Bernhard
Peter
Galerie:
Photos schöner alter Wappen Nr. 310
Mainz -
Erzbischöfe, Kurfürsten, Adelspaläste
Das
Schloß in Mainz - Teil (3)
Wappen des Georg Friedrich von Greiffenclau (1626-1629)
Am Rheinflügel liegt im südlichen Bereich der Außenfassade der leicht geböschte Sockel frei. Das Gelände, heute eine weitläufige Wiese, hat hier einen deutlichen Höhenversatz, was an der einst hier befindlichen Martinsburg liegt, deren Fundamentreste man erkennen kann. Der ganze Bereich des ersten Stockwerkes ist auf den südlichen acht Fensterachsen von den Wappen des Bauherrn, Erzbischof Georg Friedrich von Greiffenclau-Vollraths (reg. 1626-1629), geprägt. Aber nur hier im Sockelbereich trifft man auf repräsentative Vollwappen.
Die beiden Wappensteine mit dem Vollwappen sind im Sockelbereich der zweiten und der siebten Fensterachse zu finden, die auch baulich durch Segmentbreite, seitliche Pilaster und Balkone in den Obergeschossen hervorgehoben sind. Es handelt sich um die ältesten Wappensteine des ganzen Schlosses.
Vollwappen in rötlichem Sandstein am Sockel des Rheinflügels. Das Datum 1628 ist 1 Jahr nach Baubeginn, man hatte den Sockel fertiggestellt. Im nächsten Jahr entstand das Erdgeschoß. Das Obergeschoß baute schon sein Nachfolger.
Das Wappen besteht aus dem Hauptschild mit den kirchlichen Amtswappen und Herzschild mit dem Familienwappen.
Und hier noch eine verwitterte und beschädigte Variante desselben Wappens an exponierterem Ort, das im Gegensatz zum ersten Wappenstein noch keine Restaurierung erfahren hat. auf den reichverzierten Kartuschen ruht in der Mitte eine verzierte Inful auf einem Kissen; schrägrechts steht hinter der Kartusche das gestürzte Schwert der weltlichen Landesherrschaft, und schräglinks dahinter ist der Krummstab der geistlichen Macht zu sehen.
Georg Friedrich von Greiffenclau zu Vollraths - Lebensdaten des Kurfürsten
geb. 8.9.1573, Sproß einer Adelsfamilie
aus dem Rheinland
1601 Domscholastiker in Mainz
1604 Dompropst in Mainz
1610 Koadjutor des Mainzer Erzbischofs
1616 Wahl zum Bischof von Worms
20.10.1626 Wahl zum Erzbischof und Kurfürst von Mainz,
Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
1627 Unter seiner Regierung wurde der Bau des Mainzer Schlosses
mit dem Rheinflügel begonnen.
1627-1628 Greiffenclau engagiert sich auf dem Konvent zu Bingen
und bei den Mühlhausener Beratungen gegen Wallenstein und für
die Beendigung des 30jährigen Krieges.
6.3.1629 Greiffenclau gilt als der Vater des von Kaiser Ferdinand
II. erlassenen Restitutionsedikts, das ohne Zustimmung der
Kurfürsten erlassen wurde und mit dem ohne Einverständnis der
evangelischen Reichsstände der Status quo des konfessionellen
Besitzstands einseitig verändert wurde. Es gilt als Höhepunkt
kaiserlicher Gewalt im 30jährigen Krieg.
Weiterhin ist auch sein Name mit den Hexenprozessen verbunden,
insbesondere in Dieburg, Seligenstadt, Aschaffenburg etc.
gest. 1629, begraben im Mainzer Dom (Michaelisaltar in der
Michaeliskapelle, einziger Grabaltar für einen Mainzer
Erzbischof, der in Trier sehr populäre Grabaltar war bis dahin
in Mainz unbekannt).
Die Familie von Greiffenclau zu Vollraths ist ein uraltes rheinisches Rittergeschlecht im Dienste der rheinischen Stifte. Seit 1337 sind sie als Besitzer von Vollraths (Vollrads) nachgewiesen. Durch Heirat kamen weitere Güter hinzu, so um die Wende zum 15. Jh. durch Heirat der Erbtochter die Herrschaft Ippelbrunn, worauf der Schild geviert wurde. Das Stammwappen Greiffenclau zu Vollraths zeigt nur ein goldenes Glevenrad in silbern-blau geteiltem Feld. Das vermehrte Wappen zeigt zusätzlich den silbernen Schräglinksbalken in schwarzem Feld der Herrschaft Ippelbrunn. Im 18. Jh. kamen die Güter der Freiherren von Dehrn hinzu, ebenfalls durch Heirat. Weiterer Grundbesitz liegt in Franken, v. a. im Kanton Baunach, mit Schloß in Gereuth. Den Domkapiteln waren die Greiffenclau zu Vollraths sehr verbunden, allein in Würzburg stellten sie zwischen 1666 und 1805 vierzehn Mitglieder desselben. Ähnlich aktiv sind sie in den Hochstiften Mainz, Speyer, Trier, Worms, Bamberg. Nach der Reformation blieben die Greiffenclau zu Vollraths den Stiften treu und erlangten noch einen Bedeutungszuwachs, indem sie viele vakant gewordene Stellen einnahmen. Bedeutende Vertreter der Familie sind Richard von Greiffenclau, Erzbischof zu Trier (1511-1531), der hier erwähnte Georg Friedrich von Greiffenclau, Fürstbischof in Worms (1616-1629) und Mainz (1616-1629), Johann Philipp II. von Greiffenclau, Fürstbischof in Würzburg (1699-1719) sowie in gleicher Position Karl Philipp von Greiffenclau (1749-1754). Mit Johann Erwein Freiherr von Greiffenclau zu Vollraths hat die Familie einen Erbtruchseß des Erzbistums Mainz, er stieg zum kurmainzischen Geheimrat und Vicedomus im Rheinland auf, weiterhin war er Ritterhauptmann im Kanton Mittelrhein und Burggraf zu Friedberg (gest. 1727). Das Geschlecht erlosch 1860 im Mannesstamme. Sophie von Greiffenclau zu Vollraths heiratete Hugo Graf Matuschka von Topolczan, Freiherr von Spättgen; beider Wappen wurden 1862 vereinigt. Das Stammgut Volrads war bis 1997 noch in Familienbesitz.
Literatur:
Baedeker: Mainz, Karl
Baedeker-Verlag, 2004. ISBN 3-87954-074-8
Werner Schäfke: Der Rhein von Mainz bis Köln, eine Reise durch
das romantische Rheintal, DuMont Kunstreiseführer, DuMont
Verlag, Köln 2006, ISBN 978-3-7701-4799-1
Siebmachers Wappenbuch.
Anton P. Rahrbach, Reichsritter in Mainfranken. Zu Wappen und
Geschichte fränkischer Adelsfamilien. Bauer & Raspe Verlag -
Die Siebmacherschen Wappenbücher, die Familienwappen deutscher
Landschaften und Regionen, Band 2, 2003, ISBN 3-87947-113-4
Otto Gruber: Wappen des
mittelrheinisch-moselländischen Adels, Trier 1962-1965, incl.
Nachtrag Trier 1967, ebenfalls veröffentlicht in verschiedenen
Jahrgängen der "landeskundlichen
Vierteljahresblätter".
http://www.ccmainz.de/cms/index.php?id=51
Denkmaltopographie Bundesrepublik
Deutschland, Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Stadt Mainz,
Band 2.2: Altstadt, bearb. von Ewald Wegner, hrsg. vom Landesamt
für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz 1988, Wernersche
Verlagsgesellschaft Worms, 3. Auflage 1997, ISBN 3-88462-139-4,
S. 164-169
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