
Bernhard
Peter
Galerie:
Photos schöner alter Wappen Nr. 2169
Weikersheim (Main-Tauber-Kreis)

Schloß
Weikersheim, Wappen im Georg-Friedrich-Zimmer
Das nachfolgende Allianzwappen
befindet
sich im nördlichsten Raum des ersten Obergeschosses des
Küchenbaus (sog. Raum 75, Georg-Friedrich-Zimmer). Es befindet
sich oberhalb der Tür zum Korridor und ist aus Holz
geschnitzt.
Das Ehewappen gehört zu Carl Ludwig Graf von
Hohenlohe-Weikersheim und Gleichen (23.9.1674-5.5.1756),
Herr zu Langenburg und Cranichfeld, regierender Graf und Herr in
Weikersheim, vermählt in erster Ehe am 8.7.1711 in Weferlingen
mit Markgräfin Dorothea Charlotte von
Brandenburg-Kulmbach (15.3.1691-18.3.1712).

Der
Ehemann war der Sohn von
Johann Friedrich Graf von Hohenlohe-Öhringen
(31.7.1617-17.10.1702) und Luisa Amoena Herzogin von
Schleswig-Holstein-Norburg (15.1.1642-11.6.1685). Die Ehefrau war
die Tochter von Christian Heinrich Markgraf von
Brandenburg-Kulmbach (29.7.1661-26.3.1708) und dessen erster
Frau, Sophie Christiane Gräfin von Wolfstein
(24.10.1667-23.8.1737). Graf Carl Ludwig und Dorothea Charlotte
von Brandenburg-Kulmbach hatten keine Kinder bekommen. Erst in
seiner zweiten Ehe mit Elisabeth Friderica Sophia Prinzessin von
Oettingen-Oettingen (14.3.1691-14.5.1758) bekam Graf Carl Ludwig
einen Sohn geschenkt, Albert Ludwig Friedrich Graf von
Hohenlohe-Weikersheim (24.3.1716-9.7.1744), der aber bei einem
Sturz mit dem Pferd ums Leben kam und noch vor dem Vater
kinderlos verstarb. Das Wappen kann durch dadurch auf die Zeit
zwischen 1711 und 1712 datiert werden.

Die ovale, mit einer Laubkrone
bedeckte
Schildkartusche für Carl Ludwig Graf von
Hohenlohe-Weikersheim (23.9.1674-5.5.1756) ist geviert,
Feld 1 und 4: in Silber einwärts zwei rotgezungte, schwarze
Leoparden (schreitende, hersehende Löwen) für die
Grafschaft
Hohenlohe, Feld 2 und 3: geteilt, oben in Schwarz ein einwärts
schreitender goldener Löwe, rot gezungt, golden
gekrönt, unten
golden-schwarz gerautet, für die Herrschaft Langenburg,
Herzschild: in Blau ein silberner Löwe, golden
gekrönt,
Grafschaft Gleichen.

Die ovale, mit einem mit
Hermelin
aufgeschlagenen Fürstenhut bedeckte Schildkartusche
für Dorothea
Charlotte von Brandenburg-Kulmbach (15.3.1691-18.3.1712)
weist erheblich mehr Felder auf: Ihr Wappen ist zweimal gespalten
und viermal geteilt zu insgesamt 15 Feldern. Dieses Wappen wurde
in der vorliegenden Form von 1648 bis 1703/1704 geführt und
spiegelt die weitreichenden territorialen Umwälzungen im
Westfälischen Frieden wieder, durch den bisher heraldisch
repräsentierte Territorien wie Rügen verloren gingen
und andere
Territorien hinzukamen. Der Inhalt Zeile für Zeile, von
optisch
links oben nach optisch rechts unten:
- Feld 1: Herzogtum
Magdeburg, rot-silbern geteilt
- Feld 2: Markgrafschaft
Brandenburg, in Silber ein roter Adler
- Feld 3: Herzogtum
Preußen, in Silber ein schwarzer, golden
gekrönter und ebenso bewehrter Adler, die Saxen mit goldenen
Kleestengeln belegt
- Feld 4: Herzogtum
Pommern, in Silber ein roter, golden bewehrter Greif
- Feld 5: Herzogtum
Stettin, in Blau ein roter Greif, silbern
gekrönt.
- Feld 6: Herzogtum
Kassuben, in Gold ein schwarzer Greif.
- Feld 7: Herzogtum
Crossen, in Gold ein schwarzer Adler, golden bewehrt,
belegt mit einer silbernen Mondsichel, deren konkave Seite mit einem
silbernen Tatzenkreuzchen besteckt ist
- Feld 8: Herzogtum
Wenden, in Silber ein von Rot und Grün sechsmal
schräglinksgeteilter Greif
- Feld 9: Herzogtum
Jägerndorf, in Gold ein schwarzer Adler, auf
der Brust belegt mit einem goldenen Hifthorn
- Feld 10: Fürstentum
Halberstadt, silbern-rot gespalten
- Feld 11: Burggrafentum
Nürnberg, innerhalb eines silbern-rot
gestückten Bordes in Gold ein schwarzer
doppelschwänziger Löwe, rot gekrönt und
bewehrt
- Feld 12: Fürstentum
Minden, in Rot zwei schräggekreuzte aufrechte
silberne Schlüssel, mit den Bärten nach
auswärts gekehrt.
- Feld 13: Grafschaft
Hohenzollern, Stammwappen, silbern-schwarz geviert.
- Feld 14: Fürstentum
Cammin, hier in Rot eine goldene Marke, bestehend aus
einem Schaft mit Kopfsprosse, vorne als Halbkrücke nach unten
gezogen, und mit hinterer, gekrückter Mittelhalbsprosse.
- Feld 15: Regalien,
ein lediges rotes Feld

Diese Felder lassen sich
inhaltlich in
mehrere Gruppen aufteilen, die nun im Detail erklärt werden
sollen. Die erste Gruppe umfaßt das Stammwappen und die
ältesten Felder und führt zu den Wurzeln der
Markgrafen von
Brandenburg, anhand derer auf die unterschiedlichen Linien
eingegangen werden soll.
- Feld 13 (unterste Reihe,
optisch ganz links): Grafschaft Hohenzollern,
silbern-schwarz geviert. Das ist sozusagen die Keimzelle des gesamten
Wappens, das Feld, das zuallererst da war, ehe weitere Inhalte
hinzukamen, das alte Wappen der Edelfreien und seit ca. 1111 Grafen von
Zollern, deren Stammländereien rund um die Burg Hohenzollern
im Zollernalbkreis lagen und die sich ab Mitte des 14. Jh. von
Hohenzollern nannten. Sie profitierten bei ihrer territorialen
Formierung im 12. Jh. vom Aussterben wichtiger Familien in der
Nachbarschaft wie den Grafen von Gammertingen und Haigerloch und vom
Niedergang anderer wie der Grafen von Veringen und der Pfalzgrafen von
Tübingen. Ein Rückschlag war die Abspaltung einer
Seitenlinie unter dem Namen von Hohenberg in der zweiten
Hälfte des 12. Jh., die sich mit den westlichen Teilen der
Grafschaft, Haigerloch, Rottenburg, Tübingen und Calw
selbständig machten. Die zu den ältesten und
bedeutendsten schwäbischen Hochadelsgeschlechtern und zu den
Gefolgsleuten der Stauferkaiser gehörende Familie spaltete
sich in eine fränkische und eine schwäbische Linie.
Erstere teilte sich in einen brandenburgisch-preußischen und
einen in Franken verbliebenen Zweig auf, der sich in die Markgrafen von
Brandenburg-Ansbach und die Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach teilte.
Die schwäbische Linie bildete 1576 die beiden Grafschaften
Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, aus denen sich
1623 die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und
Hohenzollern-Sigmaringen herausbildeten.
- Feld 11 (vierte Reihe, in
der Mitte): Burggrafentum Nürnberg,
innerhalb eines silbern-rot gestückten Bordes in Gold ein
schwarzer doppelschwänziger Löwe, rot
gekrönt und bewehrt. Burggrafschaft bedeutet, daß
der Inhaber dieses Amtes, das er als Lehen verliehen bekam, in erster
Linie militärische und administrative, aber auch ggf.
jurisdiktionelle Aufgaben für seinen Landesherrn wahrnahm.
Eine Burggrafschaft kann ganz verschieden ausfallen: Es gab Burggrafen,
die nicht viel mehr als ein besserer Burgvogt waren, und es gab
Burggrafen, die reichsunmittelbar wurden oder in den
Fürstenrang aufstiegen. Es gab Burggrafenämter, die
lediglich das militärische Kommando einer Burg bedeuteten.
Andere Burggrafschaften beinhalteten eine territoriale Herrschaft, die
zu der befehligten Burg gehörte. Eine solche Burggrafschaft
war die zu Nürnberg. Das ausgedehnte Territorium rings um die
Reichsburg war Reichsgut und wurde bei der Schaffung der Burggrafschaft
Bestandteil derselben. Um 1105 wurden die Edelfreien bzw. Grafen von
Raabs als Burggrafen eingesetzt, die eigentlich aus
Niederösterreich stammten, wo ihre Stammburg Raabs an der
Thaya an der Grenze zu Mähren liegt, eine langgestreckte
Höhenburg, die mit den äußeren Vorwerken
rund 200 m lang ist. Der letzte Graf von Raabs war Konrad II.,
der ca. 1191 ohne männliche Nachkommen verstorben war.
Friedrich III. Graf von Zollern hatte dessen Tochter Sophia
Gräfin von Raabs geheiratet und wurde so Friedrich I. Burggraf
von Nürnberg; die Belehnung erfolgte wahrscheinlich noch im
Jahr 1191. Zugleich wurde das Territorium der Burggrafschaft
vergrößert, weil Konrad II. von Raabs mit Hildegard
von Abenberg verheiratet war, und so konnten die Hohenzollern die
Grafen von Abenberg beerben, von denen sie u. a. die Cadolzburg
bekamen. Eine weitere territoriale Erweiterung geht zurück auf
die Ehe zwischen Friedrich III. von Zollern Burggraf von
Nürnberg (1220-14.8.1297) und Elisabeth von Andechs-Meranien,
dadurch bekamen die Zollern nach dem Tod ihres Bruders, des kinderlosen
Otto VIII. von Andechs, im Jahre 1248 den nordöstlichen Teils
der oberfränkischen Besitzungen der Grafen von
Andechs-Meranien mit Bayreuth und Hof. Die Burggrafschaft bzw. das, was
mit den nachfolgenden Erweiterungen daraus wurde und an
Fürstentümern daraus entstand, blieb im Besitz der
Zollern bis zum Ende des Alten Reiches 1806. Zurück zu
Friedrich, dem ersten Nürnberger Burggraf aus der Familie der
Zollern: Unter seinen Söhnen spaltete sich die Familie. Konrad
I. Graf von Zollern Burggraf von Nürnberg begründete
die fränkische Linie, sein Bruder Friedrich IV. Graf von
Zollern Burggraf von Nürnberg bildete die schwäbische
Linie. Entsprechend nahmen beide Hauptlinien noch das Wappen des
Burggrafentums Nürnberg in ihren Schild auf. Doch den weiteren
Hinzufügungen folgten die Hauptlinien einander nicht mehr,
jede Linie mehrte ihr Wappen nun für sich weiter. Seit dem 13.
Jh. bis 1415/17 führten die Zollern einen gevierten Schild,
Feld 1 und 4 das Burggrafentum, Feld 2 und 3 das Stammwappen. Und
selbst hier in dem vielfeldrigen Wappen der Markgräfin sieht
man, daß das Burggrafentum eine höherrangige
Position gegenüber dem Zollernwappen einnimmt. Konrads Sohn
war Friedrich III. von Zollern Burggraf von Nürnberg
(1220-14.8.1297). Mit den Söhnen aus erster Ehe hatte dieser
nicht viel Glück, beide, Johann von Zollern-Nürnberg
und Sigismund von Zollern-Nürnberg, wurden 1261 von den
Nürnberger Sensenschmieden bei einem Ritt auf die Jagd hinter
dem Deutschen Hause in der Nähe von St. Jakob ermordet. Aus
Friedrichs zweiter Ehe mit Helene von Sachsen (-12.6.1309) entstammen
hingegen die Brüder Johann I. von Zollern Burggraf von
Nürnberg (-25.2.1300) und Friedrich IV. von Zollern Burggraf
von Nürnberg (-19.5.1332), wobei letzterer die Familie
fortsetzte.

Die zweite Gruppe von Feldern
illustriert
die Entstehung der brandenburgisch-preußischen Linie der
fränkischen Hohenzollern und führt in die
große Reichspolitik.
Der wichtigste Schritt sowohl zum weiteren Aufstieg der Familie
als auch zur weiteren Verschiebung ihres territorialen
Schwerpunktes war die Belehnung von Burggraf Friedrich VI. mit
der Mark Brandenburg. Das war so bedeutend, daß die Familie
sogar ihren bevorzugten Namen änderte: Statt Burggrafen von
Nürnberg nannten sie sich nun erstrangig Markgrafen von
Brandenburg. Und das war erst der Anfang, der eingeschlagene Weg
führte noch weiter nach Osten, nach Preußen, was
schließlich
zu dem Staat wurde, der alles andere inkorporierte.
- Feld 2 (erste Reihe, in der
Mitte): Markgrafschaft Brandenburg, in
Silber ein roter Adler, auf den Saxen belegt mit goldenen Kleestengeln.
Die Markgrafschaft Brandenburg war eines der wichtigsten Territorien
des Heiligen Römischen Reichs, denn es war eines von sieben
Kurfürstentümern gemäß der
Goldenen Bulle von 1356, eines der vier weltlichen. Als Territorium
bestand es noch über das Ende des Alten Reiches hinaus, erst
1815 wurde daraus eine preußische Provinz. Doch
zurück zu den Anfängen: Zunächst wurde die
Markgrafschaft, ein unmittelbares Reichslehen, 1157-1320 von den
Askaniern bis zu deren Aussterben geführt. Die Askanier
führten schon das genannte Wappenbild als Amtswappen, das wohl
aus dem Reichsadler durch Modifizierung der Farben entstanden ist. Es
ist schon unter Otto II. Ende des 12. Jh. nachweisbar. Waldemar
(regierte 1304-1319) und sein unmündiger Neffe, Heinrich II.
das Kind (regierte bis 1320), waren die letzten Askanier der
brandenburgischen Linie. Danach kamen 1323-1373 die Wittelsbacher. Die
Wahl auf diese Familie fiel dem Kaiser leicht, denn er war selbst ein
Wittelsbacher und gab die Mark seinem Sohn. Unter den Wittelsbachern
wurde die Mark 1356 ein Kurfürstentum. Das Wappen, das auch
von den Nachfolgern der Askanier geführt wurde, taucht in
Farbe in der Züricher Wappenrolle und in der Heidelberger
Liederhandschrift auf. Dann folgten 1373-1415 die Luxemburger. Diese
hatten ein großes Interesse an der Mark, weil das dann neben
Böhmen der zweite Kurstaat in Familienhand gewesen
wäre, was der Plazierung eines Luxemburgers als Kaiser
förderlich gewesen wäre, man erkaufte sich quasi die
Mark gegen Zahlung einer hohen Summe. Doch beide Familien waren der
Entwicklung der Mark nicht förderlich. Die landesherrliche
Macht sank, der lokale Adel erstarkte. König Sigismund von
Luxemburg, der selber 1378-1388 Kurfürst von Brandenburg war
und 1411 zum römisch-deutschen König gewählt
worden war, mußte handeln. Er war selbst ein zweites Mal
1411-1415 Kurfürst von Brandenburg, machte aber
Friedrich VI. von Zollern Burggraf von Nürnberg, Sohn
von Friedrich V. von Zollern Burggraf von Nürnberg und
Elisabeth von Meißen, zum obersten Verweser, erblichen
Hauptmann und Verwalter der Mark Brandenburg (supremus capitaneus et
gubernator Marchiae Brandenburg), einerseits brauchte der frisch
gewählte König einen fähigen Verwalter in
der Mark, während er sich um Wichtigeres kümmerte,
andererseits war die Ernennung ein kleines Dankeschön an den
Burggrafen für dessen Unterstützung bei der
Königswahl. Bereits Friedrichs Großvater Johann II.
von Zollern Burggraf von Nürnberg war am 17.9.1346 Pfleger und
Hauptmann der Mark Brandenburg geworden. Das war der erste Schritt zum
kompletten Übergang der Mark: Offiziell wurde die Mark am
30.4.1415 auf dem Konstanzer Konzil an Friedrich VI.
übertragen, und dann wurde noch einmal am 18.4.1417 die
Belehnung mit der Kurmark und die Verleihung der
Erzkämmererwürde hochoffiziell vollzogen. Aus
Friedrich VI. von Zollern Burggraf von Nürnberg war
Friedrich I. Markgraf von Brandenburg geworden. Von da an
blieb die Mark Brandenburg fest in der Hand der Hohenzollern. Die
Familie verschrieb sich ganz diesen großen neuen Aufgaben,
und da man eh nicht besonders gut mit den Nürnberger
Bürgern ausgekommen war, verkaufte Friedrich VI. am 27.6.1427
die Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt. Die Residenz
und das Landgericht waren längst nach Cadolzburg und dann nach
Ansbach verlegt worden. Die Zukunft der Familie lag nicht mehr in der
Reichsstadt Nürnberg, sondern in der großen Politik.
- Feld 3 (erste Reihe,
optisch rechts außen): Herzogtum
Preußen, in Silber ein schwarzer, golden
gekrönter und ebenso bewehrter Adler, die Saxen mit goldenen
Kleestengeln belegt. Das Herzogtum Preußen war ein 1525
gegründeter Staat, der einige Besonderheiten aufwies: Es
entstand aus dem säkularisierten Deutschordensstaat, und es
lag außerhalb des Reichsgebietes, denn es war ein Lehen der
polnischen Krone. Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach (1490-1568), Sohn
von Friedrich I. Markgraf von Brandenburg-Ansbach (8.5.1460-4.4.1536)
und Zofia von Polen (6.5.1464-5.10.1512), der als Domherr zu
Würzburg und zu Mainz begann, wurde der letzte Hochmeister des
Deutschen Ordens in Königsberg. Er schloß sich der
Reformation an, und er schloß, nachdem er von Kaiser und
Reich im Stich gelassen worden war, mit dem polnischen König
folgenden Handel: Er bekam die erbliche Herzogswürde in
Preußen, dafür erkannte er die polnische
Lehenshoheit an. Diese Angelegenheit ließ sich sozusagen auf
dem kleinen Dienstweg erledigen, denn der polnische König
Sigismund I. war Albrechts Onkel mütterlicherseits. Mit dieser
Verselbständigung des Herzogtums Preußen tat man
sich im Reich etwas schwer, 1530 noch wurde Walther von Cronberg, das
nun in Mergentheim residierende Deutschordensoberhaupt, formal mit dem
Land Preußen belehnt, und man bannte den Herzog Albrecht,
aber was wollte man wirklich machen? Er war ein protestantischer
Herrscher über ein Territorium außerhalb des
Heiligen Römischen Reiches, und nach 1618 ließ man
den Titel eines "Administrators von Preußen" weg und nannte
die Deutschordensoberhäupter "Hoch- und Deutschmeister". Der
nächste, 1618 erfolgte Schritt war die Personalunion zwischen
Brandenburg und Preußen. Nach Albrecht folgte Albrecht
Friedrich Herzog von Preußen (29.4.1553-1618) nach. Dieser
war mit Marie Eleonore Prinzessin von Jülich-Cleve-Berg
verheiratet, doch zwei Söhne starben als Kleinkinder, und die
anderen fünf Kinder waren Töchter. Albrecht
Friedrich, der letzte der fränkisch-preußischen
Linie, war jedoch aufgrund Geistesschwäche nicht
regierungsfähig, und statt seiner führte seit 1577
Georg Friedrich I. aus der Ansbacher Linie der Hohenzollern die
Regierungsgeschäfte, danach ab 1603 die brandenburgische
Linie, zuerst Joachim Friedrich Kurfürst von Brandenburg
(27.1.1546-28.7.1608), ab 1605 sein Erstgeborener Johann Sigismund von
Brandenburg (8.11.1572-2.1.1620). Die Belehnung mit dem Herzogtum
Preußen erfolgte 1612. Letzterer hatte die weiteren Wege
durch Heirat geebnet, denn seine Frau war Herzogin Anna von
Preußen (3.7.1576-1625), Tochter des verwirrten letzten
Herzogs. Damit konnte Johann Sigismund beim Tod seines in
völliger Umnachtung verstorbenen Schwiegervaters ganz
regulär die Erbfolge im Herzogtum Preußen antreten
und beide Länder in Personalunion vereint regieren. Ein
gewisses Kuriosum blieb, weil es nach wie vor zwei unterschiedliche
Territorien waren, wovon eines zum Reich gehörte, das andere
aber nicht: Als brandenburgischer Kurfürst war er zwar
Königsmacher im Heiligen Römischen Reich, aber
gleichzeitig war er als preußischer Herzog polnischer Vasall.
Das dauerte bis 1657, als Preußen seine volle
Souveränität erlangte. Das war ebenfalls ein
Kuriosum, nun war der brandenburgische Kurfürst sowohl
Untertan als auch Souverän, je nachdem, wo er sich in seinem
Land aufhielt. Erst 1701 verschmolzen beide Länder zu einem.
Kurfürst Friedrich III. hatte Sorge, daß irgendwann
mal wieder beide Länder anläßlich einer
Erbteilung auseinander gerissen würden, deshalb verschmolz er
sie zu einem einheitlichen Staatsgebilde, dem Staat Preußen,
und der Kurfürst Friedrich III. war mit kaiserlichem Placet
nun König "in" Preußen, und die Mark Brandenburg
wurde zu einer Kernprovinz im preußischen Staat.
- Feld 15 (unterste Reihe,
optisch ganz rechts): Regalien, ein
lediges rotes Feld, welches besondere landesherrliche Rechte
ausdrückt. Das Feld wird auch Blutfeld genannt und gilt als
summarisches Zeichen für alle Rechte, die mit der Stellung als
Reichsfürsten verbunden waren.

Die dritte
Gruppe von Feldern
ist sehr ähnlich, denn alle enthalten Greifenwappen. Alle vier
Felder stehen für Pommern in verschiedenen Aspekten. Davon ist
der rote Greif in Silber das älteste pommersche Wappen, und
die
anderen drei sind von ihm abgeleitet und lediglich farbliche
Variationen mit anderer Detailbedeutung. Bereits viel früher,
nämlich 1231-1338, hatten die Markgrafen von Brandenburg die
Lehenshoheit über Pommern inne. 1338 wurde Pommern zum
Reichslehen gemacht, und 1348 wurde die immer noch umstrittene
Reichsunmittelbarkeit Pommerns von Kaiser Karl IV. noch einmal
bestätigt. Doch es blieb lange eine strittige Frage, ob
Pommern
nun ein Reichslehen oder ein Lehen Brandenburgs sei. Am 21.3.1465
schlug in Wiener Neustadt wieder das Pendel in die andere
Richtung aus, denn Kaiser Friedrich III. (1440-1493) teilt den
Prälaten, Grafen, Herren, Rittern, Städten etc. des
Herzogtums
Stettin die Belehnung des Kurfürsten Friedrich II. und des
Markgrafen Albrechts von Brandenburg mit den nach dem Tod Herzog
Ottos III. von Pommern-Stettin an das Reich heimgefallenen
Herzog- und Fürstentümern Stettin, Pommern, der
Kaschuben,
Wenden und Rügen mit und befiehlt ihnen aus kaiserlicher
Machtvollkommenheit bei Verlust ihrer Rechte und unter Androhung
von des Reiches schwerer Ungnade, Kurfürst Friedrich II. und
Markgraf Albrecht von Brandenburg als nunmehrigen Herren des
Fürstentums Stettin Erbhuldigung zu leisten und ihnen gehorsam
zu sein. Doch es kam wieder anders, eine Nebenlinie der
Herzöge
von Pommern übernahm. 1472/1479 (Prenzlauer Verträge)
und 1493
(Vertrag von Pyritz) und noch einmal durch eine
Erbverbrüderung
1529 (Vertrag von Grimnitz) erlangte Brandenburg wieder einen
Anspruch auf Pommern, der 1530 von Kaiser Karl V. auf dem
Reichstag zu Augsburg bestätigt wurde, wo es zu einer
formellen
Belehnung der Pommernherzöge Barnim IX. und Georg I. mit
Pommern
kam. Die Rechtslage war so verworren, daß zeitweise sogar
sowohl
die Markgrafen als auch die Greifenherzöge mit Pommern
gleichzeitig belehnt worden waren, was für
langjährigen
politischen Zündstoff sorgte. Dieser Anspruch der
Brandenburger
auf Pommern konnte schließlich 1637 mit dem Aussterben der
pommerschen Herzöge eingelöst werden, mehr oder
weniger,
gemessen an den Verwicklungen des 30jährigen Krieges.
Gemäß
den Bestimmungen des Grimnitzer Vertrages fiel das Herzogtum an
Georg Wilhelm, Markgraf von Brandenburg. Doch bereits 7 Jahre vor
seinem Tod hatte Herzog Bogislaw XIV. im Vertrag von Stettin den
Schweden die Regierungsgewalt in Pommern nach seinem Ableben
versprochen, so daß die Schweden Pommern nicht hergaben. In
das
markgräfliche Wappen hielt anläßlich der
Belehnung mit den
Herzogtümern Pommern und Stettin im Jahre 1465 erst einmal nur
der rote Greif in Silber Einzug, so daß es vier Felder hatte:
Brandenburg, Burggrafentum, Zollern, Pommern, mit einem
Herzschild für die Reichserzkämmererwürde.
Später kam noch
der Stettiner Greif hinzu, und noch später die beiden anderen
Greifen. Auch über die Berechtigung zur Führung des
pommerschen
Greifen gab es Streit, der z. B. im Grimnitzer Vertrag 1529 so
gelöst wurde, daß die Brandenburger Markgrafen auch
weiterhin
die pommerschen Wappen und Herzogstitel führen durften,
außer
in Anwesenheit der Greifenherzöge. Nach dem Ende des
30jährigen
Krieges kam Vorpommern mit Stettin und Rügen an Schweden
(Schwedisch-Pommern), und die Markgrafen und Kurfürsten von
Brandenburg mußten sich mit Hinterpommern begnügen
(Brandenburgisch-Pommern, ab 1701 Preußisch-Pommern). Um die
fehlenden Gebiete wurde im Nordischen Krieg gekämpft, 1679
blieb
nur ein Streifen an der Oder, 1721 bekam man mehr, und erst 1815
wurde Pommern wiedervereinigt, nun eine preußische Provinz.
- Feld 4: Herzogtum
Pommern, in Silber ein roter, golden bewehrter Greif.
Das ist das Wappen Pommerns, bevor verschiedene Greifen farblich
differenziert wurden. Bereits im 12. Jh. wurde der Greif
geführt: Es gibt ein Reitersiegel an einer Urkunde aus dem
Jahr 1194, wo auf dem Schild des Ritters der Greif dargestellt wird,
gemäß einer auch die Siegel exakt beschreibenden
Abschrift aus dem Jahr 1384. Ein anderes, im zweiten Weltkrieg
verlorengegangenes Siegel mit dem Greifenwappen datiert von 1214. Die
Farben sind seit 1410 überliefert: 1440 wird ein in der
Schlacht bei Tannenberg erbeutetes und danach in Krakau als
Siegestrophäe aufbewahrtes Banner mit dem roten Greifen auf
weißem Grund in einem Manuskript abgebildet. Im Jahre 1295
spaltete sich Pommern in zwei Hauptlinien, einerseits Pommern-Wolgast
mit dem Küstengebiet, andererseits in Pommern-Stettin mit
Stettin und dem Oder-Gebiet. Das ergab zwar zwei Herzogtümer,
die aber nicht dynastisch isoliert waren. Die jetzt und in der
Folgezeit entstandenen Linien konnten sich gegenseitig beerben, die
Herzöge waren zur gesamten Hand belehnt worden, und so
entstanden und verschmolzen die unterschiedlichen Herzogtümer
immer wieder neu. Umgekehrt führten sie stets auch alle Titel
gemeinsam und nannten sich seit Ende des 14. Jh. "Herzöge zu
Stettin, der Pommern, der Wenden und Kassuben".
- Feld 5: Herzogtum
Stettin, in Blau ein roter Greif, silbern
gekrönt. Das Herzogtum Pommern-Stettin entstand zum ersten Mal
als separates Herzogtum bei der Teilung Pommerns 1295. Zeitweise
spaltete sich Pommern in fünf Linien auf: Pommern-Stettin,
Pommern-Wolgast, Pommern-Barth, Pommern-Rügen und
Pommern-Stolp. Die einzelnen Herzogtümer existierten
unterschiedlich lange und beerbten sich gegenseitig. 1478 waren die
Herzogtümer wieder vereinigt. Pommern-Barth hatte 1459
Pommern-Stargard beerbt und 1464 Pommern-Stettin (gegen die
Ansprüche Brandenburgs, s.o.), und schließlich
wurden alle Herzogtümer in der Nebenlinie
Pommern-Rügen vereinigt. 1479 mußte Herzog Bogislaw
X. (1474-1523) Brandenburg huldigen. 1493 wurde er von dieser Pflicht
befreit, mußte aber zugleich Brandenburg ein Erbrecht auf
Pommern zugestehen. Neue Teilungen folgten 1523/1532 und 1569. Dabei
entstanden erneut verschiedene Linien mit vertrauten Bezeichnungen:
Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Pommern-Rügenwalde und
Pommern-Barth. Anfang des 16. Jh. wurde der Stettiner Greif farblich
von dem des Herzogtums Pommern abgegrenzt. 1625 kam Pommern-Wolgast an
Pommern-Stettin. 1637 starb das Herzogshaus insgesamt mit Herzog
Bogislaws XIV. aus, und der 1493 vereinbarte Erbfall trat ein. Da aber
der Dreißigjährige Krieg bereits ausgebrochen war
und das Land schon von schwedischen Truppen besetzt war, wurden die
tatsächlichen Besitzverhältnisse nun ziemlich
kompliziert.
- Feld 6: Herzogtum
Kassuben (Cassuben, Kaschuben, Kaschubei), in Gold ein
schwarzer Greif. Die territoriale Zuordnung dieses Wappenbildes ist
nicht exakt definierbar. Ursprünglich entstand der schwarze
Greif als farbliche Differenzierung bei der Landesteilung 1295,
während die Linie Stettin den blauen Hintergrund bekam, nahm
die Linie Pommern-Wolgast die schwarz-goldenen Tinkturen zur
Unterscheidung an. Im 16. Jh., nachdem die Herzogtümer wieder
vereint und dann wieder getrennt waren, gab es eine Umdeutung: Nun
wurde dieser Greif dem Herzogtum Kassuben zugeordnet. Das westslawische
Volk der Kaschuben besiedelte die sog. Kaschubei bzw. den Landstrich
Kaschubien, die östlichen Teile Hinterpommerns
(Köslin, Lauenburg, Bütow etc.). Es handelt sich um
einen territorial nicht klar abgegrenzten historischen Siedlungsraum,
die Lande Lauenburg und Bütow. Ein entsprechendes Herzogtum
als fester Bestandteil der politischen Reichsordnung gab es nie, und
ein eigenes Landeswappen existierte auch nicht. Diese Landstriche
hatten einen gewissen Sonderstatus. 1466 kamen sie zu treuen
Händen an Herzog Erich II. von Pommern-Stolp, der sie quasi
freigekauft hatte, das war der Dank des polnischen Königs
Kasimir IV. für die Unterstützung gegen den Deutschen
Orden, dem die Länder vorher unterstanden. 1490 wurde aus dem
Treuhandbesitz ein Pfandbesitz, die Herzöge von Pommern
griffen nun schon etwas fester nach dem begehrten Territorium. 1526
schafften es die Herzöge, Lauenburg und Bütow in ein
erbliches Lehen des Königreichs Polen umzuwandeln. Eine letzte
Bedingung blieb: Im Falle des Aussterbens der pommerschen
Herzöge sollten die Länder als erledigtes Lehen
wieder an Polen heimfallen. Um 1600 fügten die
Herzöge ihren Titeln den eines "Herrn von Lauenburg und
Bütow" hinzu. Als 1637 die Herzöge von Pommern
ausstarben, kamen Lauenburg und Bütow wieder an das
Königreich Polen, wurden aber 1641 mit
Polnisch-Preußen vereinigt. 1657 kamen Lauenburg und
Bütow wieder als erbliches Lehen an Kurfürsten
Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der seit dem Westfälischen
Frieden wieder Landesherr im angrenzenden Hinterpommern war (Vertrag
von Bromberg). Die Hohenzollern nahmen ab diesem Jahr zu den
bestehenden Titeln noch den eines "Herrn von Lauenburg und
Bütow" an. 1771/73 schuf der preußische
König vollendete Tatsachen und inkorporierte die
Länder ohne Wenn und Aber in sein Königreich, und von
polnischer Lehenshoheit war nicht mehr die Rede, vielmehr erfolgten die
polnischen Teilungen.
- Feld 8: Herzogtum
Wenden, in Silber ein von Rot und Grün sechsmal
schräglinksgeteilter Greif. Es handelt sich auch hier um einen
modifizierten pommerschen Greifen. Das Herzogtum Wenden, auch als
Herzogtum Groswin oder als Herrschaft Groswin bezeichnet, liegt in
Pommern links der Peene und an der Tollense, etwa die Gegend um
Stralsund (ohne Rügen) und um Demmin. In Groswin herrschte mal
eine Seitenlinie des Greifenhauses. Ein entsprechendes Wappen der
"hertoge va groetswün" ist im Wappenbuch des Herolds Gelre
enthalten, allerdings mit goldener Feldfarbe.

Die vierte
Gruppe von Feldern
ist dem Thema Schlesien und Böhmen/Mähren zuzuordnen.
Beide
Territorien kamen Ende des 15. Jh. bzw. Anfang des 16. Jh. an die
Markgrafen von Brandenburg, und beide waren nicht unumstritten.
- Feld 7: Herzogtum
Crossen (Krossen), in Gold ein schwarzer Adler, golden
bewehrt, belegt mit einer silbernen Mondsichel, deren konkave Seite mit
einem silbernen Tatzenkreuzchen besteckt ist. Dieses Feld beinhaltet
den Anspruch auf das Herzogtum Schlesien. Die
Herrschaft Crossen liegt an der Mündung des Bober in die Oder
im polnisch-schlesischen Grenzgebiet. Erst gehörte die
Herrschaft zu Polen und gehörte damit nicht zum Reich. Dann
kam sie an das Herzogtum Schlesien und wurde Sagan zugeordnet. In
dieser Form kam Crossen 1329/1331 unter die
Souveränität Böhmens und wurde so
böhmisches Lehen und damit Teil des Reiches. Als Schlesien in
der Mitte des 13. Jh. geteilt wurde, kam Crossen zum Teilherzogtum
Glogau, nachdem ein Versuch, Crossen an die Markgrafschaft Brandenburg
zu verkaufen, zuvor am Widerstand der Bevölkerung gescheitert
war. Der erste Piast, der Crossen regierte, war Konrad II. Herzog von
Glogau und Herzog von Crossen. 1476 erlosch die Glogauer Linie der
schlesischen Herzöge. Der letzte Herzog war Heinrich XI.
Herzog von Glogau-Crossen, der mit Markgräfin Barbara von
Brandenburg (29.5.1464-4.9.1515) verheiratet war, der Tochter von
Albrecht Achilles Kurfürst von Brandenburg
(24.11.1414-11.3.1486) und dessen Frau, Anna von Sachsen
(7.3.1437-31.10.1512). Die Ehe zwischen Heinrich und Barbara war
kinderlos, denn Barbara war selber ein erst
zwölfjähriges Kind. Die jugendliche Witwe heiratete
danach erneut, Wladislaw (Laszlo) II. Kiraly von Ungarn König
von Böhmen (1.3.1456-13.3.1516). 1476 wurde das von ihr durch
das Testament ihres verstorbenen Ehemannes geerbte Territorium
aufgeteilt, Glogau wurde böhmisch, Crossen wurde
brandenburgisch, blieb aber ein böhmisches Lehen. Der Glogauer
Erbfolgestreit zwischen Albrecht Achilles von Brandenburg und Johann
II. Herzog von Sagan wurde unter dem Einfluß des
Königs Matthias Corvinus 1482 unter Vollzug der Belehnung
Brandenburgs beigelegt. Zu Crossen gehörten Bobersberg,
Sommerfeld und Züllichau. 1537 erfolgte erst der Verzicht der
Herzöge von Münsterberg auf ihre Ansprüche
auf Crossen als Erben von Glogau. Die Markgrafen von Brandenburg nahmen
aufgrund dieses recht kleinen Territoriums den hochtrabenden Titel
Herzöge von Schlesien zu Crossen an. 1742 kam Crossen im
Ersten Schlesischen Krieg unter preußische
Souveränität. Crossen heißt heute Krosno
Odrzanskie und liegt in der polnischen Woiwodschaft Lebus.
- Feld 9: Herzogtum
Jägerndorf, in Gold ein schwarzer Adler, auf
der Brust belegt mit einem goldenen Hifthorn. Das Herzogtum
Jägerndorf lag in Oberschlesien. Die Liste seiner Herren ist
lang, sehr lang. Erst gehörte Jägerndorf zum
Herzogtum Troppau und war ein böhmisches Lehen. 1377 wurde
Troppau geteilt, und Jägerndorf wurde zu einem
eigenständigen Herzogtum erhoben, das an Johann I. von
Troppau-Ratibor ging. 1384 kam es an Wladislaus II. von Oppeln, als
Johann II. von Troppau-Ratibor das Herzogtum verkaufte. 1390 kam es
wiederum durch Verkauf an Jodok (Jobst) von Mähren. Nach
dessen Tod im Jahre 1411 kam Jägerndorf an König
Wenzel von Böhmen, dann an Ludwig II. von Liegnitz. 1421/22
kam es wieder an Ratibor, als Kaiser Sigismund es dem
vorerwähnten Johann II. schenkte. 1437 spaltete sich
Jägerndorf erneut als eigenständiges Herzogtum ab,
ging aber 1474 wieder an den böhmischen Gegenkönig
Matthias Corvinus. Danach kam das Herzogtum an die Freiherren von
Schellenberg; Johann von Schellenberg war Kanzler des
böhmischen Königs Vladislav. Georg von Schellenberg
geriet jedoch in eine finanzielle Klemme und verkaufte
Jägerndorf 1523 an Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach
(4.3.1484-27.12.1543). Dieser hatte zuerst eine kirchliche Laufbahn
begonnen, war 1498-1506 Domherr zu Würzburg und 1500-1509
Domherr zu Augsburg. 1521 wurde er Markgraf. Seine erste Frau von
insgesamt dreien war Beatrix de Frangepan Contessa di Veglia (-1524),
die er am 22.1.1509 in Gyula geheiratet hatte, und sie war die Witwe
von Johann Corvinus. Auf diesen Georg den Frommen geht die Errichtung
des Schlosses Jägerndorf zurück. Ihm folgte 1543 sein
Sohn Georg Friedrich I. Markgraf von Brandenburg-Ansbach
(5.4.1539-1603) nach. Er übernahm 1543 die Regierung zu
Ansbach, war 1543-1549 und 1556-1558 Herzog von Troppau und Beuthen,
1553-1558 Herzog von Schlesien-Sagan, 1543/1557-1603 Herzog von
Jägerndorf, regierte 1557 auch zu Bayreuth, und er war
1577-1584 Regent des Herzogtums Preußen. Was er nicht war:
Vater eines erbberechtigten Nachfolgers. Deshalb ging
Jägerndorf nach seinem Tod an Kurfürst Joachim
Friedrich (27.1.1546-28.7.1608) über, nach diesem an dessen
Sohn Johann Georg Markgraf von Brandenburg Herzog von
Jägerndorf (16.12.1577-12.3.1624), und der war der letzte der
Hohenzollern im Herzogtum Jägerndorf, das er mit seinen
anderen Besitzungen in der Schlacht am Weißen Berg verlor.
1621 wurden die böhmischen Besitzungen konfisziert, und Johann
Georg kam in die Reichsacht. Danach ging Jägerndorf 1623 an
die Fürsten von Liechtenstein, treue Anhänger der
Habsburger und dem Kaiser Mittel zum Zweck, den Einfluß der
protestantischen Hohenzollern zurückzudrängen, ein
Vorhaben, welches schon 1592/1608 gefaßt wurde und nur noch
einen Anlaß brauchte. Zudem besaß Karl I.
von Liechtenstein seit 1613 eh schon das Herzogtum Troppau direkt
daneben. Die Art und Weise des Verlustes von Jägerndorf
ließ die Jägerndorfer Frage politisch offen und
nicht abschließend geklärt zurück. Die
unbefriedigten hohenzollernschen Interessen wurden mit ein Grund
für den Ersten Schlesischen Krieg. 1742 wurde
Jägerndorf als Ergebnis der Friedensverhandlungen geteilt, die
nördliche Hälfte kam an Preußen, die
südliche an Österreichisch-Schlesien. Heute
heißt die Stadt Jägerndorf Krnov und liegt im
tschechischen Okres Bruntál.

Die nächste Gruppe
umfaßt die
territorialen Zugewinne nach dem Westfälischen Frieden 1648,
insbesondere die vier säkularisierten Bistümer bzw.
vielmehr
die in Fürstentümer umgewandelten Hochstifte
Magdeburg, Minden,
Cammin und Halberstadt, die anläßlich der
friedensbedingten
Neuordnung hinzukamen, Bistümer, die der protestantischen
Lehre
sehr aufgeschlossen waren und teilweise protestantische
Administratoren bzw. Bischöfe hatten.
- Feld 1 (erste Reihe,
optisch ganz links): Herzogtum Magdeburg,
rot-silbern geteilt. Das Wappen ist das gleiche wie das des alten
Erzstifts Magdeburg, das 968 gegründet wurde und
während der Reformation untergegangen ist. 1524 wurde die
Reformation in Magdeburg eingeführt, und der Erzbischof
verlegte 1503 seine Residenz nach Halle. Seitdem wurde das Hochstift
von Administratoren verwaltet. Im Jahre 1648, nach dem
30jährigen Krieg, wurde das Herzogtum Magdeburg neu
geschaffen, und weil die beiden Hauptteile (nebst etlichen Exklaven)
des nicht zusammenhängenden Territoriums im Osten und im
Norden an das Kurfürstentum Brandenburg grenzten, wurde es
diesem zugesprochen, das sich über diesen Ausgleich
für das an Schweden verlorene Stück des Herzogtums
Pommern und das ebenso verlorene Rügen freute. Entsprechend
änderten auch die anderen Linien der Markgrafen von
Brandenburg ihr Wappen ab. Man wartete mit der tatsächlichen
Inkorporierung des Herzogtums Magdeburg aber noch bis 1680, weil in
diesem Jahr erst der letzte Administrator des ehemaligen Erzstifts,
Herzog August von Sachsen-Weißenfels, starb, und mit seinem
Tod war der Weg für die Durchführung der
Säkularisierung frei. Brandenburg setzte sich bei dem Zuschlag
gegen Sachsen durch, das als Abfindung Querfurt, Jüterbog,
Dahme und Burg bekam. Das Herzogtum bestand bis zum Ende des Alten
Reiches 1806, ging aber bereits 1701 gemeinsam mit Brandenburg an das
Königreich Preußen.
- Feld 10 (vierte Reihe,
optisch ganz links): Fürstentum Halberstadt,
silbern-rot gespalten. Das ist das Wappen des untergegangenen und
verweltlichten Hochstifts Halberstadt, das 804-1648 bestand, dessen
Städte, Dörfer, Bürger und Ritterschaft sich
aber der Reformation zugewandt hatten, wodurch das Bistum
bikonfessionell geprägt war. Nach etlichen protestantischen
Administratoren war der letzte katholische Bischof Leopold Wilhelm von
Österreich. Mit dem Westfälischen Frieden wurde das
Territorium in ein Herzogtum umgewandelt und den Kurfürsten
von Brandenburg unterstellt, ein Zuwachs, der von den anderen
markgräflichen Linien gleich heraldisch nachvollzogen wurde.
- Feld 12 (vierte Reihe,
optisch ganz rechts): Fürstentum Minden,
in Rot zwei schräggekreuzte aufrechte silberne
Schlüssel, mit den Bärten nach auswärts
gekehrt. Dieses in mehreren Teilen beiderseits der Weser gelegene und
eng mit Lippe verflochtene Fürstentum bestand als Territorium
des Heiligen Römischen Reiches von 1648 bis 1807 (kam dann an
das neue Königreich Westfalen). Es handelt sich um ein
Nachfolge-Fürstentum, das aus dem säkularisierten
Hochstift Minden, das sich während der Reformation weit von
der katholischen Lehre entfernt hatte und zuletzt von Bischof Franz
Wilhelm von Wartenberg geleitet wurde, der aber 1634 vor den
anrückenden Schweden floh, im Westfälischen Frieden
entstanden war. Auch dieses ehemalige geistliche Territorium war
Kompensation für Territorialverluste in Vorpommern. Eigentlich
hätte man erwartet, daß es
Braunschweig-Wolfenbüttel zugeschlagen würde, zumal
Minden schon lange unter dem Einfluß dieses Herzogtums stand.
Doch Braunschweig-Wolfenbüttel wurde dafür,
daß es Minden nicht erhielt, mit Osnabrück
entschädigt. Das Wappensymbol erinnert an Petrus, der der
Schutzpatron des Bistums und des Mindener Doms war. Das
Fürstentum Minden war erst in
markgräflich-brandenburgischem, dann ab 1701 in
königlich-preußischem Besitz, und 1719 verschmolz es
mit der Grafschaft Ravensberg zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit.
1807 ging Minden im Königreich Westfalen auf. Formal bestand
das Domkapitel bis 1810 fort. 1813/14 kam Minden wieder an
Preußen.
- Feld 14 (unterste Reihe, in
der Mitte): Fürstentum Cammin
(Kammin), hier in Rot eine goldene Marke, bestehend aus einem Schaft
mit Kopfsprosse, vorne als Halbkrücke nach unten gezogen, und
mit hinterer, gekrückter Mittelhalbsprosse. In anderen
Darstellungen ist die Marke genau seitenverkehrt. Das in Pommern
gelegene Fürstentum Cammin fand 1654 Eingang in das Wappen. Im
Grunde wußte keiner so genau, wie es wirklich aussehen
sollte, denn hier ist ein "dicker Hund" passiert: Man hatte
versehentlich ein altes Wappen der Stadt Kiew genommen, nicht von
Cammin. Kiew führt heute freilich ein anderes Wappen, das mit
dem Erzengel Michael. Diese einem Buchstaben "F" ähnliche
Marke wurde beschrieben als "ein doppeltes Creutz-Stück von
Gold in Rot". Noch falscher ist es im Alten Siebmacher, dort ist es
unter "Chamin" eine goldene Marke in blauem Feld. Erst 1703/04 wurde
der Mißgriff korrigiert, und das Feld hatte nun in Rot ein
silbernes Ankerkreuz. Eigentlich hatte das Hochstift in Rot ein
silbernes, durchgehendes Balkenkreuz geführt. Seit 1544 hatte
man evangelische Bischöfe, genau genommen waren es
Titularbischöfe unter der Hoheit des Herzogs von Pommern. Das
Bistum wurde 1648 säkularisiert, und das Hochstiftsterritorium
kam zusammen mit dem restlichen Hinterpommern als deutsches Reichslehen
an das Kurfürstentum Brandenburg, erst zur östlichen
Hälfte, später auch zur westlichen Hälfte.
Der letzte Bischof von Cammin war nach mehreren Herzögen von
Pommern (das Stift erschien zeitweise fast wie eine Sekundogenitur der
Herzöge von Pommern) der ebenfalls evangelische Herzog Ernst
Bogislaw von Croy, und gegen eine entsprechende Abfindung verzichtete
er 1650 zugunsten des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von
Brandenburg auf seine Rechte am Hochstift. Neben Streubesitz um Cammin
waren das Gebiete um Kolberg, Bublitz und Köslin. Das
protestantische Domkapitel wurde erst 1810 aufgelöst.
In diesem Allianzwappen von
Carl Ludwig
Graf von Hohenlohe-Weikersheim und Markgräfin Dorothea
Charlotte
von Brandenburg kondensieren mehrere Jahrhunderte spannender
Geschichte, und der Bogen spannt sich bis zur Ostsee, bis nach
Polen, bis nach Schlesien. Diese Felder sind Zeugen gewaltiger
politischer und religiöser Umwälzungen. Der
beispiellose
Aufstieg der Hohenzollern, die Geschichte des Deutschen Ordens,
Preußens, Pommerns, Schlesiens, die reformationsbedingte
Säkularisierung der Hochstifte, die territorialpolitischen
Verwerfungen des 30jährigen Krieges - alles ist in diesen
fünfzehn Feldern enthalten, große Reichspolitik, die
in der
beschaulichen Residenz in der idyllischen Provinz heute so
unendlich weit weg erscheint. Und es zeigt auch, wie gerne sich
die Weikersheimer Hohenloher mit jemandem verheirateten, der den
Glanz der bedeutenderen Geschlechter und der großen Politik
nach
Weikersheim zu bringen verhieß.
Ein weiteres Wappen befindet
sich am
großen gußeisernen Ofen. Er stammt aus dem 17. Jh.,
wie noch im
oberen Teil mit den spiralförmig gedrehten Säulen gut
zu
erkennen ist, wurde aber im frühen 18. Jh. umgebaut und
"aktualisiert". Dabei wurde die gußeiserne Frontplatte
mit der Jahreszahl 1708 eingebaut. Die Reihe von Buchstaben ist
die abgekürzte namentliche Zuordnung Carl
Ludwig
Graf von Hohenlohe
und Gleichen
Herr
zu Langenburg
und
Cranichfeld (23.9.1674-5.5.1756). Das
Wappen
folgt inhaltlich dem bei seinem Allianzwappen mit seiner ersten
Frau Gesagten, lediglich ergänzt durch zwei Löwen als
Schildhalter. Man vergleiche mit einer ähnlichen Platte am
Ofen
in der Säulenhalle, die ebenfalls auf 1708 datiert ist.

Literatur,
Links und Quellen:
Schloß:
http://www.schloss-weikersheim.de/
Genealogien: Prof. Herbert Stoyan, Adel-digital, WW-Person auf
CD, 10. Auflage 2007, Degener Verlag ISBN 978-3-7686-2515-9
Veröffentlichung der Innenaufnahmen mit freundlicher
Genehmigung
von Frau Monika Menth vom 2.5.2014, wofür ihr an dieser Stelle
herzlich gedankt sei
Schloß Weikersheim in Renaissance und Barock, Geschichte und
Geschichten einer Residenz in Hohenlohe, Staatsanzeiger Verlag
(Hrsg.) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schlössern und
Gärten Baden-Württemberg, Mai 2006, ISBN 3-929981-58-0
Carla Fandrey, Schloß Weikersheim, Führer Staatliche
Schlösser
und Gärten, Deutscher Kunstverlag Berlin München,
2010, ISBN
978-3-422-02239-3, S. 60
Gradmann, Wilhelm: Burgen und Schlösser in Hohenlohe,
DRW-Verlag
/KNO, 1982
Wolfgang Willig, Landadel-Schlösser in
Baden-Württemberg, eine
kulturhistorische Spurensuche, 1. Auflage 2010, ISBN
978-3-9813887-0-1, S. 566-567
Herrn Wolfgang Willig ein herzliches Dankeschön für
wertvolle
Hinweise
Siebmachers Wappenbücher
Eugen
Schöler, Fränkische
Wappen erzählen Geschichte und Geschichten. Verlag Degener
1992,
ISBN 3-7686-7012-0, S.
18-22
Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen
Länder - die
deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C. H.
Beck Verlag München 7. Auflage 2007, ISBN 978-3-406-54986-1
Herzogtum Magdeburg http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Magdeburg
Minden, Hochstift und Fürstentum http://de.wikipedia.org/wiki/Fürstentum_Minden - http://de.wikipedia.org/wiki/Hochstift_Minden
Bistum und Fürstentum Halberstadt: http://de.wikipedia.org/wiki/Bistum_Halberstadt
Die Grafen von Zollern: http://de.wikipedia.org/wiki/Hohenzollern#Die_Grafen_von_Zollern - http://de.wikipedia.org/wiki/Schwäbische_Hohenzollern - Stammliste: http://de.wikipedia.org/wiki/Stammliste_der_Hohenzollern
Herzogtum Jägerndorf: http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Jägerndorf
Burggrafschaft Nürnberg: http://de.wikipedia.org/wiki/Burggrafschaft_Nürnberg - http://de.wikipedia.org/wiki/Burggraf - http://de.wikipedia.org/wiki/Raabs_(Adelsgeschlecht)
Mark Brandenburg: http://de.wikipedia.org/wiki/Mark_Brandenburg
Lutz Partenheimer: Die Entstehung der Mark Brandenburg, Verlag
Böhlau, Köln, 1. Auflage 2007, ISBN-10: 3412171069,
ISBN-13:
978-3412171063
Herzogtum Preußen: http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Preußen
Vereinigung Brandenburg und Preußen: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburg-Preußen
Ingo Materna, Wolfgang Ribbe: Brandenburgische Geschichte,
Akademie Verlag, Berlin, 1995, ASIN: B00K6GMM4K
Wappen Pommerns: http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Pommerns
Michael North: Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns, Verlag C. H.
Beck, 1. Auflage, 2008, ISBN-10: 3406577679, ISBN-13:
978-3406577673
Lauenburg und Bütow: http://de.wikipedia.org/wiki/Lande_Lauenburg_und_Bütow
Warschauer Vertrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Vertrag_(1773)
Vertrag von Bromberg: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Bromberg
Herzogtum Groswin: http://de.wikipedia.org/wiki/Groswin
Georg Schmidt: Der Dreißigjährige Krieg, Verlag: C.
H. Beck, 8.
Auflage, 2010, ISBN-10: 3406606644, ISBN-13: 978-3406606649
[RI XIII] H. 20 n. 114, in: Regesta Imperii Online http://www.regesta-imperii.de/regesten/13-20-0-friedrich-iii/nr/1465-03-21_3_0_13_20_0_114_114.html
Vertrag von Grimnitz: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Grimnitz
Klaus Neitmann, Wolfgang Neugebauer, Michael Scholz: Jahrbuch
für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Verlag Walter
de
Gruyter, Band 55, 2009, 502 Seiten, https://books.google.de/books?id=iMMlQPjNfqkC
Hans Branig, Werner Buchholz: Geschichte Pommerns I: Vom Werden
des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen
Selbständigkeit, 1300-1648, Verlag Böhlau, 1997, ISBN
3412071897.
Herzogtum Jägerndorf: http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Jägerndorf

Schloß,
inneres Tor - Schloß,
äußeres Tor - Hofgarten: heraldische
Blumenkübel - Orangerie - Schloß,
Rittersaal - Schloß,
Treppenturm - Schloß,
ehem.
Hofstube (sog. Säulenhalle) - Schloß,
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in der Säulenhalle
- Schloß,
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