Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 3145
Saarbrücken

Die ev. Stiftskirche St. Arnual - Graf Johann Ludwig d. Ä. von Nassau-Saarbrücken
und seine Söhne Johann Ludwig d. J. und Philipp II. von Nassau-Saarbrücken

Das in diesem Kapitel vorgestellte Grabdenkmal steht am nördlichen Kopfende des nördlichen Querhausarms, rechts neben der Tumba für Graf Johann III. und seine beiden Ehefrauen, und links neben dem Epitaph für Johann IV. Graf von Nassau-Saarbrücken. Zwischen den beiden erstgenannten Epitaphien gibt es nicht nur eine räumliche, sondern auch eine persönliche Nähe, denn Graf Johann III. war der Vater bzw. Großvater der drei Personen, für die das hier vorgestellte Epitaph angefertigt wurde. Und mit dem dritten Epitaph gibt es ebenfalls eine enge Verbindung, denn das ist für einen Bruder von zwei Personen dieses hier besprochenen Epitaphs. Mit diesem Epitaph, das stilistisch von Trierer Grabdenkmalskunst geprägt ist, vollzieht sich ein großer, richtungsweisender Stilwandel von der späten Gotik zur zarten Renaissance. Das Konzept der Tumba und der freien Aufstellung im Raum wird verlassen, das senkrecht aufgestellte Wandepitaph hält Einzug. Standen bisher die exquisiten Liegefiguren im Zentrum der darstellenden Kunst, so werden jetzt die Figuren eingebettet in einen aufwendigen architektonischen Rahmen. Hier stehen alle drei Figuren in Bogennischen. Pilaster auf mächtigen, hoch reichenden Basen mit korinthisierenden Kapitellen und ornamentalen Füllungen der Frontflächen rahmen die Bogennischen ein. Der sich hier abzeichnende Trend geht hin zu weniger exquisiten, eigentlich sogar künstlerisch durchschnittlich zu nennenden Figuren in einem um so repräsentativeren Rahmen. Fortan ist weniger das kunstvoll abgebildete Individuum wichtig, sondern mehr das Dekorative seiner Präsentation. Und in der Folgezeit wird auch die Üppigkeit des heraldischen Schmucks und die Dominanz der Ahnenproben zunehmen, so daß in dieser Entwicklung, wie wir bei den nachfolgenden Epitaphien sehen werden, auch das Genealogische neben dem Dekorativen an Stellenwert gewinnt.

Das 1559 angefertigte Grabdenkmal aus farbig gefaßtem Sandstein erinnert an drei Personen, an Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken d. Ä. (20.10.1472-4.6.1545) links und an seine beiden Söhne, in der Mitte Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken d. J. (29.3.1524-6.12.1542), der eine geistliche Karriere machte, und rechts Philipp II. von Nassau-Saarbrücken (25.7.1509-19.6.1554), der seinem Vater in der Grafschaft nachfolgte. Johann Ludwig d. Ä. war der Sohn von Graf Johann III. von Nassau-Saarbrücken (4.4.1423-25.7.1472) und dessen zweiter Ehefrau, Elisabeth von Württemberg-Urach (1447-3.6.1505). Seine Großeltern waren väterlicherseits Philipp I. Graf von Nassau-Weilburg (1368-2.7.1429) und Elisabeth von Lothringen (-17.1.1456) sowie mütterlicherseits Ludwig I. Graf von Württemberg-Urach (-23.9.1450) und Mechthild Pfalzgräfin bei Rhein (7.3.1419-22.8.1482). Johann Ludwig d. Ä. wurde postum in Bezug auf den Vater geboren, drei Monate nach dessen Tod.

Die oben beschriebene Entwicklung zum Dekorativen offenbart sich auch in der Anordnung: Von der Bedeutung her würde man bei einem Vater und seinen zwei Söhnen den Vater in der Mitte und die Söhne an den Seiten erwarten. Doch hier ist es anders, die Person geistlichen Standes wird in die Mitte gesetzt und erhält so die größte gestalterische Bedeutung. Denn zwei Personen werden in Rüstung dargestellt und eine Person im Chormantel und sonstiger liturgischer Kleidung, und nur so läßt sich eine akzeptable Symmetrie erreichen. Im Wechsel zwischen väterlicher und nachfolgender Generation sieht man auch einen Wandel vom militärischen zum Dekorativen, denn während der Vater ganz von der funktionalen Rüstung eingehüllt wird ohne weiteren Schmuck, so trägt der Sohn mit langem Vollbart einen über die gerüsteten Oberschenkel fallenden Waffenrock und einen bunten, abwechselnd rot-weiß-blauen Straußenfederschmuck auf dem Helm.

Johann Ludwig d. Ä. heiratete zweimal, in erster Ehe am 29.1.1492 in Saarbrücken Elisabeth Pfalzgräfin bei Rhein zu Zweibrücken (1469-28.6.1500) und in zweiter Ehe am 14.2.1507 Katharina von Moers und Saarwerden (1491-16.9.1547). Aus der ersten Ehe entsprossen 6 Töchter, aus der zweiten Ehe 9 weitere Kinder, darunter auch die beiden Söhne, an die dieses Dreier-Epitaph ebenfalls erinnert. Johann Ludwig d. J. wurde geistlich und blieb unvermählt, während Philipp II. Katharina Apollonia von Leiningen heiratete, aber kinderlos blieb. Deshalb ging nach dem Tod dieser drei Personen die Grafschaft an den zweitältesten Sohn, Johann IV. Graf von Nassau-Saarbrücken (5.4.1511-23.11.1574), der 1544 gemeinsam mit dem Bruder Graf wurde und 1547 zu Ottweiler und Homburg saß, aber auch dieser setzte keine Erben für die Grafschaft in die Welt. Er hatte zwar mehrere Nachkommen, aber da deren Mütter Adelheid von Kronenknecht und Elisabeth Selz hießen, kamen die Kinder nicht für eine Nachfolge in Frage. Johann IV. war der letzte Graf der älteren Linie Nassau-Saarbrücken, und er war auch der letzte katholische Graf. Mit ihm erlosch diese Linie im Mannesstamm, und die Linie Nassau-Weilburg übernahm die Grafschaft, nun als Linie Nassau-Saarbrücken-Weilburg (mehr dazu im Kapitel zu seinem Epitaph).

Durch Gesimse gerahmt, befindet sich über jeder der drei Figuren eine schwarzgrundige rechteckige Inschriftentafel mit einer Zuordnung in goldenen Kapitalis-Lettern. Die linke Inschriftentafel trägt folgenden Text: "ANNO DOMINI 1545 VFF DEN / TAG CORPORIS CHRISTI IST / VERSCHI(E)DE(N) DER WO(H)LGEBOR(E)N(E) / IOHAN(N) LVDWIG GRAVE ZV / NASSAVWE VND ZV SA(A)RBRVGKEN / HER(R) ZV LA(H)R DEM GOT(T) GN(A)EDIG / SEIN WOLLE." Die Zeitangabe "VFF DEN / TAG CORPORIS CHRISTI" bezieht sich auf den lateinischen Namen von Fronleichnam: In Festo Sanctissimi Corporis Christi, am Fest des allerheiligsten Leibes Christi. Dieses Kirchenfest fällt auf den 60. Tag nach Ostern, also den zweiten Donnerstag nach Pfingsten. Im Jahre 1545 fiel der Ostersonntag auf den 5.4.1545 (alter Stil nach dem julianischen Kalender) bzw. 8.4.1545 (neuer Stil nach dem gregorianischen Kalender). Für Fronleichnam ergibt sich damit der 4.6.1545 (alter Stil nach dem julianischen Kalender) bzw. der 7.6.1545 (neuer Stil nach dem gregorianischen Kalender). Da wir uns hier vor der Kalenderreform 1583 befinden, ist das Todesdatum von Johann Ludwig d. Ä. der 4.6.1545. Bei der Einführung des Gregorianischen Kalenders wurden 1583 zehn Tage übersprungen, deshalb ergibt sich nach alternativer Berechnung als Todesdatum der 18.6.1545 aus heutiger, rückblickender Wahrnehmung. Das ist der Grund, warum wir beide Daten in der Literatur finden, für uns heute ist es der 18., für die Menschen damals war es der 4. Juni.

Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken d. Ä. war, als er die Grafschaft erbte, noch viel zu jung zum Regieren. Er stand seit seiner Geburt unter Vormundschaft. Die Regierung übten seine beiden Vormünder aus, sein Onkel Philipp II. von Nassau-Weilburg und Eberhard von Württemberg ("Eberhard im Bart"), und dies alleine, seit seine Mutter Elisabeth von Württemberg 1481 auf ihr Recht zur vormundschaftlichen Regierung verzichtet hatte, denn sie hatte sich 1474 nach Stolberg verheiratet und führte ein anderes Leben an der Seite ihres zweiten Ehemannes. Johann Ludwig wuchs am Weilburger Hof auf, bis er 14 Jahre alt war. Bis zur Volljährigkeit studierte Johann Ludwig in Heidelberg, wo er sich am 27.6.1483 immatrikulierte, in Tübingen, wo er sich zwei Jahre später immatrikulierte, und in Paris, wo man ihn 1486 sieht. Er hielt sich an den Höfen von Herzog René von Lothringen in Nancy und von Philipp II. von Nassau-Weilburg, seinem Onkel, in Weilburg auf, wo er seine weitere Erziehung genoß. 1490 hatte er das Alter von 18 Jahren erreicht und übernahm die Regierung in der Grafschaft Nassau-Saarbrücken. 1491 schloß er einen wichtigen Erbschaftsvertrag zwischen den beiden Linien Nassau-Saarbrücken und Nassau-Weilburg, der später mit dem Tod seines letzten Sohnes wichtig wurde. Er positionierte sich habsburgertreu und kaisernah und stand seit erst ab 1492 im Dienst des Kaisers Maximilians I., später des Kaisers Karls V. Mit Maximilian I. kämpfte er bei Metz gegen französische Heere und später gegen die Schweizer. 1498 wurde Johann Ludwig Mitglied des Staatsrates von Kaiser Maximilian I. Beide Kaiser besuchten ihn in Saarbrücken, Kaiser Maximilian I. am 1.5.1503 und Kaiser Karl V. am 14.6.1544. 1521 nahm Johann Ludwig am Reichstag in Worms teil, wo er sich gegen den Protestantismus positionierte. Dazu hatte Johann Ludwig weiterhin enge Beziehungen zum Hof in Nancy und wurde 1496 Kammerherr und Ratgeber des Herzogs René II. von Lothringen, seines Großcousins. Seine guten Beziehungen zum Weilburger Hof führten dazu, daß er 1499 Kurator und Mitregent seines Neffen Ludwig I. von Nassau-Weilburg wurde.

Durch seine erste Ehefrau, Elisabeth Pfalzgräfin bei Rhein zu Zweibrücken, ergab es sich, daß er zusammen mit seinem Schwager Herzog Alexander Pfalzgraf von Zweibrücken und Veldenz (1462-1514, Bruder seiner Frau) 1495-1496 eine Pilgerfahrt ins Heilige Land unternahm und dabei die klassische Route über Venedig, Kreta, Rhodos und Zypern wählte. Bischof Antoine de Croy war auch dabei, ein Vetter von Johann Ludwigs Ehefrau. Elisabeth und Alexander waren die Kinder von Ludwig I. Pfalzgraf bei Rhein zu Zweibrücken Herzog von Bayern (1424-19.7.1489) und Jeanne de Croy (-18.6.1504). Der Vater war also jener Ludwig der Schwarze, mit dem sich Johann Ludwigs Vater noch reichlich in einer ausgedehnten Fehde stritt. Der eine Vater hatte das Köllertal verwüstet, der andere Vater stürmte im Gegenzug Lambsheim, Dürkheim und andere Städte und bedrohte erneut Meisenheim. Erst am 2.9.1471 kam es zur Aussöhnung auf Schloß Heidelberg und Beendigung der Fehde. Und 20 Jahre später heirateten die Kinder der beiden ehemaligen Steithanseln, Ende gut, alles gut. Und jetzt reisten die Söhne gemeinsam ins Heilige Land, wo Johann Ludwig 1495 zum Ritter vom Heiligen Grab geschlagen wurde.

Durch seine zweite Ehefrau, Katharina von Moers und Saarwerden, bekam Johann Ludwig ein angenehmes Erbe, so daß er 1527 die Grafschaft Saarwerden mit Lahr, Mahlberg und Kehl übernehmen konnte (dazu unten mehr). Seine Regierungszeit verlief bis auf die beiden Kriegszüge mit Maximilian I. und eine Verwicklung in den Bauernkrieg 1525 weitgehend friedlich. Johann Ludwig ließ 1496 einen Kreuzweg, 1505 die Heiliggrabkapelle in Saarbrücken und 1510 den Kalvarienberg in Weilburg errichten. 1544 übernahm er von der letzten Äbtissin Amalia von Altdorf gen. Wollenschlägerin das Kloster Herbitzheim (Elsaß, département Bas-Rhin) mit allen Rechten und Ansprüchen, wo seine Tochter Johanna 1554 die nächste Äbtissin wurde. 1581 wurde ein Vertrag mit dem Herzog von Lothringen geschlossen, dessen Bestimmungen zufolge der Besitz von Herbitzheim bis zur Französischen Revolution bei den Grafen von Nassau-Saarbrücken blieb. 1544 regelte Johann Ludwig seine Nachfolge und teilte den Besitz unter seine drei in Frage kommenden Söhne auf, Philipp Graf von Nassau-Saarbrücken (25.7.1509-19.6.1554, dieses Epitaph), Johann IV. Graf von Nassau-Saarbrücken (5.4.1511-23.11.1574, das Epitaph des nächsten Kapitels, ebenfalls in St. Arnual) und Adolf Graf von Nassau-Saarbrücken (22.8.1526-26.11.1559), 1547 zu Kirchheim. Für sich selber behielt er nur ein Viertel der Einnahmen. 

Die mittlere Inschrift lautet: "ANNO DOMINI 1542 VFF SANCT / NIC(O)LAVS ABENT IST VERSCHI(E)DE(N) / DER E(H)RWVRDIG(E) WO(H)LGEBOR(E)N(E) / IOHAN(N) LVDWIG DER IVNGER(E) / GRAVE ZV NASSAVWE VND ZV / SA(A)RBRVGKE(N) ZV LA(H)R DER / HOHE(N) STIFFT(E) TRIER CÖLLEN / VND STRAS(S)BVRGK DHV(M)HER(R) DE(M) / GOT(T) GN(A)EDIG SEIN WOLLE." Diese Inschrift gehört zu Johann Ludwigs d. Ä. Sohn aus zweiter Ehe, Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken d. J. (29.3.1524-6.12.1542), der eine geistliche Karriere machte, in Freiburg im Breisgau Theologie studierte und 1534 Domherr in Köln, 1536 Domherr in Trier und 1539 Domherr in Straßburg wurde. Er fand seinen Tod in Saarbrücken, als er bei einem Reitunfall unglücklich vom Pferd geworfen wurde, damals war er erst 18 Jahre alt. Genau wie sein Vater und sein Bruder steht er am Grabdenkmal auf einem Löwen, was hier im Kontext schlüssige Gleichbehandlung ist, aber dennoch ungewöhnlich für ein Domherrengrabdenkmal ist.

In dieser Generation, also unter den Kindern Johann Ludwigs d. Ä., machten mehrere Familienmitglieder eine geistliche Karriere. Von den Kindern aus der ersten Ehe des Vaters wurde Anna (12.12.1493-10.1.1565) Nonne der Zisterzienserinnen in Rosenthal in der Nordpfalz, Elisabeth (11.1.1495-1559) bis 1517 Kanonisse zu Drübeck und 1518 Nonne der Benediktinerinnen zu Walsdorf bei Idstein, Johanna oder Johannetta (13.9.1496-9.12.1566) erst Nonne in Rosenthal, dann 1553 Äbtissin zu Herbitzheim, ab 1555 wieder im Kloster Rosenthal, und Felicitas (13.2.1499-) ebenfalls Nonne an unbekanntem Ort. Nur Ottilie von Nassau-Saarbrücken (26.12.1492-1.3.1554) heiratete 1516 Johann VIII. Graf von Sayn (1493-1529), und Margaretha (1497-) starb jung und unvermählt. Aus der zweiten Ehe des Vaters wurde Margarethe (16.5.1513-1562) Nonne, desgleichen Elisabeth II. (26.4.1515-1590), beide in Walsdorf. Anna II. von Nassau-Saarbrücken (20.8.1508-22.3.1582) war zunächst Nonne in Rosenthal, dann 1556-1566 Äbtissin in Herbitzheim, dann nach ihrem Amtsverzicht wieder in Rosenthal. Insgesamt gab es also 7 Nonnen und einen Domherrn unter den Kindern, oder anders ausgedrückt: 4 Halbschwestern und 3 Schwestern dieses jüngeren Johann Ludwig gingen ins Kloster. Das war eine geeignete Möglichkeit, bei einer solchen Vielzahl von Nachkommen die standesgemäße Versorgung sicherzustellen, denn sie wurden durch die Pfründen des Klosters ernährt. Aus der zweiten Ehe des Vaters gab es noch Agnes von Nassau-Saarbrücken (1519-), die jung verstarb, sowie Katharina von Nassau-Saarbrücken (11.11.1517-1553), nach dem Verzicht ihrer geistlichen Schwestern die eigentliche Erbin von Saarwerden, die aber vom Bruder ums Erbe gebracht wurde; sie war vermählt mit Emich X. Graf von Leiningen und Dagsburg-Hardenburg (1498-1541). Die vier Söhne aus der zweiten Ehe des Vaters werden an anderer Stelle besprochen.

Die rechte Inschrift hat den Wortlaut: "ANNO DOMINI 1554 DEN 19 / TAG IVNII IST VERSCHI(E)DEN / DER WO(H)LGEBOR(E)N(E) PHILIP(P)S / GRAVE ZV NASSAVWE VND / ZV SA(A)RBRVGKEN HER(R) ZV / LA(H)R DEM GOT(T) GN(A)EDIG SEIN / WOLLE." Hier wird an den ältesten Sohn von Johann Ludwig d. Ä. erinnert, an Philipp II. Graf von Nassau-Saarbrücken (25.7.1509-19.6.1554), der seinem Vater in der Grafschaft als Erstgeborener in Saarbrücken nachfolgte. In der Stiftskirche, wo er nach seinem Tod in Straßburg bestattet wurde, empfing er bereits am 1.8.1509 die Taufe. Er trat zunächst in den Dienst von Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz, wo er 1528-1543 blieb. Zusammen mit seinem Vetter Graf Philipp von Nassau-Weilburg reiste er 1539 nach Frankfurt, wo eine Zusammenkunft mit Landgraf Philipp von Hessen und Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen stattfand, den Protagonisten des protestantischen Lagers. Zwei Jahre vor dem Ableben seines Vaters wurde Philipp bereits in die Verwaltung der Grafschaft Saarbrücken eingebunden und nahm Residenz in Homburg. Sein Vater hatte bereits zu Lebzeiten eine Teilung der Grafschaft Saarbrücken unter seine drei weltlichen Söhne in die Wege geleitet. Nachdem dieser gestorben war, bestätigten die drei Brüder am 1.8.1545 die Erbvereinbarung. Philipp trat nach der Realteilung 1547 die Herrschaft in Saarbrücken an, Johann IV. Graf von Nassau-Saarbrücken (5.4.1511-23.11.1574) die zu Ottweiler und Homburg, Adolf Graf von Nassau-Saarbrücken (22.8.1526-26.11.1559) die zu Kirchheim bzw. Kirchheimbolanden. Die Grafschaft Saarwerden wurde von den drei Brüdern gemeinschaftlich verwaltet. Philipp bekam am 21.3.1546 durch Kaiser Karl V. seine Reichslehen bestätigt.

Für seine Residenzstadt schuf er einige Verbesserungen, darunter den Bau der Alten Brücke 1547-1548, finanziert mit einer Zollerhöhung, und die Errichtung einer Institution zur Armenspeisung 1550, finanziert über eine Stiftung von ihm und seiner Frau. Ferner wurde die Wasserversorgung seiner Residenzstadt verbessert. Das Territorium der Grafschaft wurde arrondiert. Von Trierer Kurfürst Johann V. von Isenburg bekam er 1552/1553 pfandweise die Herrschaft Hunolstein und die Stadt und das Amt St. Wendel. Die meisten Pfandbesitzungen wurden wieder eingelöst, bis auf Blieskastel. Eine Reihe von Besitzungen bekam er vom Metzer Bischof, entweder pfandweise oder durch Kauf. Die rechtliche Stellung des Stifts St. Arnual änderte sich unter seiner Herrschaft, weil es aufgrund eines am 10.8.1549 geschlossenen Vertrages gezwungenermaßen obrigkeitliche Rechte aufgeben mußte. Das Stift versuchte eine Klage beim Kaiser, vergeblich. Auch die Abtei St. Nabor (Saint-Avold) mußte hinnehmen, daß ihr der Graf 1550 eine Schutzvogtei aufdrängte. Auch über die Abtei St. Martin in Lubeln konnte er eine Schutzvogtei erreichen. Philipp engagierte sich im Gegensatz zu seinem Vater weniger in der Reichspolitik, um so mehr für das Wohlergehen seiner Grafschaft. Als Parteigänger der kaiserlichen Position hielt er den Katholizismus in seiner Grafschaft aufrecht, schloß sich 1548 dem Augsburger Interim an und vereitelte 1554 den Reformationsversuch des Dekans Nikolaus Beuck von St. Arnual. Philipp II. hatte am 17.6.1535 Gräfin Katharina Apollonia von Leiningen-Hardenburg (-1585) geheiratet, die Tochter von Emich IX. Graf von Leiningen (-18.2.1535) und Agnes von Eppstein (-28.7.1533). Da die Ehe kinderlos blieb, wurde die Grafschaft Nassau-Saarbrücken zwischen den überlebenden Brüdern Adolph und Johann IV. neu aufgeteilt. Wenige Monate vor seinem Tod hatte er sich schon von der Herrschaft aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen und die Aufteilung unter seine Brüder in die Wege geleitet. Philipps Witwe vermählte sich erneut und heiratete in zweiter Ehe Graf Johann Jakob von Neu-Eberstein (20.1.1517-8.3.1574), den Sohn von Bernhard III. Graf von Eberstein in Neu-Eberstein (1459-1526) und Kunigunde von Waldburg-Sonnenberg (1482-1538); auch für ihren Ehemann war es die zweite Ehe. Auch diese Ehe blieb kinderlos.

Waren im Hauptfeld des Dreier-Epitaphs noch alle Figuren gleichberechtigt, gleichgroß und in gleichem Rahmen, so ist der Aufsatz über dem Gebälk mit den Inschriften mittenfokussiert. Über der Mittelachse erhebt sich ein Aedikula-artiger Aufsatz mit hochrechteckigem Wappenfeld und abschließendem flachem Dreiecksgiebel, und über den Seitenkompartimenten leiten arabesk-ornamental gefüllte Zwickel mit zwei darauf stehenden, anmutigen Putten, die mit dem äußeren Arm eine Art Keule oder Stab halten und die sich mit ihrem inneren Arm bzw. Ellenbogen auf eine der Volutenschnecken lehnen, zur höheren Mitte über.

Die Wappen der Grafen von Nassau-Saarbrücken, Saarwerden, Moers und Lahr-Mahlberg ist hier komplett gewendet, alle einseitigen Tiere sind nach heraldisch links gerichtet, und die Reihenfolge der Felder ist ebenfalls gespiegelt; der einzige Grund kann in der Hinwendung nach Osten zum Altar gesehen werden. Das Wappen besitzt die ab 1527 geführte Form und wurde so bis 1660 von allen Linien des Walramschen Stammes geführt:

Dazu werden drei Helme geführt:

Wir stehen wir vor dem Ergebnis einer kompletten Umgestaltung des Wappens der Grafen von Nassau-Saarbrücken mit insgesamt vier neuen Inhalten. Innerhalb kürzester Zeit kumulierten mehrere neue Ansprüche, die Johann Ludwig d. Ä. von Nassau-Saarbrücken mit seiner zweiten Frau erheiratete, mit Katharina von Moers und Saarwerden (-16.9.1547).

Die Grafschaft Saarwerden bestand aus Territorien an der oberen Saar und der mittleren Blies. Die wichtigsten Orte waren Saarwerden und Bockenheim (Bouquenom, heute: Sarre-Union); sie waren ein Lehen des Bischofs von Metz. Die alten Grafen von Saarwerden waren eine Linie der Grafen von Metz-Lunéville. Nach mehreren Teilungen konzentrierte sich das Gebiet im oberen Saartal um Bockenheim. Mit Graf Heinrich III. von Saarwerden (-18.7.1397), Sohn von Johann III. Graf von Saarwerden und Clara von Vinstingen, erlosch das Grafenhaus. Er hatte keine Kinder, wohl aber noch überlebende Geschwister. Ein Bruder war der Kölner Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden, zwei Schwestern waren Walburga von Saarwerden (-23.10.1418), vermählt mit Friedrich III. von Moers, und Hildegard von Saarwerden, vermählt mit Johann von Limburg. Das Erbe ging also an die beiden Schwestern bzw. deren Ehemänner. Friedrich von Moers hatte also 1397 die Hälfte Walburgas bekommen, und 1399 kaufte er auch noch die andere Hälfte, Hildegards Erbteil, womit der Übergang an die Grafen von Moers komplett vollzogen war. Der Kölner Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden hatte seinerzeit diese Ehe zwischen den Grafenhäusern Moers und Saarwerden "katalysiert", mit der Absicht, dadurch eine engere Bindung an die Grafen von Moers zu schaffen und die Grafen von Moers ein bißchen aus der Bindung an das Haus Kleve zu lösen, denn Adolf von Kleve war sein Erzgegner, wenn es um Einflußsphären am Niederrhein ging. Und die Kaufsumme für Hildegards Hälfte spendierte der Kölner Erzbischof als Hochzeitsgeschenk für Friedrichs Sohn, immerhin 10000 fl. Besagter Sohn, Friedrich IV. von Moers, heiratete Engelberta von der Mark.

Als jetzt der Erbfall eintrat und die andere Hälfte von Saarwerden hinzugekauft war, übernahm Friedrich IV. von Moers 1399 noch zu Lebzeiten seines Vaters die Grafschaft Saarwerden. Am 12.5.1417 wurde eine testamentarische Verfügung festgelegt wie folgt: Die Besitzungen werden zu einem Fideikommiß gemacht, und der älteste Sohn bekommt die Grafschaft Moers. Der nachgeborene jüngere Sohn bekommt die Grafschaft Saarwerden. Wenn ein Sohn keine Nachkommen hat, sollte das Territorium immer an den nächstjüngeren Sohn fallen. Als Friedrich III. von Moers starb, wechselte Friedrich IV. 1418 auf die Grafschaft Moers, und sein jüngerer Bruder Johann von Moers bekam die Grafschaft Saarwerden. Das Wappen war seitdem aus Moers (in Gold ein schwarzer Balken, Helmzier ein goldener Brackenrumpf mit schwarzem Halsband wachsend) und Saarwerden (in Schwarz ein silberner, rot bewehrter Doppeladler, Helmzier zu schwarz-silbernen Decken eine silberne Inful oder eine ebensolche Kugel, aus der ein schwarzer Hahnenfederbusch hervorkommt, Varianten) geviert. Neben Friedrich IV. "Graf von Moers und Saarwerden" und Johann I. "Graf von Saarwerden und Moers" (man beachte die Reihenfolge und wechselseitige Sicherung von Ansprüchen) gab es noch drei weitere Söhne, die aber alle geistlich wurden, der eine als Erzbischof von Köln und Bischof von Paderborn, der nächste als Bischof von Münster und Osnabrück, und der dritte als Bischof von Utrecht und Münster. Für uns hier ist allein Johann I. interessant. Eigentlich hatte Johann erst eine geistliche Karriere gemacht, wurde Propst von Sankt Kunibert in Köln, doch als sich diese geniale Rochade unter den Brüdern anbot, resignierte er 1418 von seinen Pfründen, heiratete und die gründete die Linie Moers-Saarwerden.

Und als Johann I. von Moers-Saarwerden heiratete, ging es weiter mit der Felder-Vermehrung. Denn er erwählte als Ehefrau Adelheid von Diersberg und Geroldseck, die Erbtochter von Heinrich von Geroldseck. Damit fielen die rechtsrheinischen Herrschaften Lahr und Mahlberg an die Grafschaft Saarwerden, und der Geroldsecker Balken und der Mahlberger Löwe hielten Einzug in das Wappen. Blicken wir zurück: Mahlberg (Stadt und Herrschaft) unterstand erst den Zähringern. Nach deren Aussterben zog der Kaiser das heimgefallene Lehen ein, und die Stadt wurde Reichsstadt. Die Herren von Geroldseck kommen von der Stammburg Hohengeroldseck in der Ortenau und bauten sich im 13. Jh. dort ihre Herrschaft auf. Sie sind nicht zu verwechseln mit Geroldseck im Wasichen (Elsaß), welches an die Rappoltsteiner kam. Durch Heirat von Walter I. von Geroldseck (geb. vor 1224, gest. 1277) in zweiter Ehe mit einer Tochter und Erbin der letzten Herren von Mahlberg, Heilika von Mahlberg (geb. vor 1252, gest. vor 1259) ging der Besitz Mahlberg und Lahr an die Geroldsecker über, sie sich jetzt Herren von Geroldseck-Mahlberg nennen. Mitte des 13. Jh. besetzten die Herren von Geroldseck die Stadt und machten sie zum Sitz ihrer Herrschaft Mahlberg. 1277 kam nach dem Tod von Walter I. von Geroldseck Mahlberg an die Linie Lahr-Mahlberg. 1426 wurde sie an Moers-Saarwerden vererbt.

Ganz so einfach, wie das im Wappen aussieht, war es natürlich nicht. Johann I. von Moers-Saarwerden mußte seine jüngeren Brüder ausbezahlen und hatte akute Geldnot. 1429/1430 verpfändete er die saarwerdischen Güter an der mittleren Blies an das Kloster Wörschweiler, um liquide zu werden. Lahr-Mahlberg war ihm wichtiger. Bald darauf starb er in der Schlacht von Bulgnéville. Sein Sohn war Jakob I. Graf zu Moers und Saarwerden, vermählt mit Kunigunde Gräfin von Waldburg-Sonnenberg. 1442 wurde Mahlberg an Jacob I. Markgraf von Baden (15.3.1407-13.10.1453) verpfändet. Die nächste Generation bildete Johann II. Graf von Moers und Saarwerden (-1507), vermählt mit Anna von Berg 's Heerenberg (-1553). Dieser verkaufte 1497 die Hälfte von Lahr und Mahlberg mit Mahlberg an die Markgrafen von Baden, während die andere Hälfte mit Lahr bei Moers-Saarwerden verblieb. Dieser Verkauf führte dazu, daß die Felder von Mahlberg und Geroldseck in das badische Wappen Einzug hielten. Besagter Johann II. Graf von Moers und Saarwerden eroberte übrigens 1500 Moers. Für uns wichtiger ist seine Tochter, denn bei dieser handelte es sich um Katharina von Moers und Saarwerden (-16.9.1547), welche 1507 Johann Ludwig Graf von Nassau-Saarbrücken d. Ä. (1472-4.6.1545) heiratete und ihm die Ansprüche aus Moers, auf Saarwerden, auf Mahlberg und Lahr einbrachte, denn sie war die einzige Tochter und Erbin von Moers-Saarwerden.

Vier tolle neue Felder, doch bleiben wir realistisch: Moers selbst war unerreichbar, weil von der anderen Linie besessen. Saarwerden war nur noch ein kleines Gebiet an der Blies, zudem verpfändet. Durch seine zweite Frau hatte Johann Ludwig d. Ä. erst nur eine Hälfte der Grafschaft Saarwerden erhalten. Nach dem Tod des Erben des zweiten Teils kam 1527 auch der Rest der Grafschaft an Nassau-Saarbrücken. Johann von Lothringen, Bischof von Metz, sah das freilich ganz anders: Für ihn war das ein heimgefallenes Lehen, das er einsacken konnte und direkt seinem Bruder, Herzog Anton von Lothringen, überließ - zumindest theoretisch. Das wurde zu einem vor dem Reichskammergericht geführten Rechtsstreit, der bis 1629 dauerte. Hier hatte allerdings der Metzer Bischof die schlechteren Karten, denn Johann Ludwig besaß und kontrollierte de facto die strittige Grafschaft. Halb Mahlberg und Lahr war verkauft, die andere Hälfte war verpfändet, und Baden hatte quasi "den Daumen drauf". Bei Lichte besehen hatte man also nicht viel erhalten. Dennoch müssen Ansprüche gewahrt bleiben, und so kamen alle Ansprüche und Felder 1527 beim Aussterben der Grafen von Moers-Saarwerden an Nassau-Saarbrücken und 1629 dann an Nassau-Weilburg.

Spannend ist davon der Anspruch auf die Grafschaft Moers selbst. Und ja, als Wilhelm II. Graf von Moers 1552 verstarb, wurde Hermann von Neuenahr sein Nachfolger, sein Sohn. Doch Nassau-Saarbrücken erhob Ansprüche auf die Grafschaft Moers und rief ab 1555 mehrfach den Kaiser und das Reichskammergericht in dieser Sache an. Es war keine Einigung zu erzielen, jeder Kompromißvorschlag und jedes ergangene Urteil wurde von der einen oder der anderen Seite als inakzeptabel zurückgewiesen. Erst als die Oranier aufgrund einer Schenkung die Macht in Moers im Jahr 1600 übernahmen, wurde der Streit gegenstandslos. Viele Parteien hielten ihren Anspruch auf Moers aufrecht, neben den Nassauern waren das auch das Haus Pfalz-Neuburg und später das Königreich Preußen, alle nahmen sie das Feld für Moers in das Wappen auf. Das Feld für Moers finden wir also in den Wappen von Moers-Saarwerden, von Nassau-Saarbrücken, von Nassau-Weilburg, der Großherzöge von Luxemburg, von Pfalz-Neuburg und von Preußen.

Literatur, Links und Quellen:
Lokalisierung auf Google Maps: https://www.google.de/maps/@49.2174854,7.0178719,19z?entry=ttu - https://www.google.de/maps/@49.2174384,7.0179076,73m/data=!3m1!1e3?entry=ttu
Stift St. Arnual auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stift_Sankt_Arnual
Webseite des Stifts St. Arnual:
https://ev-stift-st-arnual.de/
Stiftskirche St. Arnual:
https://ev-stift-st-arnual.de/stiftskirche/stiftskirche-st-arnual/
Ev. Kirchengemeinde St. Arnual:
https://evangelische-kirche-st-arnual.de/
Geschichte der Stiftskirche auf den Seiten der ev. Kirchengemeinde:
https://evangelische-kirche-st-arnual.de/gottesdienste-2/
Verwendung der Innenaufnahmen mit
freundlicher Erlaubnis von Herrn Prof. Dr. Joachim Conrad vom 27.10.2024, wofür ihm an dieser Stelle herzlich gedankt sei.
Geschichte des Nassauischen Wappens, von Hermann Adrian Guenther von Goeckingk http://books.google.de/books?id=cIVDAAAAYAAJ (nur mit US-Adresse)
Piet Bultsma, Nassauer Wappengeschichte: http://www.wapenschilder.nl/, unter "boek" -> http://www.wapenschilder.nl/goudenleeuw/default.html
Nassauer Wappengeschichte:
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Prof. Dr. Joachim Conrad: Katharina Apollonia von Nassau-Saarbrücken in den Saarland-Biographien:
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Grafschaft Saarwerden auf Wikipedia:
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Lahr auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lahr/Schwarzwald
Mahlberg auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahlberg
Grafschaft Moers auf Wikipedia:
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Friedrich von Saarwerden, Erzbischof von Köln:
https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/friedrich-iii.-von-saarwerden/DE-2086/lido/57c6bfbe43f622.25866528

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