wappen auf der richtigen Position. Für Elisabeth von Österreich wurde das königlich-ungarisch-böhmische Wappen genommen. Der Befund dieser Ahnenprobe hat auch diesen Test bestanden: Bis auf Kleinigkeiten im genauen Design, eine Verwechslung und eine läßliche Vertauschung sind Anordnung und Zuordnung dieser 32 Wappen richtig, und damit nimmt diese Ahnenprobe eine lobenswerte Ausnahmestellung ein, denn es die einzige 32er Ahnenprobe in der ganzen Kirche, die fast vollständig in Übereinstimmung mit der Genealogie nach den Europäischen Stammtafeln ist, und wo alle Wappen bis auf eines stimmen.

Die Inschrift im zweiten, in der Mitte links befindlichen Teil des Aufsatzes lautet: "Philips Grave zu Nassaue zu Sa(a)r/brücken und Sa(a)rwerden Herr zu / Lahr wissbaden und Itstein Sei/nes alters 23 Jahr ii monat ist in / Gott seelig ent schlaffen den 29. / Martii Anno 1621. deren seelen Gott genadt". Hier sind die Todesdaten eingetragen , dafür sorgte die damals noch lebende Mutter selbst. Um das Nachtragen kümmerte sich bei ihr selbst niemand mehr. Seltsamerweise wird hier die Formulierung "deren seelen" verwendet wie bei den Töchtern, und nicht "dessen Seele", wie es angemessen wäre. Vermutlich war der Steinmetz so im "flow" bei den drei Frauen, daß er hier einfach gleichermaßen arbeitete. Philipp Graf von Nassau-Saarbrücken (15.4.1597-29.3.1621) wurde in Hohenburg geboren und starb in Weilburg.

Das Wappen der Grafen von Nassau-Saarbrücken, Saarwerden, Moers und Lahr-Mahlberg besitzt die ab 1527 geführte Form und wurde so bis 1660 von allen Linien des Walramschen Stammes geführt:

Dazu werden drei hier besonders aufwendig mit ornamentierten Bügeln gestaltete Helme geführt, wobei nur der mittlere Helm gekrönt ist:

Auch dieser Sohn besitzt eine aus 32 einzelnen Schilden bestehende Ahnenprobe, die sich vom Bogenscheitel beiderseits bis zum Fußende herab entwickelt, in identischer Art und Anordnung wie ganz links bei seiner Mutter. Wenn wir die Ahnenfolge klassisch durchzählen, so sind am heraldisch rechten Teil des Bogens die Schilde (1), (3), (5) und (7) angebracht, am heraldisch linken Teil die Schilde (2), (4), (6) und (8). Im einzelnen sehen wir folgende Wappenschilde:

Bis auf die genannten Abweichungen im Detail paßt diese Wappenauswahl sowohl namentlich als auch in der Logik der Anordnung perfekt zur Genealogie des Probanden, denn er war der Sohn von (1) Ludwig II. Graf von Nassau-Weilburg (9.8.1565-8.11.1627) und (2) Gräfin Anna Maria von Hessen-Kassel (27.1.1567-21.11.1626). Seine Großeltern väterlicherseits waren (1) Albrecht Graf von Nassau-Weilburg (26.12.1537-11.11.1593) und (3) Anna von Nassau (1541-12.2.1616). Mütterlicherseits waren die Großeltern (2) Wilhelm IV. Landgraf von Hessen-Kassel (24.6.1532-25.8.1592) und (4) Sabina von Württemberg (2.7.1549-17.8.1581). Die vier Urgroßeltern väterlicherseits waren einerseits (1) Philipp III. Graf von Nassau-Weilburg (20.9.1504-4.10.1559) und (5) Anna von Mansfeld-Hinterort (-26.12.1537), andererseits (3) Wilhelm I. Graf von Nassau-Dillenburg (10.4.1487-6.10.1559) und (7) Juliana zu Stolberg-Wernigerode (15.2.1506-16.6.1580). Die vier Urgroßeltern mütterlicherseits waren einerseits (2) Philipp I. Landgraf von Hessen (13.11.1504-31.3.1567) und (6) Christina von Sachsen (25.12.1505-15.4.1549) sowie andererseits (4) Christoph Herzog von Württemberg (12.5.1515-28.12.1568) und (8) Markgräfin Anna Maria von Brandenburg-Ansbach (28.12.1526-20.5.1589). Auf diesen Vorfahren-Ebenen deckt sich der Namens-Befund der Ahnenprobe mit den Vorfahren laut Stammtafeln. Und auch die Anordnung auf dem Bogen entspricht der erwarteten Logik und korrekten Position.

Auf der heraldisch linken Seite (Spindelseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, welche in der nächsten und übernächsten Generation mütterlicherseits hinzukommen. Nur die Wappen, die an der korrekten und logischen Position sind, erhalten eine Zählung nach der Genealogie. Im einzelnen identifizieren wir bei den Wappen:

                         

Auf der heraldisch linken Seite (Spindelseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, welche in der nächsten und übernächsten Generation mütterlicherseits hinzukommen. Nur die Wappen, die an der korrekten und logischen Position sind, erhalten eine Zählung nach der Genealogie. Im einzelnen identifizieren wir bei den Wappen:

Nach den Europäischen Stammtafeln waren die Ururgroßeltern auf der Vatersseite die Paarungen (1) Ludwig I. Graf von Nassau-Weilburg (1466-28.5.1523) und (9) Maria von Nassau-Wiesbaden (9.8.1487-2.3.1548), (5) Albrecht Graf von Mansfeld-Hinterort (-5.3.1560) und (13) Anna von Honstein-Klettenberg (-14.2.1559), (3) Johann V. Graf von Nassau-Dillenburg (9.11.1455-30.7.1516) und (11) Elisabeth von Hessen (1466-17.1.1523) sowie (7) Bodo VIII. Graf zu Stolberg (4.1.1467-1538) und (15) Anna Gräfin von Eppstein-Königstein-Rochefort (2-7.8.1538). Die auf dieser Ebene neu hinzugekommenen Wappen Nassau-Wiesbaden, Honstein-Klettenberg, Hessen und Eppstein stehen sämtlich an der richtigen Position. Alle Wappen sind bis auf Kleinigkeiten inhaltlich korrekt bis auf einen totalen Fehlgriff bei Eppstein.

Die Urururgroßeltern väterlicherseits waren nach den Europäischen Stammtafeln die Paarungen (1) Johann III. Graf von Nassau-Weilburg (27.6.1441-1480) und (17) Elisabeth Landgräfin von Hessen (1453-22.4.1489), (9) Adolf III. Graf von Nassau-Wiesbaden (10.11.1443-6.7.1511) und (25) Margareta von Hanau-Babenhausen (15.5.1463-26.5.1504), (5) Ernst I. Graf von Mansfeld-Hinterort (-1486) und (21) Margarethe von Mansfeld (-20.2.1531), (13) Ernst IV. Graf von Honstein-Klettenberg (-1508) und (29) Felicitas von Beichlingen, (3) Johann IV. Graf von Nassau-Dillenburg (1.8.1410-3.2.1475) und (19) Maria von Loon-Heinsberg (1424-20.4.1502), (11) Heinrich III. Landgraf von Hessen (15.10.1440-13.1.1483) und (27) Anna von Katzenelnbogen (5.9.1443-16.2.1494), (7) Heinrich XIX. Graf zu Stolberg (12.5.1436-17.9.1511) und (23) Margarethe von Mansfeld, schließlich (15) Philipp I. von Eppstein Herr von Königsstein und (31) Louise von der Marck. Die in dieser Generation neu hinzugekommenen Namen stimmen soweit mit der Ahnenprobe überein, aber vier Positionen stimmen von der Logik der Plazierung her nicht. Die neu hinzugekommenen Wappen Hessen, Beichlingen, Loon-Heinsberg sind sämtlich an der richtigen Position. (25) Hanau und (21) Mansfeld sind vertauscht, (27) Katzenelnbogen und (23) Mansfeld sind ebenfalls vertauscht. Und bei (31) von der Marck ist ein völliger Fehlgriff beim Wappenbild festzustellen.

Die Ururgroßeltern mütterlicherseits waren nach den Europäischen Stammtafeln die Paarungen (2) Wilhelm II. Landgraf von Hessen (29.3.1469-11.7.1509) und (10) Anna von Mecklenburg (14.9.1485-12.5.1525), (6) Georg Herzog von Sachsen (27.8.1471-15.2.1539) und (14) Barbara von Polen (15.7.1478-15.2.1534), (4) Ulrich I. Herzog von Württemberg (8.2.1487-6.11.1550) und (12) Sabine von Bayern (1492-30.8.1564) und schließlich (8) Georg Markgraf von Brandenburg-Ansbach (4.3.1484-27.12.1543) und (16) Hedwig von Schlesien-Münsterberg-Oels (12.6.1508-28.11.1531). Von den neu hinzugekommenen Wappen auf dieser Vorfahren-Ebene sind die Wappen Mecklenburg, Polen, Bayern und Schlesien-Münsterberg-Oels an der richtigen Stelle, also alle, und auch inhaltlich sind die Wappen bis auf Kleinigkeiten korrekt.

Die nächstzurückliegende Generation der Urururgroßeltern mütterlicherseits liefert die Paarungen (2) Ludwig III. Landgraf von Hessen (7.9.1438-8.11.1471) und (18) Mathilde von Württemberg-Urach (-1495), (10) Magnus II. Herzog von Mecklenburg-Schwerin (1441-20.11.1503) und (26) Sophia von Pommern-Wolgast (-26.4.1504), (6) Albrecht Herzog von Sachsen (31.7.1443-12.9.1500) und (22) Sidonie von Kunstadt-Podiebrad (1449-1.2.1510), (14) Kazimierz IV. Jagiellonczyk König von Polen (30.11.1427-7.6.1492) und (30) Elisabeth von Österreich (-30.8.1505), (4) Heinrich Herzog von Württemberg Graf von Mömpelgard (7.9.1448-16.4.1519) und (20) Elisabeth von Zweibrücken-Bitsch (-14.2.1487), (12) Albrecht IV. Herzog von Bayern (15.12.1447-1508) und (28) Kunigunde von Österreich (16.3.1465-6.8.1520), (8) Friedrich I. (V) Markgraf von Brandenburg-Ansbach (8.5.1460-4.4.1536) und (24) Sofia/Zofia von Polen (6.5.1464-5.10.1512) und schließlich (16) Karl I. Herzog von Schlesien-Münsterberg-Oels Graf von Glatz (4.5.1476-21.5.1536) und (32) Anna von Schlesien-Priebus (-28.10.1541). Von den neu hinzugekommenen Wappen auf dieser Vorfahren-Ebene sind die Wappen Württemberg-Urach und Schlesien korrekt und an der richtigen Stelle. Für Sidonie von Kunstadt-Podiebrad und Elisabeth von Österreich werden die Wappen der Väter als Könige von Böhmen gegeben. (28) Österreich liegt auf Position (24), (24) Polen liegt auf Position (28), (26) Pommern-Wolgast liegt auf Position (22), (22) Sidonie von Kunstadt-Podiebrad liegt auf Position (26). Das Wappen (20) Zweibrücken-Bitsch ist schon mal richtiger als in der Ahnenprobe der Mutter, allerdings ist es ein Hybrid aus verschiedenen Inhalten. Insgesamt ist diese Ahnenprobe größtenteils nachvollziehbar, hat aber ein paar Versätze und erreicht nicht die Perfektion der mütterlichen Ahnenprobe.

Die Inschrift im dritten, in der Mitte rechts befindlichen Teil des Aufsatzes lautet: "Dorethea Freülein zu Nassaue / Sa(a)rbrücken Ihres alters 15 Jahr / 11 tag Ist in Gott selig entschlaf/fen den 23. februarii Anno / 1620 dernen seelen Gott / genadt".

Dorothea Gräfin von Nassau-Saarbrücken (21.2.1605-23.2.1620) wurde in Saarbrücken geboren. Sie wurde nur 15 Jahre alt. Sie trägt das offene Haar unverheirateter Frauen und ein aufwendiges Gewand mit gefältelter Halskrause und mit einem Kleid mit geflochtenen Bändern auf den Ärmeln und mit weißen, gezaddelten Ärmelstulpen.

Das Hauptwappen der Grafen von Nassau-Saarbrücken, Saarwerden, Moers und Lahr-Mahlberg ist inhaltlich exakt gleich mit dem ihres Bruders Philipp, Erläuterungen siehe dort.

Auch diese allzu früh verstorbene Tochter besitzt eine aus 32 einzelnen Schilden bestehende Ahnenprobe. Sie ist inhaltlich identisch mit der ihres Bruders. Alle dort gegebenen Erläuterungen gelten sinngemäß auch hier, selbst die Abweichung von den Erwartungen sind die gleichen, so z. B. der nicht silberne, sondern goldene Stern bei Ziegenhain.

Auf der heraldisch rechten Seite (Schwertseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, die in der nächsten und übernächsten Generation väterlicherseits hinzukommen, wobei auch diese identisch sind mit denen ihres Bruders. Auch alle groben Fehler wie das Wappen von der Mark bei der Beschriftung Königstein wiederholen sich bei beiden Schwestern.

                         

Auf der heraldisch linken Seite (Spindelseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, die in der nächsten und übernächsten Generation mütterlicherseits hinzukommen, wobei hier die gleichen Beschriftungen, Wappen und Fehler auftauchen wie bei ihrem Bruder.

Die Vorfahrenliste von der Eltern- über die Großeltern-, Urgroßeltern- und Ururgroßeltern- bis hin zur Urururgroßeltern-Generation ist beim Bruder zu finden und gilt natürlich auch hier, ebenso die Diskussion der Zuordnungen und deren Richtigkeit.

Die Inschrift im vierten, ganz rechts befindlichen Teil des Aufsatzes lautet: "Louysa Juliana Frewlin zu Nassaw / Sa(a)brücken ihres Alters 24 Jahr / 6 wochen und 3 tag(e) ist in Gott / selig Entschlaffen di(e)nstags den / 24 7bris Anno 1622 derenb / Seelen Gott genade".

Louise Juliana Gräfin von Nassau-Saarbrücken (9.8.1598-24.9.1622) wurde in Ottweiler geboren, wo sie auch verstarb. Sie wurde nur 24 Jahre alt. Sie trägt wie ihre Schwester das offene Haar unverheirateter Frauen und ein aufwendiges Gewand mit gefältelter Halskrause und mit einem Kleid mit geflochtenen Bändern auf den Ärmeln.

Das Hauptwappen der Grafen von Nassau-Saarbrücken, Saarwerden, Moers und Lahr-Mahlberg im Aufsatz ist inhaltlich exakt gleich mit dem ihres Bruders Philipp, Erläuterungen siehe dort.

Auch diese zweite Tochter besitzt eine aus 32 einzelnen Schilden bestehende Ahnenprobe. Sie ist inhaltlich identisch mit der ihres Bruders und ihrer anderen Schwester. Alle dort gegebenen Erläuterungen gelten sinngemäß auch hier.

Auf der heraldisch rechten Seite (Schwertseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, die in der nächsten und übernächsten Generation väterlicherseits hinzukommen, wobei auch diese identisch sind mit denen ihres Bruders.

                           

Auf der heraldisch linken Seite (Spindelseite) sehen wir unterhalb des Bogens von oben nach unten die 12 Wappen, die in der nächsten und übernächsten Generation mütterlicherseits hinzukommen, wobei hier die gleichen Beschriftungen, Wappen und Fehler auftauchen wie bei ihrem Bruder. Auch alle groben Fehler wie Wappen Savoyen bei der Beschriftung von der Mark wiederholen sich bei beiden Schwestern.

Die Vorfahrenliste von der Eltern- über die Großeltern-, Urgroßeltern- und Ururgroßeltern- bis hin zur Urururgroßeltern-Generation ist beim Bruder zu finden und gilt natürlich auch hier, ebenso die Diskussion der Zuordnungen und deren Richtigkeit. Übrigens ist die heutige Farbgebung der Epitaphien nicht die ursprüngliche. Alle Epitaphien wurden mehrfach restauriert. Ihre heutige Farbgebung erhielten sie bei der Restaurierung von 1886-1889, und damals wurde das Farbkonzept frei gewählt, leider in Bezug auf manche Wappen zu frei. Erst viel später konnte man die ursprüngliche Bemalung ermitteln.

Literatur, Links und Quellen:
Lokalisierung auf Google Maps: https://www.google.de/maps/@49.2174854,7.0178719,19z?entry=ttu - https://www.google.de/maps/@49.2174384,7.0179076,73m/data=!3m1!1e3?entry=ttu
Stift St. Arnual auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stift_Sankt_Arnual
Webseite des Stifts St. Arnual:
https://ev-stift-st-arnual.de/
Stiftskirche St. Arnual:
https://ev-stift-st-arnual.de/stiftskirche/stiftskirche-st-arnual/
Ev. Kirchengemeinde St. Arnual:
https://evangelische-kirche-st-arnual.de/
Geschichte der Stiftskirche auf den Seiten der ev. Kirchengemeinde:
https://evangelische-kirche-st-arnual.de/gottesdienste-2/
Verwendung der Innenaufnahmen mit
freundlicher Erlaubnis von Herrn Prof. Dr. Joachim Conrad vom 27.10.2024, wofür ihm an dieser Stelle herzlich gedankt sei.
Geschichte des Nassauischen Wappens, von Hermann Adrian Guenther von Goeckingk http://books.google.de/books?id=cIVDAAAAYAAJ (nur mit US-Adresse)
Piet Bultsma, Nassauer Wappengeschichte: http://www.wapenschilder.nl/, unter "boek" -> http://www.wapenschilder.nl/goudenleeuw/default.html
Nassauer Wappengeschichte:
http://nl.wikipedia.org/wiki/Wapen_van_Nassau 
Territorialgeschichte: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder - die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C. H. Beck Verlag München 7. Auflage 2007, ISBN 978-3-406-54986-1
Genealogien: Prof. Herbert Stoyan, Adel-digital, WW-Person auf CD, 10. Auflage 2007, Degener Verlag ISBN 978-3-7686-2515-9
Peter Volkert: Saarbrücken, Stiftskirche St. Arnual, Rheinische Kunststätten Heft 10/1968, hrsg. vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz
Hans-Walter Hermann (Hrsg.): Stiftskirche St. Arnual in Saarbrücken, Köln 1998
Hans-Walter Herrmann: Die Stiftskirche in Saarbrücken / St. Arnual, kunsthistorische Reihe des Landesinstituts für Pädagogik und Medien, Saarbrücken-Dudweiler 1997, ISBN 3-928189-25-5, Begleitheft ISBN 3-928189-24-7
Liste der Grafen von Nassau-Saarbrücken in Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_nassauischen_Herrscher#Grafen_und_Fürsten_von_Nassau-Saarbrücken_(1442%E2%80%931799)
Grafschaft Saarbrücken auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grafschaft_Saarbrücken
Haus Nassau-Saarbrücken auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nassau-Saarbrücken
Schwennicke, Hrsg.: Europäische Stammtafeln, Marburg, versch. Bände
W. Möller: Stamm-Tafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter, Darmstadt, versch. Bände, Degener Verlag, Neustadt Aisch
Ludwig II. von Nassau-Saarbrücken auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_II._(Nassau-Weilburg)
Prof. Dr. Joachim Conrad: Ludwig II. gen. Felix von Nassau-Saarbrücken, in den Saarland-Biographien:
http://www.saarland-biografien.de/frontend/php/ergebnis_detail.php?id=12
Prof. Dr. Joachim Conrad: Anna Maria von Nassau-Saarbrücken, in den Saarland-Biographien:
http://www.saarland-biografien.de/frontend/php/ergebnis_detail.php?id=521

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