Bernhard Peter
Die Wappen der Hohenzollern (1): die fränkischen Hohenzollern


1. Die schwäbischen Grafen von Zollern und das erste Wappen
Wir beginnen die Geschichte der Hohenzollern mit den schwäbischen Edelfreien und Grafen von Zollern. Die Familie gehört zu den ältesten und bedeutendsten schwäbischen Hochadelsgeschlechtern und zu den Gefolgsleuten der Stauferkaiser. Ihre Stammburg ist die aus dem 11. Jh. stammende Burg Zollern bei Hechingen, seit 1350 Hohenzollern genannt. Mit Burkhard I. beginnt die überlieferte Reihe der Grafen, und vor Friedrich III. gibt es wenig Neuigkeiten. Die aufstrebende Familie profitierte bei ihrer territorialen Formierung im 12. Jh. vom Aussterben wichtiger Familien in der Nachbarschaft wie den Grafen von Gammertingen und Haigerloch und vom Niedergang anderer wie der Grafen von Veringen und der Pfalzgrafen von Tübingen.

Das Wappen der Grafen von Zollern ist silbern-schwarz geviert. Das ist sozusagen die Keimzelle des gesamten Wappens, das Feld, das zuallererst da war, ehe weitere Inhalte hinzukamen, das alte Wappen der Edelfreien und seit ca. 1111 Grafen von Zollern, deren Stammländereien rund um die Burg Hohenzollern im Zollernalbkreis lagen und die sich ab Mitte des 14. Jh. von Hohenzollern nannten. Mit der Helmzier ist das eine komplexere Geschichte: Anfangs waren mehrere unterschiedliche Kleinode in Gebrauch (a) schwarz-silbern übereck geteilte Büffelhörner, b) ein schwarzes, mit goldenen gestürzten Lindenblättchen bestreutes und am oberen Rand mit Pfauenfedern bestecktes Schirmbrett). Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg "kaufte" sich am 10.4.1317 eine neue Helmzier: Ein wachsender goldener Brackenrumpf mit roter Zunge und roten Ohren. "Vorbesitzer" war Leutold (Leupold) von Regensburg (Regensberg). Der Preis: 36 Mark Silber. Halt - hat das nicht eine erstaunliche Ähnlichkeit mit der Helmzier der Grafen von Oettingen? Richtig! Und die war älter. Entsprechend gab es auch ausgiebig Streit um die Helmzier. Wer die Kuriosität des goldenen Brackenhauptes sehen will, findet sie als Glasmalerei von 1380 in der Pfarrkirche St. Kilian in Markt Erlbach. Der Konflikt ging erst 1381 so aus, daß schließlich die Oettinger ihre Helmzier modifizierten: Die roten Ohren des Brackenrumpfes wurden mit einem Schragenkreuz belegt. Die Markgrafen tauchten ihren Bracken hingegen in die Farben ihres Stammwappens: Silbern-schwarz geviert. Ende gut, alles gut. Ab da gilt als Helmzier für das Stammwappen: auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein silbern-schwarz gevierter wachsender Brackenrumpf.

Otto Hupp, Münchener Kalender, Jahrgang 1895, Verlagsanstalt, München und Regensburg, 1895

Segnitz (Landkreis Kitzingen, Unterfranken), markgräfliches Amtshaus, 1608 erbaut unter Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg-Ansbach (22.6.1583-7.3.1625).

Ein Rückschlag für die Entwicklung der Familie war die Abspaltung einer Seitenlinie unter dem Namen von Hohenberg in der zweiten Hälfte des 12. Jh., die sich mit den westlichen Teilen der Grafschaft, Haigerloch, Rottenburg, Tübingen und Calw selbständig machte. Es kam nämlich unter den Söhnen Friedrichs I. zu einer Teilung: Friedrich II. setzte die Stammlinie fort, während Burkhard II. von Zollern um 1170 die 1486 wieder erloschene Linie Zollern-Hohenberg gründete. Er heiratete Helmburgis von Schala-Burghausen. Auf ihn folgte sein Sohn Burkhart III, der die Herrschaft Haigerloch hinzuerwarb, und auf diesen Burkhart IV. und dann Burkhart V. Unter dessen Söhnen kam es zur Teilung: Albrecht II. der Minnesänger (-1298) gründete Zollern-Hohenberg-Rottenburg, und Burkhard VI. gründete Zollern-Nagold-Wildberg. Die erstgenannte Linie wurde von Albrecht III., Rudolf I., Rudolf II. und Rudolf III. fortgesetzt, und am Ende wurde das Territorium an Leopold III. von Österreich verkauft. Später wurde dann Haigerloch gegen Rhäzüns getauscht, so daß Haigerloch an die Stammlinie kam. Die zweitgenannte Linie wurde über Otto I. fortgesetzt und spaltete sich in Splitterlinien zu Nagold, zu Wildberg, dann weiter zu Wildberg-Bulach und Wildberg-Altenstein. Das Territorium wurde schließlich an Eberhard von Württemberg verkauft.

Die Stammlinie hingegen spaltete sich in eine fränkische und eine schwäbische Linie. Erstere teilte sich in einen brandenburgisch-preußischen und einen in Franken verbliebenen Zweig auf, der sich in die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und die Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach teilte. Die schwäbische Linie bildete 1576 die beiden Grafschaften Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, aus denen sich 1623 die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen herausbildeten. Alle drei, die schwäbischen, die fränkischen und die brandenburgisch-preußischen Hohenzollern, machten eine getrennte Entwicklung der Wappen durch. Da die mehrfach erloschenen fränkischen Linien jeweils durch die brandenburgische Linie nachbesetzt wurde, gibt es hier erhebliche Überschneidungen. Die fränkischen Linien vollzogen wesentliche Wappenerweiterungen der brandenburgischen Linie mit, aber nicht alle. Hier wird vorrangig die fränkische Linie behandelt; die brandenburgische Linie wird insofern mit beschrieben, als sie sich in ihren Wappen nur unwesentlich oder nur durch das Element für die Reichserzkämmererwürde unterscheidet. Alle substantielleren Unterschiede und eigenständigen Entwicklungen der brandenburgisch-preußischen Linie wird in Teil 2 dieser Darstellung beschrieben. Die Entwicklung der schwäbischen Linie nach der fränkisch-schwäbischen Teilung wird in Teil 3 dieser Darstellung beschrieben.


2. Die fränkischen Grafen von Zollern entstehen, zweites Wappen 1391-1415
Ganz neue Optionen ergaben sich, als die Grafen von Zollern die Burggrafschaft Nürnberg bekamen. Burggrafschaft bedeutet, daß der Inhaber dieses Amtes, das er als Lehen verliehen bekam, in erster Linie militärische und administrative, aber auch ggf. jurisdiktionelle Aufgaben für seinen Landesherrn wahrnahm. Eine Burggrafschaft kann ganz verschieden ausfallen: Es gab Burggrafen, die nicht viel mehr als ein besserer Burgvogt waren, und es gab Burggrafen, die reichsunmittelbar wurden oder in den Fürstenrang aufstiegen. Es gab Burggrafenämter, die lediglich das militärische Kommando einer Burg bedeuteten. Andere Burggrafschaften beinhalteten eine territoriale Herrschaft, die zu der befehligten Burg gehörte. Eine solche Burggrafschaft war die zu Nürnberg. Das ausgedehnte Territorium rings um die Reichsburg war Reichsgut und wurde bei der Schaffung der Burggrafschaft Bestandteil derselben. Um 1105 wurden die Edelfreien bzw. Grafen von Raabs als Burggrafen eingesetzt, die eigentlich aus Niederösterreich stammten, wo ihre Stammburg Raabs an der Thaya an der Grenze zu Mähren liegt, eine langgestreckte Höhenburg, die mit den äußeren Vorwerken rund 200 m lang ist. Der letzte Graf von Raabs war Konrad II., der ca. 1191 ohne männliche Nachkommen verstorben war. Friedrich III. Graf von Zollern hatte dessen Tochter Sophia Gräfin von Raabs geheiratet und wurde so neben Besitzer der Ländereien in Österreich nun zu Friedrich I. Burggraf von Nürnberg; die Belehnung erfolgte wahrscheinlich noch im Jahr 1191. Zugleich wurde das Territorium der Burggrafschaft vergrößert, weil Konrad II. von Raabs mit Hildegard von Abenberg verheiratet war, und so konnten die Hohenzollern die Grafen von Abenberg beerben, von denen sie u. a. die Cadolzburg bekamen. Eine weitere territoriale Erweiterung geht zurück auf die Ehe zwischen Friedrich III. von Zollern Burggraf von Nürnberg (1220-14.8.1297) und Elisabeth von Andechs-Meranien, dadurch bekamen die Zollern nach dem Tod ihres Bruders, des kinderlosen Otto VIII. von Andechs, im Jahre 1248 den nordöstlichen Teils der oberfränkischen Besitzungen der Grafen von Andechs-Meranien mit Bayreuth, Kulmbach und Hof. 1331 kauften die Hohenzollern die Vogtei über Stadt und Stift Ansbach. 1373 wurde das Gebiet um Hof, das seit 1323 den Vögten von Weida zugeordnet war, angekauft. 1385 wurde Ansbach Residenz. Die Burggrafschaft Nürnberg bzw. das, was mit den nachfolgenden Erweiterungen daraus wurde und an Fürstentümern daraus entstand, blieb im Besitz der Zollern bis zum Ende des Alten Reiches 1806.

 

Bildbeispiel: Stiftskirche Aschaffenburg, Gedächtnisanlage für Albrecht von Brandenburg, Einzelwappen für die Grafen von Hohenzollern und das Burggrafentum Nürnberg.

Die fränkische Linie der Hohenzollern, aus denen später die Markgrafen von Brandenburg, Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth hervorgingen, führt ursprünglich ganz einfach das klare Stammwappen der Hohenzollern. Später, als die Zollern Burggrafen von Nürnberg wurden, führten sie bis 1415/1417 einen gevierten Schild, zusammengesetzt aus dem Familienwappen einerseits und dem Amtswappen für das Burggrafenamt andererseits:

Dazu können nach dem Kauf und der Modifikation der neuen Helmzier prinzipiell zwei Helme geführt werden:

Tatsächlich wird dem Familienkleinod der Vorzug gegeben, wenn nur ein Helm geführt wird (vgl. Siebmacher FstM Tafel 202). Da das Burggrafenamt vor der neuen Helmzier an die Familie kam, sind zwischen 1191 und 1317 auch ältere Kleinode wie das mit Lindenblättchen bestreute und oben mit Pfauenfedern besteckte Schirmbrett und zwischen 1317 und 1381 auch der goldene wachsende Brackenkopf mit roten Ohren als Familienkleinod möglich.

Bildbeispiel: Cadolzburg, äußeres Tor, Wappen für Markgraf Johann von Brandenburg (1406-1464), genannt der Alchimist (Wappen komplett gewendet), und seine Ehefrau Barbara von Sachsen-Wittenberg (-10.10.1465)

Zurück zu Friedrich III., dem ersten Nürnberger Burggraf aus der Familie der Zollern: Unter seinen Söhnen spaltete sich die Familie. Konrad I. Graf von Zollern Burggraf von Nürnberg (1186-1260/61) begründete die fränkische, später evangelische Linie, sein Bruder Friedrich IV. Graf von Zollern Burggraf von Nürnberg bildete die schwäbische Linie, die die schwäbischen Stammgüter behielt und katholisch blieb. Entsprechend nahmen beide Hauptlinien noch das Wappen des Burggrafentums Nürnberg in ihren Schild auf. Doch den weiteren Hinzufügungen folgten die Hauptlinien nach der fränkisch-schwäbischen Teilung einander nicht mehr, jede Linie mehrte ihr Wappen nun für sich weiter. Genau hier trennen sich die Wappen der schwäbischen und der fränkischen Hohenzollern in ihrer Entwicklung. Seit dem 13. Jh. bis 1415/17 führten die Zollern einen gevierten Schild, Feld 1 und 4 das Burggrafentum, Feld 2 und 3 das Stammwappen. Und selbst in den späteren vielfeldrigen Wappen der Markgrafen sieht man, daß das Burggrafentum eine höherrangige Position gegenüber dem Zollernwappen einnimmt. Konrads Sohn war Friedrich III. von Zollern Burggraf von Nürnberg (1220-14.8.1297). Mit den Söhnen aus erster Ehe hatte dieser nicht viel Glück, beide, Johann von Zollern-Nürnberg und Sigismund von Zollern-Nürnberg, wurden 1261 von den Nürnberger Sensenschmieden bei einem Ritt auf die Jagd hinter dem Deutschen Hause in der Nähe von St. Jakob ermordet. Aus Friedrichs zweiter Ehe mit Helene von Sachsen (-12.6.1309) entstammen hingegen die Brüder Johann I. von Zollern Burggraf von Nürnberg (1279-25.2.1300) und Friedrich IV. von Zollern Burggraf von Nürnberg (1287-19.5.1332), wobei letzterer die Familie fortsetzte. Er kaufte 1331 Ansbach, das zweite zukünftige fränkische Standbein der Familie. Nach ihm kamen sein Sohn Johann II. (1309-1357), dessen Sohn Friedrich V. (1333-1398), dessen Sohn Johann III. (1369-1420) und dessen Bruder Friedrich VI. (1371-1440), ehe es unter dem Letztgenannten aufgrund eines territorialen Zugewinns zu einer erneuten Teilung kam. Genannter Friedrich V. (1333-1398) wurde 1363 in den Reichsfürstenstand erhoben. Das Gebiet der fränkischen Hohenzollern wuchs weiter: 1364 wurde Schwabach erworben, 1368 Gunzenhausen, um 1400 Wassertrüdingen, Uffenheim, Feuchtwangen, Erlangen und Crailsheim. 1398/1403 kam es kurzfristig zu einer Teilung der Güter, einerseits in den Teil "auf dem Gebirg" mit Kulmbach, Hof, Bayreuth und dem Vogtland, andererseits in den Teil ""unter dem Gebirg" um Ansbach. 1420 fielen beide Teile wieder zusammen.


3. Die fränkischen Grafen von Hohenzollern werden mit der Mark Brandenburg belehnt, drittes Wappen 1415-1465
Die Markgrafschaft Brandenburg war eines der wichtigsten Territorien des Heiligen Römischen Reichs, denn es war eines von sieben Kurfürstentümern gemäß der Goldenen Bulle von 1356, eines der vier weltlichen. Als Territorium bestand es noch über das Ende des Alten Reiches hinaus, erst 1815 wurde daraus eine preußische Provinz. Doch zurück zu den Anfängen: Zunächst wurde die Markgrafschaft, ein unmittelbares Reichslehen, 1157-1320 von den Askaniern bis zu deren Aussterben geführt. Die Askanier führten schon das genannte Wappenbild als Amtswappen, das wohl aus dem Reichsadler durch Modifizierung der Farben entstanden ist. Es ist schon unter Otto II. Ende des 12. Jh. nachweisbar. Waldemar (regierte 1304-1319) und sein unmündiger Neffe, Heinrich II. das Kind (regierte bis 1320), waren die letzten Askanier der brandenburgischen Linie. Danach kamen 1323-1373 die Wittelsbacher. Die Wahl auf diese Familie fiel dem Kaiser leicht, denn er war selbst ein Wittelsbacher und gab die Mark seinem Sohn. Unter den Wittelsbachern wurde die Mark 1356 ein Kurfürstentum. Das Wappen, das auch von den Nachfolgern der Askanier geführt wurde, taucht in Farbe in der Züricher Wappenrolle und in der Heidelberger Liederhandschrift auf. Dann folgten 1373-1415 die Luxemburger. Diese hatten ein großes Interesse an der Mark, weil das dann neben Böhmen der zweite Kurstaat in Familienhand gewesen wäre, was der Plazierung eines Luxemburgers als Kaiser förderlich gewesen wäre, man erkaufte sich quasi die Mark gegen Zahlung einer hohen Summe. Doch beide Familien waren der Entwicklung der Mark nicht förderlich. Die landesherrliche Macht sank, der lokale Adel erstarkte. König Sigismund von Luxemburg, der selber 1378-1388 Kurfürst von Brandenburg war und 1411 zum römisch-deutschen König gewählt worden war, mußte handeln. Er war selbst ein zweites Mal 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg, machte aber Friedrich VI. von Zollern Burggraf von Nürnberg, Sohn von Friedrich V. von Zollern Burggraf von Nürnberg und Elisabeth von Meißen, zum obersten Verweser, erblichen Hauptmann und Verwalter der Mark Brandenburg (supremus capitaneus et gubernator Marchiae Brandenburg), einerseits brauchte der frisch gewählte König einen fähigen Verwalter in der Mark, während er sich um Wichtigeres kümmerte, andererseits war die Ernennung ein kleines Dankeschön an den Burggrafen für dessen Unterstützung bei der Königswahl. Bereits Friedrichs Großvater Johann II. von Zollern Burggraf von Nürnberg war am 17.9.1346 Pfleger und Hauptmann der Mark Brandenburg geworden. Das war der erste Schritt zum kompletten Übergang der Mark.

Abb.: Wappen der Markgrafschaft Brandenburg, gezeichnet von Otto Hupp, Münchener Kalender 1904

Offiziell wurde die Mark am 30.4.1415 auf dem Konstanzer Konzil an Friedrich VI. Burggraf von Nürnberg (1371-1440) als erblicher Besitz übertragen, und dann wurde noch einmal am 18.4.1417 die Belehnung mit der Kurmark und die Verleihung der Erzkämmererwürde durch Kaiser Sigmund zu Kostnitz hochoffiziell vollzogen. Aus Friedrich VI. von Zollern Burggraf von Nürnberg war Kurfürst Friedrich I. Markgraf von Brandenburg geworden. Von da an blieb die Mark Brandenburg fest in der Hand der Hohenzollern. Der Titel Markgrafschaft ging auch auf die fränkischen Fürstentümer über. Die Familie verschrieb sich ganz diesen großen neuen Aufgaben, und da man eh nicht besonders gut mit den Nürnberger Bürgern ausgekommen war, verkaufte Friedrich VI. am 27.6.1427 die Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt. Die Familie zog sich aus Nürnberg zurück. Die Residenz und das Landgericht waren längst nach Cadolzburg und dann nach Ansbach verlegt worden. Die Zukunft der Familie lag nicht mehr in der Reichsstadt Nürnberg, sondern in der großen Politik. Unter den Nachkommen von Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg (1371-1440) wurde der riesige Besitz wie folgt aufgeteilt: Friedrich II. (1413-1471) bekam die Mark Brandenburg und wurde Kurfürst, Johann der Alchemist (1406-1464) bekam die Markgrafschaft Kulmbach, und Albrecht Achilles (1414-1486) bekam die Markgrafschaft Ansbach. Kurfürst Albrecht Achilles bestimmte 1473 die fränkischen Fürstentümer zu einer Sekundogenitur Brandenburgs, verfügt in der dispositio Achillea. Von 1415 bis 1440 und von 1470 bis 1486 gab es eine Personalunion der fränkischen Fürstentümer mit Brandenburg.

Bildbeispiel: Bayreuth, Maximilianstraße 17, ehemaliges markgräfliches Gesandtenhaus

Abb.: Markgrafschaft Brandenburg, gezeichnet von Otto Hupp für den Münchener Kalender 1935.

Das neu hinzugekommene Wappenelement war dasjenige der Markgrafschaft Brandenburg, in Silber ein roter Adler, auf den Saxen belegt mit goldenen Kleestengeln. Ein solches Wappen ist bei Hans Ingeram 1459 abgebildet. Das Wappen in dieser gevierten Form war von 1415 bis 1465 in Gebrauch. Der gevierte Schild hat vier Felder:

Andere Varianten sind möglich, so ist z. B. in einem Bruderschaftsbuch aus der 2. Hälfte des 15. Jh. der Schild aus Feld 1 und 4: Brandenburg, Feld 2: Hohenzollern und Feld 3: Burggrafentum geviert. Dazu sind prinzipiell drei Helme möglich:

Die Identifizierung mit der Mark Brandenburg geworden, an der auch die Kurwürde hängt, ist jetzt wichtiger geworden als die Herkunft von den Grafen von Zollern. Deshalb steht die brandenburgische Helmzier rangmäßig über dem Burggrafentum, und beide stehen über dem Stammkleinod. Wenn nicht alle möglichen Kleinode verwendet werden, bleibt das Stammkleinod am ehesten außen vor.


4. Die fränkischen Grafen von Hohenzollern werden mit den Herzogtümern Stettin und Pommern belehnt, viertes Wappen ab 1465
Die nächste Erweiterung des Wappens erfolgte, als 1465 die Belehnung mit dem Herzogtum Stettin und dem Herzogtum Pommern stattfand. Es ist das erste Feld von einer ganzen Gruppe ähnlicher Felder, die peu à peu Eingang ins Wappen fanden, denn alle enthalten Greifenwappen. Alle vier Felder stehen für Pommern in verschiedenen Aspekten. Davon ist der rote Greif in Silber das älteste pommersche Wappen, und die anderen drei sind von ihm abgeleitet und lediglich farbliche Variationen mit anderer Detailbedeutung. Bereits viel früher, nämlich 1231-1338, hatten die Markgrafen von Brandenburg die Lehenshoheit über Pommern inne. 1338 wurde Pommern zum Reichslehen gemacht, und 1348 wurde die immer noch umstrittene Reichsunmittelbarkeit Pommerns von Kaiser Karl IV. noch einmal bestätigt. Doch es blieb lange eine strittige Frage, ob Pommern nun ein Reichslehen oder ein Lehen Brandenburgs sei. Am 21.3.1465 schlug in Wiener Neustadt wieder das Pendel in die andere Richtung aus, denn Kaiser Friedrich III. (1440-1493) teilt den Prälaten, Grafen, Herren, Rittern, Städten etc. des Herzogtums Stettin die Belehnung des Kurfürsten Friedrich II. und des Markgrafen Albrechts von Brandenburg mit den nach dem Tod Herzog Ottos III. von Pommern-Stettin an das Reich heimgefallenen Herzog- und Fürstentümern Stettin, Pommern, der Kaschuben, Wenden und Rügen mit und befiehlt ihnen aus kaiserlicher Machtvollkommenheit bei Verlust ihrer Rechte und unter Androhung von des Reiches schwerer Ungnade, Kurfürst Friedrich II. und Markgraf Albrecht von Brandenburg als nunmehrigen Herren des Fürstentums Stettin Erbhuldigung zu leisten und ihnen gehorsam zu sein. Doch es kam wieder anders, eine Nebenlinie der Herzöge von Pommern übernahm. 1472/1479 (Prenzlauer Verträge) und 1493 (Vertrag von Pyritz) und noch einmal durch eine Erbverbrüderung 1529 (Vertrag von Grimnitz) erlangte Brandenburg wieder einen Anspruch auf Pommern, der 1530 von Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Augsburg bestätigt wurde, wo es zu einer formellen Belehnung der Pommernherzöge Barnim IX. und Georg I. mit Pommern kam. Die Rechtslage war so verworren, daß zeitweise sogar sowohl die Markgrafen als auch die Greifenherzöge mit Pommern gleichzeitig belehnt worden waren, was für langjährigen politischen Zündstoff sorgte. Dieser Anspruch der Brandenburger auf Pommern konnte schließlich 1637 mit dem Aussterben der pommerschen Herzöge eingelöst werden, mehr oder weniger, gemessen an den Verwicklungen des 30jährigen Krieges. Gemäß den Bestimmungen des Grimnitzer Vertrages fiel das Herzogtum an Georg Wilhelm, Markgraf von Brandenburg. Doch bereits 7 Jahre vor seinem Tod hatte Herzog Bogislaw XIV. im Vertrag von Stettin den Schweden die Regierungsgewalt in Pommern nach seinem Ableben versprochen, so daß die Schweden Pommern nicht hergaben. In das markgräfliche Wappen hielt anläßlich der Belehnung mit den Herzogtümern Pommern und Stettin im Jahre 1465 erst einmal nur der rote Greif in Silber Einzug, so daß es vier Felder hatte: Brandenburg, Burggrafentum, Zollern, Pommern, mit einem Herzschild für die Reichserzkämmererwürde. Später kam noch der Stettiner Greif hinzu, und noch später die beiden anderen Greifen. Auch über die Berechtigung zur Führung des pommerschen Greifen gab es Streit, der z. B. im Grimnitzer Vertrag 1529 so gelöst wurde, daß die Brandenburger Markgrafen auch weiterhin die pommerschen Wappen und Herzogstitel führen durften, außer in Anwesenheit der Greifenherzöge. Nach dem Ende des 30jährigen Krieges kam Vorpommern mit Stettin und Rügen an Schweden (Schwedisch-Pommern), und die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg mußten sich mit Hinterpommern begnügen (Brandenburgisch-Pommern, ab 1701 Preußisch-Pommern). Um die fehlenden Gebiete wurde im Nordischen Krieg gekämpft, 1679 blieb nur ein Streifen an der Oder, 1721 bekam man mehr, und erst 1815 wurde Pommern wiedervereinigt, nun eine preußische Provinz.

Herzogtum Pommern, in Silber ein roter, golden bewehrter Greif. Das ist das Wappen Pommerns, bevor verschiedene Greifen farblich differenziert wurden. Bereits im 12. Jh. wurde der Greif geführt: Es gibt ein Reitersiegel an einer Urkunde aus dem Jahr 1194, wo auf dem Schild des Ritters der Greif dargestellt wird, gemäß einer auch die Siegel exakt beschreibenden Abschrift aus dem Jahr 1384. Ein anderes, im zweiten Weltkrieg verlorengegangenes Siegel mit dem Greifenwappen datiert von 1214. Die Farben sind seit 1410 überliefert: 1440 wird ein in der Schlacht bei Tannenberg erbeutetes und danach in Krakau als Siegestrophäe aufbewahrtes Banner mit dem roten Greifen auf weißem Grund in einem Manuskript abgebildet. Im Jahre 1295 spaltete sich Pommern in zwei Hauptlinien, einerseits Pommern-Wolgast mit dem Küstengebiet, andererseits in Pommern-Stettin mit Stettin und dem Oder-Gebiet. Das ergab zwar zwei Herzogtümer, die aber nicht dynastisch isoliert waren. Die jetzt und in der Folgezeit entstandenen Linien konnten sich gegenseitig beerben, die Herzöge waren zur gesamten Hand belehnt worden, und so entstanden und verschmolzen die unterschiedlichen Herzogtümer immer wieder neu. Umgekehrt führten sie stets auch alle Titel gemeinsam und nannten sich seit Ende des 14. Jh. "Herzöge zu Stettin, der Pommern, der Wenden und Kassuben". Der Greif für Pommern wurde sofort aufgenommen, der Greif für Stettin erst später.

Das neue Wappen der Hohenzollern als Markgrafen von Brandenburg hat vier Felder:

Es gibt auch alternative Anordnungen, mit der Burggrafschaft in Feld 2 und Pommern in Feld 4.

Bildbeispiel: Bronzewappen in der St. Moriz-Kirche in Coburg an den Epitaphien für Elisabeth Pfalzgräfin bei Rhein und Johann Friedrich II. den Mittleren Herzog von Sachsen, mit unterschiedlichen Felder-Anordnungen.

Albrecht Markgraf von Brandenburg, Hochmeister des Deutschen Ordens, führte sein Wappen durch das Hochmeisterkreuz geviert, Feld 1: Markgrafschaft Brandenburg, Feld 2: Herzogtum Pommern, Feld 3: Burggrafschaft Nürnberg, Feld 4: Grafschaft Hohenzollern.

Eine Besonderheit stellt das Wappen des Mainzer Fürstbischofs Albrecht von Brandenburg dar: Es bildet den Schild wie oben beschrieben ab, ergänzt ihn aber um drei Herzschildchen für die drei geistlichen Ämter. Albrecht II. Markgraf von Brandenburg (28.6.1490-24.9.1545) war Erzbischof von Magdeburg (1513-1545) sowie von Mainz (1514-1545) und damit auch Kurfürst des Heiligen Römischen Reichs, Bischof von Halberstadt (1513-1545) und bis zu seiner Bischofsweihe Co-Markgraf von Brandenburg (1499-1513) zusammen mit seinem Bruder.

Bildbeispiel: Stiftsbasilika St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, Gemälde von "Matthias Grünewald": Beweinung Christi, Wappen von Albrecht von Brandenburg


5. Die fränkischen Grafen von Hohenzollern bekommen die Reichserzkämmererwürde, fünftes Wappen 1465-1486
Im 15. Jh. wurde dem vorher beschriebenen Wappen ein Herzschild mit einem goldenen Zepter in blauem Feld aufgelegt, dieser symbolisiert die Reichserzkämmererwürde (Archicamerarius). Das Wappen ist nun wie folgt aufgebaut:

Das Reichserzkämmereramt war ein symbolisches Hofamt am Hof des römisch-deutschen Kaisers, und es zählte zu den bedeutendsten, die in der Regel mit der Kurwürde verbunden waren. Zum Tragen kam die symbolische Aufgabe nur noch bei Krönungszeremonien, bei denen die Inhaber dieses Erzamtes dem neugekrönten König bzw. Kaiser das Reichszepter vorantragen durften oder mußten. Außerdem reichten sie beim anschließenden Krönungsmahl dem König eine Schale Wasser und ein Tuch zum Händewaschen reichen. Nachdem später die Markgrafen sich der Reformation angeschlossen hatten, ließen sie dieses Amt von katholischen Stellvertretern ausüben. Das Reichserbkämmereramt hatten nach den Herren von Falkenstein-Münzenberg und den Herren von Weinsberg (1411-1507) die Grafen von Hohenzollern (ab 1507) und späteren Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen inne (bis 1806). Letztere führten einen roten Herzschild bzw. ein rotes Feld mit zwei schräggekreuzten goldenen Zeptern. 1486 ging die Reichserzkämmererwürde an die Hauptlinie Brandenburg-Preußen, seitdem wurde das Symbol dafür nicht mehr von den in Franken regierenden Zweiglinien geführt.

Bildbeispiel: Schloß Bernburg, rechter (östlicher) Erker am Langhaus, Wappen von Kur-Brandenburg, für Albrecht Kurfürst von Brandenburg (24.11.1414-11.3.1486), mit alternativer, gewendeter Anordnung der Felder

Im Ansbacher Wappenbuch ist eine Darstellung überliefert mit Feld 1: Markgrafschaft Brandenburg, Feld 2: Burggrafschaft Nürnberg, Feld 3: Grafschaft Hohenzollern, Feld 4: Herzogtum Pommern, Herzschild: Reichserzkämmereramt, einzige Helmzier: Markgrafschaft Brandenburg, auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken ein schwarzer Flug, belegt mit einer halbkreisförmig gebogenen Kleeblattsichel, mit silbernen Lindenblättchen bestreut (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 113). Für Kurfürst Friedrich II. wird bereits angegeben: Feld 1: Markgrafschaft Brandenburg, Feld 2: Herzogtum Pommern, Feld 3: Burggrafschaft Nürnberg, Feld 4: Grafschaft Hohenzollern, Herzschild: Reichserzkämmereramt (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 114). Bei Konrad Grünenberg finden wir: Feld 1: Markgrafschaft Brandenburg, Feld 2: Burggrafschaft Nürnberg, Feld 3: Grafschaft Hohenzollern, Feld 4: Herzogtum Pommern, Herzschild: Reichserzkämmereramt (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 115).

Dazu werden drei Helme geführt (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 114 für Kurfürst Friedrich II.):

Der silbern-schwarz gevierte Brackenrumpf (Stammkleinod der Hohenzollern) mit schwarz-silbernen Helmdecken taucht gar nicht mehr auf. Eine alternative Reihenfolge und Auswahl wird im Grünenbergschen Wappenbuch angegeben (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 115):


6. Die fränkischen Grafen von Hohenzollern verlieren die Reichserzkämmererwürde und nehmen Stettin auf, sechstes Wappen 1486-1523
Im Jahre 1486 ging die Reichserzkämmererwürde an die Hauptlinie Brandenburg-Preußen. Die Ansbacher Markgrafen gehen dieser Würde verlustig, entsprechend fliegt sie aus dem Schild. Genau hier trennen sich die Wappen der fränkischen und der brandenburgisch-preußischen Hohenzollern in ihrer Entwicklung. Dafür wird jetzt Stettin reingenommen, die Belehnung erfolgte zwar bereits 1465, aber erst jetzt wurde es als Ersatz für das verlorene Feld mit aufgenommen. Das ist jetzt das zweite Feld mit einem Greifen von später einmal vier.

Das neue Feld für das Herzogtum Stettin zeigt in Blau einen roten Greifen; man beachte die Besonderheit eines gegen die grundlegende Farbregel verstoßenden Wappens. Das Herzogtum Pommern-Stettin entstand zum ersten Mal als separates Herzogtum bei der Teilung Pommerns 1295. Zeitweise spaltete sich Pommern in fünf Linien auf: Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Pommern-Barth, Pommern-Rügen und Pommern-Stolp. Die einzelnen Herzogtümer existierten unterschiedlich lange und beerbten sich gegenseitig. 1478 waren die Herzogtümer wieder vereinigt. Pommern-Barth hatte 1459 Pommern-Stargard beerbt und 1464 Pommern-Stettin (gegen die Ansprüche Brandenburgs, s.o.), und schließlich wurden alle Herzogtümer in der Nebenlinie Pommern-Rügen vereinigt. 1479 mußte Herzog Bogislaw X. (1474-1523) Brandenburg huldigen. 1493 wurde er von dieser Pflicht befreit, mußte aber zugleich Brandenburg ein Erbrecht auf Pommern zugestehen. Neue Teilungen folgten 1523/1532 und 1569. Dabei entstanden erneut verschiedene Linien mit vertrauten Bezeichnungen: Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Pommern-Rügenwalde und Pommern-Barth. Anfang des 16. Jh. wurde der Stettiner Greif farblich von dem des Herzogtums Pommern abgegrenzt. 1625 kam Pommern-Wolgast an Pommern-Stettin. 1637 starb das Herzogshaus insgesamt mit Herzog Bogislaws XIV. aus, und der 1493 vereinbarte Erbfall trat ein. Da aber der Dreißigjährige Krieg bereits ausgebrochen war und das Land schon von schwedischen Truppen besetzt war, wurden die tatsächlichen Besitzverhältnisse nun ziemlich kompliziert.

Die Anordnung der Felder ist in ihrer Reihenfolge nicht zwingend und bindend, die obige Reihenfolge hatte z. B. Markgraf Georg Friedrich d. Ä. im Jahre 1550. Die einzelnen Felder wurden immer wieder permutiert, so daß bei fehlender Farbfassung gerade bei den Greifen immer mehrere Möglichkeiten der Interpretation gegeben sind.


7. zahlreiche Umbrüche und Ausbildung dreier Linien: Brandenburg, Kulmbach und Ansbach
Friedrich II. und Johann der Alchemist hinterließen keine Erben, deshalb kumulierte der ganze Besitz schließlich bei Albrecht Achilles, der zudem noch das Herzogtum Crossen in Schlesien erwarb. Deshalb wurde der Besitz unter seinen Söhnen erneut aufgeteilt: Johann Cicero (1455-1499) übernahm die Mark Brandenburg, Sigmund (1468-1495) übernahm die Markgrafschaft Kulmbach, und Friedrich V. (1460-1536) übernahm die Markgrafschaft Ansbach. 

In der Brandenburger Linie kehrte jetzt eine dynastische Abfolge ein, auf Johann Cicero Kurfürst von Brandenburg (2.8.1455-9.1.1499) folgten nacheinander Joachim I. Nestor (1448-1535), Joachim II. Hektor (1505-1571), Johann Georg (1525-1598) und Joachim Friedrich (1546-1608) als regierende Markgrafen. 

Die fränkischen Linien kamen noch nicht zur Ruhe. Kulmbach war 1486-1495 verselbständigt, war 1495-1515 bei Ansbach, dann wieder 1515-1557 selbständig, fiel dann wieder an Ansbach. Im Fürstentum Kulmbach wurde ab 1521 die Reformation eingeführt. 1542 wurde die Kanzlei von Kulmbach nach Bayreuth verlegt. Sigmund Markgraf von Brandenburg-Bayreuth (27.9.1468-1495) hinterließ keine Nachkommen; sein Erbe Kulmbach fiel an Friedrich V. von Ansbach. Unter dessen Söhnen wurde wieder aufgeteilt: Kasimir (1481-1527) bekam die Markgrafschaft Kulmbach, auf ihn folgte sein Sohn, der berüchtigte Albrecht Alcibiades (1522-1557). Georg der Fromme (1484-1543) bekam Ansbach, und auf ihn folgte sein Sohn Georg Friedrich I. (1539-1604). Und hier fand erneuter territorialer Zugewinn statt: Georg der Fromme bekam das Herzogtum Jägerndorf zusätzlich, und Georg Friedrich I. bekam das Herzogtum Preußen. Beide Linien starben mit den genannten Söhnen wieder aus, allein übrig blieb die Kurlinie.


8. Die fränkischen und brandenburgischen Hohenzollern nehmen Wenden, Kassuben und Rügen auf, siebtes Wappen 1523-1537
In kurzer Folge findet das Wappen innerhalb weniger Jahre mehrere Erweiterungen. Diese Entwicklung fand unter Markgraf Friedrich d. Ä. und seinen Söhnen Casimir und Georg statt. Man folgte dem allgemeinen Trend, sein Wappen immer mehr durch neue Besitztümer oder Anspruchstitel zu erweitern. Darunter befanden sich reale Territorien des Heiligen Römischen Reichs, aber auch fiktive Territorien, die historisch so nicht faßbar sind. In einer ersten Erweiterung kam es zu einer Hinzunahme des Fürstentums Rügen (getreppte Mauer/Stufengiebel und Löwe) und zweier Greifenwappen für das Herzogtum Kassuben und das Herzogtum Wenden. Insgesamt hat dieses neue Wappen jetzt vier Felder mit Greifen, die alle irgendwie vom pommerschen Greifen abgeleitet sind. Erstmalig wird auch ein Regalienfeld verwendet, das besondere landesherrliche Rechte ausdrückt. Davon das wichtigste ist das Recht über Leben und Tod. Die hier beschriebene Entwicklungsstufe ist ein Wappen zu neun Feldern.

Fürstentum Rügen: Rügen kam im frühen 16. Jh. ins Wappen. 1648 mußte nach dem 30jährigen Krieg Rügen an Schweden abgegeben werden, entsprechend flog das Feld dann wieder aus dem Wappen der Brandenburger Markgrafen raus.

Herzogtum Kassuben (Cassuben, Kaschuben, Kaschubei), in Gold ein schwarzer Greif. Die territoriale Zuordnung dieses Wappenbildes ist nicht exakt definierbar. Ursprünglich entstand der schwarze Greif als farbliche Differenzierung bei der Landesteilung 1295, während die Linie Stettin den blauen Hintergrund bekam, nahm die Linie Pommern-Wolgast die schwarz-goldenen Tinkturen zur Unterscheidung an. Im 16. Jh., nachdem die Herzogtümer wieder vereint und dann wieder getrennt waren, gab es eine Umdeutung: Nun wurde dieser Greif dem Herzogtum Kassuben zugeordnet. Das westslawische Volk der Kaschuben besiedelte die sog. Kaschubei bzw. den Landstrich Kaschubien, die östlichen Teile Hinterpommerns (Köslin, Lauenburg, Bütow etc.). Es handelt sich um einen territorial nicht klar abgegrenzten historischen Siedlungsraum, die Lande Lauenburg und Bütow. Ein entsprechendes Herzogtum als fester Bestandteil der politischen Reichsordnung gab es nie, und ein eigenes Landeswappen existierte auch nicht. Im Grunde müßte man es korrekt als fiktives "Herzogtum" bezeichnen. Diese Landstriche hatten einen gewissen Sonderstatus. 1466 kamen sie zu treuen Händen an Herzog Erich II. von Pommern-Stolp, der sie quasi freigekauft hatte, das war der Dank des polnischen Königs Kasimir IV. für die Unterstützung gegen den Deutschen Orden, dem die Länder vorher unterstanden. 1490 wurde aus dem Treuhandbesitz ein Pfandbesitz, die Herzöge von Pommern griffen nun schon etwas fester nach dem begehrten Territorium. 1526 schafften es die Herzöge, Lauenburg und Bütow in ein erbliches Lehen des Königreichs Polen umzuwandeln. Eine letzte Bedingung blieb: Im Falle des Aussterbens der pommerschen Herzöge sollten die Länder als erledigtes Lehen wieder an Polen heimfallen. Um 1600 fügten die Herzöge ihren Titeln den eines "Herrn von Lauenburg und Bütow" hinzu. Als 1637 die Herzöge von Pommern ausstarben, kamen Lauenburg und Bütow wieder an das Königreich Polen, wurden aber 1641 mit Polnisch-Preußen vereinigt. 1657 kamen Lauenburg und Bütow wieder als erbliches Lehen an Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der seit dem Westfälischen Frieden wieder Landesherr im angrenzenden Hinterpommern war (Vertrag von Bromberg). Die Hohenzollern nahmen ab diesem Jahr zu den bestehenden Titeln noch den eines "Herrn von Lauenburg und Bütow" an. 1771/73 schuf der preußische König vollendete Tatsachen und inkorporierte die Länder ohne Wenn und Aber in sein Königreich, und von polnischer Lehenshoheit war nicht mehr die Rede, vielmehr erfolgten die polnischen Teilungen.

 

Stiftskirche Aschaffenburg, Gedächtnisanlage für Albrecht von Brandenburg, Einzelwappen für das Herzogtum Pommern und für das Herzogtum Wenden

Herzogtum Wenden, in Silber ein von Rot und Grün sechsmal schräglinksgeteilter Greif. Es handelt sich auch hier um einen modifizierten pommerschen Greifen. Das Territorium, das man als Herzogtum Wenden oder auch als Herzogtum Groswin oder als Herrschaft Groswin bezeichnet, liegt in Pommern links der Peene und an der Tollense, etwa die Gegend um Stralsund (ohne Rügen) und um Demmin. In Groswin herrschte mal eine Seitenlinie des Greifenhauses. Ein entsprechendes Wappen der "hertoge va groetswün" ist im Wappenbuch des Herolds Gelre enthalten, allerdings mit goldener Feldfarbe. Ein entsprechendes Herzogtum als fester Bestandteil der politischen Reichsordnung gab es nie, es ist im Grunde ein Phantasiegebilde. Das Siedlungsgebiet der Wenden fand nicht nur als Phantasie-Herzogtum Eingang in das markgräflich-brandenburgische Wappen, sondern mit anderem Wappenbild (in Gold ein schräggelegter schwarzer Stierkopf ohne Halsfell, Wappen abgeleitet von Werle) als Fürstentum Wenden Eingang in das komplexe Wappen der Herzöge von Mecklenburg, auch dies ein phantasievolles Konstrukt ohne historisch belastbare Existenz als Bestandteil der politischen Reichsordnung.

Ein Beispiel ist eine Wappendarstellung in der im Namen der regierenden Gebrüder Kasimir und Georg dem Ältesten 1517 in Nürnberg durch Jobst Gutknecht gedruckte Brandenburgische Halsgerichtsordnung (Siebmacher Souveräne 2, Tafel 117): Der Schild ist zweimal geteilt und zweimal gespalten und hat neun Felder:

Selbstverständlich sind auch andere Anordnungen der Inhalte möglich.

 

Bildbeispiel: Ochsenfurt, Rückgebäude in der Hauptstraße 39, ehemaliges Rentamtsgebäude, 1525-1528 als Rentamt und Zehntspeicher erbaut

Dazu werden drei Helme geführt:

Der silbern-schwarz gevierte Brackenrumpf (Stammkleinod der Hohenzollern) mit schwarz-silbernen Helmdecken taucht gar nicht mehr auf.

Bildbeispiel: Mainz, Marktbrunnen des Albrecht von Brandenburg aus dem Jahr 1526, mit einigen Abweichungen

Ein dieselben Elemente enthaltendes, aber durch die Darstellung kirchlicher Würden herausragendes Wappen ist das des Albrecht von Brandenburg, Kurfürst und Erzbischof von Mainz: Es hat alle Elemente bis auf das Regalienfeld, dafür sind in der Mitte drei Herzschildchen. Die 8 Felder des Hauptschildes sind das Familienwappen mit allen territorialen Ansprüchen der Markgrafen, die drei Herzschildchen demonstrieren seine kirchlichen Würden, zwei Erzbischofsstühle und ein Bischofsstuhl.

Bildbeispiel: Der Petershof - der Halberstädter Bischofspalast in der Domburg (Domplatz 49)

Das Wappen des Magdeburger Erzbischofs und Halberstädter Administrators Sigismund von Brandenburg ist zweimal geteilt und zweimal gespalten mit Schildfuß und mit einem gevierten Herzschild

Dazu werden drei Helme geführt,

Ähnliche Wappen der gleichen Person: Schloß Krottorf (zu Gröningen, Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt), Altes Fährhaus in Neudamm (zu Neuwegersleben, Am Großen Bruch, Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt).

Die Kurlinie hingegen führt prinzipiell das gleiche Wappen hinsichtlich der Inhalte, nur mit dem Symbol für das Reichserzkämmereramt. Der Schild ist zweimal geteilt und zweimal gespalten und hat zehn Inhalte (Siebmacher Souveräne 2, Tafel 116 oben, für Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, gest. 1535), wobei die Reihenfolge auch etwas anders sein kann:

Selbstverständlich sind auch andere Anordnungen der Inhalte möglich. Dazu werden drei Helme geführt:


9. Die fränkischen und brandenburgischen Hohenzollern nehmen Preußen, Schlesien und Jägerndorf auf, achtes Wappen 1537-1648
Waren es in der vorherigen Version die Greifen, die vermehrt wurden, so sind es in dieser Version die Adler: In der ersten Hälfte des 16. Jh. kamen unter Markgraf Friedrich d. Ä. und seinen Söhnen Casimir und Georg gleich drei Adler neu in das zusammengesetzte Wappen, welches immer mehr Felder bekam: Preußen, Schlesien, Jägerndorf. Die meisten Neuerungen sind jetzt Anspruchswappen für Gebiete, die eigentlich von der Hauptlinie regiert werden. Gleichwohl wurden sie von den fränkischen Linien aufgenommen. Die Ansprüche auf Schlesien und Jägerndorf waren nicht unumstritten.

Herzogtum Crossen (Krossen), in Gold ein schwarzer Adler, golden bewehrt, belegt mit einer silbernen Mondsichel, deren konkave Seite mit einem silbernen Tatzenkreuzchen besteckt ist. Dieses Feld beinhaltet den Anspruch auf das Herzogtum Schlesien. Die Herrschaft Crossen liegt an der Mündung des Bober in die Oder im polnisch-schlesischen Grenzgebiet. Erst gehörte die Herrschaft zu Polen und gehörte damit nicht zum Reich. Dann kam sie an das Herzogtum Schlesien und wurde Sagan zugeordnet. In dieser Form kam Crossen 1329/1331 unter die Souveränität Böhmens und wurde so böhmisches Lehen und damit Teil des Reiches. Als Schlesien in der Mitte des 13. Jh. geteilt wurde, kam Crossen zum Teilherzogtum Glogau, nachdem ein Versuch, Crossen an die Markgrafschaft Brandenburg zu verkaufen, zuvor am Widerstand der Bevölkerung gescheitert war. Der erste Piast, der Crossen regierte, war Konrad II. Herzog von Glogau und Herzog von Crossen. 1476 erlosch die Glogauer Linie der schlesischen Herzöge. Der letzte Herzog war Heinrich XI. Herzog von Glogau-Crossen, der mit Markgräfin Barbara von Brandenburg (29.5.1464-4.9.1515) verheiratet war, der Tochter von Albrecht Achilles Kurfürst von Brandenburg (24.11.1414-11.3.1486) und dessen Frau, Anna von Sachsen (7.3.1437-31.10.1512). Die Ehe zwischen Heinrich und Barbara war kinderlos, denn Barbara war selber ein erst zwölfjähriges Kind. Die jugendliche Witwe heiratete danach erneut, Wladislaw (Laszlo) II. Kiraly von Ungarn König von Böhmen (1.3.1456-13.3.1516). 1476 wurde das von ihr durch das Testament ihres verstorbenen Ehemannes geerbte Territorium aufgeteilt, Glogau wurde böhmisch, Crossen wurde brandenburgisch, blieb aber ein böhmisches Lehen. Der Glogauer Erbfolgestreit zwischen Albrecht Achilles von Brandenburg und Johann II. Herzog von Sagan wurde unter dem Einfluß des Königs Matthias Corvinus 1482 unter Vollzug der Belehnung Brandenburgs beigelegt. Zu Crossen gehörten Bobersberg, Sommerfeld und Züllichau. 1537 erfolgte erst der Verzicht der Herzöge von Münsterberg auf ihre Ansprüche auf Crossen als Erben von Glogau. Die Markgrafen von Brandenburg nahmen aufgrund dieses recht kleinen Territoriums den hochtrabenden Titel Herzöge von Schlesien zu Crossen an. 1742 kam Crossen im Ersten Schlesischen Krieg unter preußische Souveränität. Crossen heißt heute Krosno Odrzanskie und liegt in der polnischen Woiwodschaft Lebus.

Herzogtum Jägerndorf, in Gold ein schwarzer Adler, auf der Brust belegt mit einem goldenen Hifthorn. Das Herzogtum Jägerndorf lag in Oberschlesien. Die Liste seiner Herren ist lang, sehr lang. Erst gehörte Jägerndorf zum Herzogtum Troppau und war ein böhmisches Lehen. 1377 wurde Troppau geteilt, und Jägerndorf wurde zu einem eigenständigen Herzogtum erhoben, das an Johann I. von Troppau-Ratibor ging. 1384 kam es an Wladislaus II. von Oppeln, als Johann II. von Troppau-Ratibor das Herzogtum verkaufte. 1390 kam es wiederum durch Verkauf an Jodok (Jobst) von Mähren. Nach dessen Tod im Jahre 1411 kam Jägerndorf an König Wenzel von Böhmen, dann an Ludwig II. von Liegnitz. 1421/22 kam es wieder an Ratibor, als Kaiser Sigismund es dem vorerwähnten Johann II. schenkte. 1437 spaltete sich Jägerndorf erneut als eigenständiges Herzogtum ab, ging aber 1474 wieder an den böhmischen Gegenkönig Matthias Corvinus. Danach kam das Herzogtum an die Freiherren von Schellenberg; Johann von Schellenberg war Kanzler des böhmischen Königs Vladislav. Georg von Schellenberg geriet jedoch in eine finanzielle Klemme und verkaufte Jägerndorf 1523 an Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach (4.3.1484-27.12.1543). Dieser hatte zuerst eine kirchliche Laufbahn begonnen, war 1498-1506 Domherr zu Würzburg und 1500-1509 Domherr zu Augsburg. 1521 wurde er Markgraf. Seine erste Frau von insgesamt dreien war Beatrix de Frangepan Contessa di Veglia (-1524), die er am 22.1.1509 in Gyula geheiratet hatte, und sie war die Witwe von Johann Corvinus. Auf diesen Georg den Frommen geht die Errichtung des Schlosses Jägerndorf zurück. Ihm folgte 1543 sein Sohn Georg Friedrich I. Markgraf von Brandenburg-Ansbach (5.4.1539-1603) nach. Er übernahm 1543 die Regierung zu Ansbach, war 1543-1549 und 1556-1558 Herzog von Troppau und Beuthen, 1553-1558 Herzog von Schlesien-Sagan, 1543/1557-1603 Herzog von Jägerndorf, regierte 1557 auch zu Bayreuth, und er war 1577-1584 Regent des Herzogtums Preußen. Was er nicht war: Vater eines erbberechtigten Nachfolgers. Deshalb ging Jägerndorf nach seinem Tod an Kurfürst Joachim Friedrich (27.1.1546-28.7.1608) über, nach diesem an dessen Sohn Johann Georg Markgraf von Brandenburg Herzog von Jägerndorf (16.12.1577-12.3.1624), und der war der letzte der Hohenzollern im Herzogtum Jägerndorf, das er mit seinen anderen Besitzungen in der Schlacht am Weißen Berg verlor. 1621 wurden die böhmischen Besitzungen konfisziert, und Johann Georg kam in die Reichsacht. Danach ging Jägerndorf 1623 an die Fürsten von Liechtenstein, treue Anhänger der Habsburger und dem Kaiser Mittel zum Zweck, den Einfluß der protestantischen Hohenzollern zurückzudrängen, ein Vorhaben, welches schon 1592/1608 gefaßt wurde und nur noch einen Anlaß brauchte. Zudem besaß Karl I. von Liechtenstein seit 1613 eh schon das Herzogtum Troppau direkt daneben. Die Art und Weise des Verlustes von Jägerndorf ließ die Jägerndorfer Frage politisch offen und nicht abschließend geklärt zurück. Die unbefriedigten hohenzollernschen Interessen wurden mit ein Grund für den Ersten Schlesischen Krieg. 1742 wurde Jägerndorf als Ergebnis der Friedensverhandlungen geteilt, die nördliche Hälfte kam an Preußen, die südliche an Österreichisch-Schlesien. Heute heißt die Stadt Jägerndorf Krnov und liegt im tschechischen Okres Bruntál.

Herzogtum Preußen, in Silber ein schwarzer, golden gekrönter und ebenso bewehrter Adler, die Saxen mit goldenen Kleestengeln belegt. Das Herzogtum Preußen war ein 1525 gegründeter Staat, der einige Besonderheiten aufwies: Es entstand aus dem säkularisierten Deutschordensstaat, und es lag außerhalb des Reichsgebietes, denn es war ein Lehen der polnischen Krone. Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach (1490-1568), Sohn von Friedrich I. Markgraf von Brandenburg-Ansbach (8.5.1460-4.4.1536) und Zofia von Polen (6.5.1464-5.10.1512), der als Domherr zu Würzburg und zu Mainz begann, wurde der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens in Königsberg. Er schloß sich der Reformation an, und er schloß, nachdem er von Kaiser und Reich im Stich gelassen worden war, mit dem polnischen König folgenden Handel: Er bekam die erbliche Herzogswürde in Preußen, dafür erkannte er die polnische Lehenshoheit an. Diese Angelegenheit ließ sich sozusagen auf dem kleinen Dienstweg erledigen, denn der polnische König Sigismund I. war Albrechts Onkel mütterlicherseits. Mit dieser Verselbständigung des Herzogtums Preußen tat man sich im Reich etwas schwer, 1530 noch wurde Walther von Cronberg, das nun in Mergentheim residierende Deutschordensoberhaupt, formal mit dem Land Preußen belehnt, und man bannte den Herzog Albrecht, aber was wollte man wirklich machen? Er war ein protestantischer Herrscher über ein Territorium außerhalb des Heiligen Römischen Reiches, und nach 1618 ließ man den Titel eines "Administrators von Preußen" weg und nannte die Deutschordensoberhäupter "Hoch- und Deutschmeister". Der nächste, 1618 erfolgte Schritt war die Personalunion zwischen Brandenburg und Preußen. Nach Albrecht folgte Albrecht Friedrich Herzog von Preußen (29.4.1553-1618) nach. Dieser war mit Marie Eleonore Prinzessin von Jülich-Cleve-Berg verheiratet, doch zwei Söhne starben als Kleinkinder, und die anderen fünf Kinder waren Töchter. Albrecht Friedrich, der letzte der fränkisch-preußischen Linie, war jedoch aufgrund Geistesschwäche nicht regierungsfähig, und statt seiner führte seit 1577 Georg Friedrich I. aus der Ansbacher Linie der Hohenzollern die Regierungsgeschäfte, danach ab 1603 die brandenburgische Linie, zuerst Joachim Friedrich Kurfürst von Brandenburg (27.1.1546-28.7.1608), ab 1605 sein Erstgeborener Johann Sigismund von Brandenburg (8.11.1572-2.1.1620). Die Belehnung mit dem Herzogtum Preußen erfolgte 1612. Letzterer hatte die weiteren Wege durch Heirat geebnet, denn seine Frau war Herzogin Anna von Preußen (3.7.1576-1625), Tochter des verwirrten letzten Herzogs. Damit konnte Johann Sigismund beim Tod seines in völliger Umnachtung verstorbenen Schwiegervaters ganz regulär die Erbfolge im Herzogtum Preußen antreten und beide Länder in Personalunion vereint regieren. Ein gewisses Kuriosum blieb, weil es nach wie vor zwei unterschiedliche Territorien waren, wovon eines zum Reich gehörte, das andere aber nicht: Als brandenburgischer Kurfürst war er zwar Königsmacher im Heiligen Römischen Reich, aber gleichzeitig war er als preußischer Herzog polnischer Vasall. Das dauerte bis 1657, als Preußen seine volle Souveränität erlangte. Das war ebenfalls ein Kuriosum, nun war der brandenburgische Kurfürst sowohl Untertan als auch Souverän, je nachdem, wo er sich in seinem Land aufhielt. Erst 1701 verschmolzen beide Länder zu einem. Kurfürst Friedrich III. hatte Sorge, daß irgendwann mal wieder beide Länder anläßlich einer Erbteilung auseinander gerissen würden, deshalb verschmolz er sie zu einem einheitlichen Staatsgebilde, dem Staat Preußen, und der Kurfürst Friedrich III. war mit kaiserlichem Placet nun König "in" Preußen, und die Mark Brandenburg wurde zu einer Kernprovinz im preußischen Staat.

Bildbeispiel: Kulmbach, Plassenburg

Das Wappen war jetzt zweimal gespalten und dreimal geteilt:

Bildbeispiel: Kulmbach, Plassenburg

Dazu werden drei Helme geführt:

Der silbern-schwarz gevierte Brackenrumpf (Stammkleinod der Hohenzollern) mit schwarz-silbernen Helmdecken taucht gar nicht mehr auf.

Es gibt weiterhin seltenere, alternative und reduzierte Wappenformen, z. B. diese: Geviert mit Herzschild,

Bildbeispiel: Wappen am 1588 erbauten Segnitzer Rathaus (Landkreis Kitzingen, Unterfranken) für Markgraf Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach (5.4.1539-1603), der zeitweise ab 1577 die Vormundschaft für den preußischen Herzog innehatte, der nicht nur in Ansbach, sondern 1557 auch in Kulmbach als Markgraf nachfolgte und mit dem die ältere Linie der fränkischen Hohenzollern erlosch. Dieser Markgraf verwendete in anderen Wappen noch weitere Felder für Stettin, Kaschuben, Wenden, Rügen, Preußen und eben dieses Jägerndorf, die hier nicht zur Anwendung kommen. Genau dieses Jägerndorf bot reichlich Konfliktstoff mit den Habsburgern, und daran entzündete sich der Erste Schlesische Krieg.

Ganz ähnlich wird das Wappen für Markgraf Georg d. Frommen 1528 angegeben (Siebmacher Souveräne 2, Tafel 115).

Nur vordergründig ähnlich, inhaltlich aber verschieden ist das Wappen für Albrecht Herzog in Preußen gest. 1568 (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 119 rechts oben): Geviert mit Herzschild,

Dazu werden drei Helme geführt:

Im Codex Saurma wird ein Wappen für Albrecht Friedrich Markgraf zu Brandenburg Herzog in Preußen mit einer anderen Auswahl an Kleinoden angegeben, die Preußen an die wichtigste Stelle setzt (Siebmacher Souveräne 2 Tafel 119 rechts unten): Das Wappen ist über einem Schildfuß zweimal gespalten und dreimal geteilt:

Dazu werden drei Helme geführt:


10. Erlöschen der fränkischen Linien und Neubesetzung aus der brandenburgischen Linie 1603
Mit Albrecht Alcibiades (1522-1557) und Georg Friedrich I. (1539-1603) waren die beiden fränkischen Linien zu Kulmbach/Bayreuth und zu Ansbach erloschen, worauf diese beiden Markgrafschaften nun von der brandenburgischen Hauptlinie übernommen wurden. Die Grundlage für die Erbfolge war der Geraer Vertrag von 1598 (Ratifizierung 1599 in Magdeburg). Das von Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg (27.1.1546-28.7.1608) initiierte Hausgesetz regelte, daß seine beiden Stiefbrüder (Christian und Joachim Ernst) nach dem Ableben des kinderlosen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach (5.4.1539-1603), letzter Nachkomme der älteren Linie der fränkischen Hohenzollern und Inhaber der beiden Fürstentümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach, das Erbe in dessen beiden fränkischen Fürstentümern antreten sollten, als Entschädigung für die zweite Klausel. Diese forderte nämlich ihren Verzicht auf die für sie vorgesehenen märkischen Besitzungen, die ungeteilt beim jeweiligen brandenburgischen Kurfürsten verbleiben sollte. So wurden die beiden fränkischen markgräflichen Fürstentümer zu erblichen brandenburgischen Sekundogenituren. Wer welches bekam, wurde ausgelost. In Brandenburg trat Johann Sigismund (1572-1620) die Nachfolge an. 

In den beiden fränkischen Fürstentümern, der Markgrafschaft Brandenburg-Bayreuth und der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach, traten also jetzt Mitglieder der Kurlinie die Nachfolge an. Als brandenburgische Prinzen hatten sie das Wappen der brandenburgischen Linie geführt, doch als fränkische Markgrafen paßten sie sich an und führten die fränkische Wappenvariante fort. Zunächst die Bayreuther Linie: In der Markgrafschaft Brandenburg-Bayreuth folgten auf Christian (1581-1655) danach sein Enkel Christian Ernst (1644-1712), dessen Sohn Georg Wilhelm (1678-1726) und dann dessen Großcousin Georg Friedrich Carl (1688-1735), dann dessen Sohn Friedrich III. (1711-1763), dann dessen Onkel Friedrich Christian (1708-1769), und nach dessen Tod fiel die Markgrafschaft Brandenburg-Bayreuth an Karl Alexander von Brandenburg-Ansbach (1736-1806).

Nun die Ansbacher Linie: In der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach folgte nach Joachim Ernst (1583-1625) dessen Sohn Friedrich III. (1616-1634), dann dessen Bruder Albrecht V. (1620-1666), dann dessen Sohn Johann Friedrich (1654-1686), schließlich nacheinander dessen drei Söhne Christian Albrecht (1675-1692), Georg Friedrich II. (1678-1703) und Wilhelm Friedrich (1686-1723), danach folgte des dritten Bruders Sohn Karl Wilhelm Friedrich (1712-1757), zuletzt kam Karl Alexander (1736-1806) an die Regierung in Ansbach, der 1769 auch noch Brandenburg-Bayreuth hinzubekam, und 1806 fiel alles zusammen nach Erlöschen der fränkischen Linien an Friedrich Wilhelm II. König von Preußen.

Übrigens wußten die damaligen Markgrafen sehr genau zwischen fränkischen und brandenburgischen Wappenformen zu unterscheiden: Joachim Ernst Markgraf von Brandenburg-Ansbach (22.6.1583-1625) verwendete während seiner Regierungszeit 1603-1625 das Wappen seines Amtsvorgängers als Staatswappen. Persönlich fühlte er sich aber als Kurprinz, und entsprechend ließ er sein Wappen in Form der Kurlinie an seinem Sarkophag in Heilsbronn anbringen, mit den typischen Elementen, die man nur bei der brandenburgischen Kurlinie findet.


10. Die brandenburgischen und fränkischen Hohenzollern nehmen drei säkularisierte Bistümer auf, neuntes Wappen 1648-1654
1648 mußte nach dem 30jährigen Krieg die Hauptlinie Rügen an Schweden abgeben, entsprechend flog das Anspruchswappen Rügen auch aus dem Wappen der Markgrafen zu Ansbach und zu Bayreuth heraus. Dafür werden Zugewinne wie Magdeburg, Minden und Halberstadt, ehemalige Bistümer, die in der Reformation untergegangen waren, neu ins komplexe Wappen aufgenommen.

Herzogtum Magdeburg, rot-silbern geteilt. Das Wappen ist das gleiche wie das des alten Erzstifts Magdeburg, das 968 gegründet wurde und während der Reformation untergegangen ist. 1524 wurde die Reformation in Magdeburg eingeführt, und der Erzbischof verlegte 1503 seine Residenz nach Halle. Seitdem wurde das Hochstift von Administratoren verwaltet. Im Jahre 1648, nach dem 30jährigen Krieg, wurde das Herzogtum Magdeburg neu geschaffen, und weil die beiden Hauptteile (nebst etlichen Exklaven) des nicht zusammenhängenden Territoriums im Osten und im Norden an das Kurfürstentum Brandenburg grenzten, wurde es diesem zugesprochen, das sich über diesen Ausgleich für das an Schweden verlorene Stück des Herzogtums Pommern und das ebenso verlorene Rügen freute. Entsprechend änderten auch die anderen Linien der Markgrafen von Brandenburg ihr Wappen ab. Man wartete mit der tatsächlichen Inkorporierung des Herzogtums Magdeburg aber noch bis 1680, weil in diesem Jahr erst der letzte Administrator des ehemaligen Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, starb, und mit seinem Tod war der Weg für die Durchführung der Säkularisierung frei. Brandenburg setzte sich bei dem Zuschlag gegen Sachsen durch, das als Abfindung Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg bekam. Das Herzogtum bestand bis zum Ende des Alten Reiches 1806, ging aber bereits 1701 gemeinsam mit Brandenburg an das Königreich Preußen.

Fürstentum Halberstadt, silbern-rot gespalten. Das ist das Wappen des untergegangenen und verweltlichten Hochstifts Halberstadt, das 804-1648 bestand, dessen Städte, Dörfer, Bürger und Ritterschaft sich aber der Reformation zugewandt hatten, wodurch das Bistum bikonfessionell geprägt war. Nach etlichen protestantischen Administratoren war der letzte katholische Bischof Leopold Wilhelm von Österreich. Mit dem Westfälischen Frieden wurde das Territorium in ein Herzogtum umgewandelt und den Kurfürsten von Brandenburg unterstellt, ein Zuwachs, der von den anderen markgräflichen Linien gleich heraldisch nachvollzogen wurde.

Fürstentum Minden, in Rot zwei schräggekreuzte aufrechte silberne Schlüssel, mit den Bärten nach auswärts gekehrt. Dieses in mehreren Teilen beiderseits der Weser gelegene und eng mit Lippe verflochtene Fürstentum bestand als Territorium des Heiligen Römischen Reiches von 1648 bis 1807 (kam dann an das neue Königreich Westfalen). Es handelt sich um ein Nachfolge-Fürstentum, das aus dem säkularisierten Hochstift Minden, das sich während der Reformation weit von der katholischen Lehre entfernt hatte und zuletzt von Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg geleitet wurde, der aber 1634 vor den anrückenden Schweden floh, im Westfälischen Frieden entstanden war. Auch dieses ehemalige geistliche Territorium war Kompensation für Territorialverluste in Vorpommern. Eigentlich hätte man erwartet, daß es Braunschweig-Wolfenbüttel zugeschlagen würde, zumal Minden schon lange unter dem Einfluß dieses Herzogtums stand. Doch Braunschweig-Wolfenbüttel wurde dafür, daß es Minden nicht erhielt, mit Osnabrück entschädigt. Das Wappensymbol erinnert an Petrus, der der Schutzpatron des Bistums und des Mindener Doms war. Das Fürstentum Minden war erst in markgräflich-brandenburgischem, dann ab 1701 in königlich-preußischem Besitz, und 1719 verschmolz es mit der Grafschaft Ravensberg zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit. 1807 ging Minden im Königreich Westfalen auf. Formal bestand das Domkapitel bis 1810 fort. 1813/14 kam Minden wieder an Preußen.

Bildbeispiel: Petrikirche Kulmbach, Hauptaltar, gestiftet von Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth (30.1.1581-30.5.1655, regierte das Fürstentum Bayreuth 1603-1655)

Der Schild ist über gespaltenem Schildfuß zweimal gespalten und dreimal geteilt, was insgesamt 14 Felder ergibt. Der Inhalt Zeile für Zeile, von optisch links oben nach optisch rechts unten:

Bildbeispiel: Petrikirche Kulmbach, Hauptaltar, gestiftet von Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth (30.1.1581-30.5.1655, regierte das Fürstentum Bayreuth 1603-1655)

Zu diesem Wappen werden insgesamt 7 Helme geführt:


11. Die brandenburgischen und fränkischen Hohenzollern nehmen noch ein säkularisiertes Bistum auf, zehntes Wappen 1654-1703/1704
Das zuvor gezeigte Wappen war nur wenige Jahre in Gebrauch, dann kam noch ein neues Feld hinzu, dasjenige für das Bistum Cammin, nun als Fürstentum Cammin.

Fürstentum Cammin (Kammin), in Rot eine goldene Marke, bestehend aus einem Schaft mit Kopfsprosse, vorne als Halbkrücke nach unten gezogen, und mit hinterer, gekrückter Mittelhalbsprosse. In anderen Darstellungen ist die Marke genau seitenverkehrt. Das in Pommern gelegene Fürstentum Cammin fand 1654 Eingang in das Wappen. Im Grunde wußte keiner so genau, wie es wirklich aussehen sollte, denn hier ist ein "dicker Hund" passiert: Man hatte versehentlich ein altes Wappen der Stadt Kiew genommen, nicht von Cammin. Kiew führt heute freilich ein anderes Wappen, das mit dem Erzengel Michael. Diese einem Buchstaben "F" ähnliche Marke wurde beschrieben als "ein doppeltes Creutz-Stück von Gold in Rot". Noch falscher ist es im Alten Siebmacher, dort ist es unter "Chamin" eine goldene Marke in blauem Feld. Erst 1703/04 wurde der Mißgriff korrigiert, und das Feld hatte nun in Rot ein silbernes Ankerkreuz. Eigentlich hatte das Hochstift in Rot ein silbernes, durchgehendes Balkenkreuz geführt. Seit 1544 hatte man evangelische Bischöfe, genau genommen waren es Titularbischöfe unter der Hoheit des Herzogs von Pommern. Das Bistum wurde 1648 säkularisiert, und das Hochstiftsterritorium kam zusammen mit dem restlichen Hinterpommern als deutsches Reichslehen an das Kurfürstentum Brandenburg, erst zur östlichen Hälfte, später auch zur westlichen Hälfte. Der letzte Bischof von Cammin war nach mehreren Herzögen von Pommern (das Stift erschien zeitweise fast wie eine Sekundogenitur der Herzöge von Pommern) der ebenfalls evangelische Herzog Ernst Bogislaw von Croy, und gegen eine entsprechende Abfindung verzichtete er 1650 zugunsten des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg auf seine Rechte am Hochstift. Neben Streubesitz um Cammin waren das Gebiete um Kolberg, Bublitz und Köslin. Das protestantische Domkapitel wurde erst 1810 aufgelöst.

Der Schild ist zweimal gespalten und viermal geteilt, was insgesamt 15 Felder ergibt. Nur ein einziges Feld ist im Vergleich zur Vorgängerversion dazugekommen, Feld 14. Der Inhalt Zeile für Zeile, von optisch links oben nach optisch rechts unten:

Bildbeispiel: Schloß Weikersheim, Georg-Friedrich-Zimmer, Wappen für Markgräfin Dorothea Charlotte von Brandenburg-Kulmbach (15.3.1691-18.3.1712), Ehefrau von Carl Ludwig Graf von Hohenlohe-Weikersheim und Gleichen (23.9.1674-5.5.1756), Herr zu Langenburg und Cranichfeld, regierender Graf und Herr in Weikersheim.

Bildbeispiel: Schloß Uffenheim


12. Die brandenburgischen und fränkischen Hohenzollern korrigieren Cammin und nehmen Mecklenburg auf, elftes Wappen 1703/1704-1742
50 Jahre lang führte man das Feld für Cammin falsch, dann korrigierte man dieses irrtümliche Anspruchswappen. Aus dem "F"-Feld für das Gebiet des ehemaligen, 1648 säkularisierten und als deutsches Reichslehen an Brandenburg gekommenen und dann mit Hinterpommern vereinten Bistums wurde nun in Rot ein silbernes Ankerkreuz. Dennoch wurde, wo man doch gerade am Ändern war, aus dem 15feldrigen Wappen nun eines mit 22 Inhalten. Das lag daran, daß Mecklenburger Ansprüche Eingang in das Wappen fanden. Das sind sehr alte Ansprüche, denn schon 1442 wurde vereinbart, daß für den Fall des Aussterbens der Mecklenburger Herzöge die Brandenburger Markgrafen Ansprüche auf die Titel hätten. Neue Elemente sind Mecklenburg, Schwerin, Stargard etc. Mit Rostock kam ein fünfter Greif ins Wappen; mit Ratzeburg kam ein fünftes säkularisiertes Bistum hinzu, und mit dem Fürstentum Wenden kam ein weiteres Phantasiegebilde hinzu, das dem Herzogtum Wenden als solches Gesellschaft leistet.

Bildbeispiel: Bayreuth, Ordensschloß St. Georgen. Ein ganz ähnliches Wappen gibt es am Alten Schloß der Eremitage.

Der Schild ist über einem Schildfuß dreimal gespalten und viermal geteilt und mit Herzschild versehen, was insgesamt 20 Felder, 1 Schildfuß und 1 Herzschild ergibt. Der Inhalt Zeile für Zeile, von optisch links oben nach optisch rechts unten:

Bildbeispiel: Marktbrunnen in Feuchtwangen, 1727 errichtet, einige Farben fehlerhaft

Bildbeispiel: Ansbach, St. Gumbertus

Zu diesem Wappen werden insgesamt 9 Helme geführt:

Bildbeispiel: Marktbrunnen in Feuchtwangen, 1727 errichtet, einige Farben fehlerhaft, je kleiner die Darstellung, desto mehr die Fehler

Eigentlich hatte das Wappen der Herzöge von Mecklenburg 7 Inhalte und 5 Helme mitgebracht. Von den Inhalten wurden das Herzogtum Mecklenburg, die Grafschaft Rostock, das Fürstentum Schwerin, das Fürstentum Ratzeburg, die Grafschaft Stargard, das Fürstentum Wenden und die Grafschaft Schwerin übernommen, also alle. Von den Helmen wurde nur diejenige für das Herzogtum Mecklenburg hinzuergänzt, die zweite "Neueinführung" ist ein alter Bekannter, der hohenzollernsche Stammhelm mit dem seinerzeit erkauften Brackenkopf. Die anderen Mecklenburger Kleinode (auf dem gekrönten Helm mit blau-goldenen Decken ein Paar golden-blau übereck geteilter Büffelhörner, auf dem gekrönten Helm mit blau-goldenen Decken ein wachsender goldener Greif, auf dem gekrönten Helm mit rot-goldenen Decken sechs (3:3) rote Fähnchen, auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken ein rechts roter, links goldener Flug) wurden nicht mit übernommen.

Bildbeispiel: Bayreuth, Ordensschloß St. Georgen. Eine weitere Wappendarstellung ist im Inneren der Ordenskirche St. Georgen als Stickerei zu sehen.


13. Die Ansbacher Hohenzollern nehmen Sayn-Altenkirchen und Limpurg auf, zwölftes Wappen 1742-1769
Die nächste Wappenvermehrung geht zurück auf Karl Wilhelm Friedrich Markgraf von Brandenburg-Ansbach (12.5.1712-3.8.1757), gen. der tolle Markgraf. Er war vermählt am 30.5.1729 in Berlin mit Prinzessin Friederike Luise von Preußen (28.9.1714-4.2.1784), daneben hatte er noch eine morganatische Verbindung mit Elisabeth Wünsch (3.6.1710-12.10.1757), aus der die Freiherren von Falkenhausen (20.10.1734-13.10.1796) hervorgingen. Er wurde am 7.1.1723 Markgraf, übernahm aber erst 1729 die Regierung. Zunächst führte er das väterliche Wappen weiter. Doch am 26.7.1741 erbte er die Grafschaft Sayn-Altenkirchen von den Grafen Sayn-Wittgenstein. Und aus dieser Erbschaft kamen vier neue Felder hinzu, die er in das bisherige Wappen als sechste Reihe einfügte.

Eine zweite Zutat war das Erbe der Schenken von Limpurg: Auch die Markgrafen von Brandenburg sahen sich als Inhaber limpurgischer Anteile. Die Markgrafen von Brandenburg erbten jedoch keinerlei Anteile, sie erheirateten auch keinerlei Anteile, und auch über die Erbschaft Sayn-Altenkirchen kamen keine echten Anteile an die Markgrafen. Der Hintergrund ist das Heimfallen der Reichslehen, und das "Expektanzdekret", das Kaiser Leopold I. 1693 dem damaligen Kurfürsten Friedrich von Brandenburg ausgestellt hatte. Das wurde zunächst in seinem Umfang völlig überbewertet, denn es war nur ein geringer Anteil, in Wien war man am Kaiserhof jedoch der irrigen Auffassung, daß die gesamten Limpurgischen Besitzungen Reichslehen seien, und man hatte die Ansprüche der ganzen oben gelisteten Ganerben zunächst gar nicht auf dem Schirm, bis der Streit losging. 1742 trat Preußen seine Ansprüche an Brandenburg-Ansbach ab, das den Fall löste, indem es die echten Ganerben als Inhaber eines Reichs-Unter-After-Lehens einsetzte, eine gesichtswahrende Lösung, aber noch immer keine endgültige. Als man nun 1742 ohnehin am Vermehren des markgräflichen Wappens war, nahm man dann noch zwei Felder für die Schenken von Limpurg hinzu, indem man den bisherigen Schildfuß noch zweimal spaltete und das Regalienfeld in das linke Feld der drei rückte. Auch wenn das hier zusammen mit Sayn-Altenkirchen aufgenommen wurde, gehörte es nicht zusammen, denn Brandenburg beerbte nicht Sayn-Wittgenstein-Hohenstein als Erben Limpurger Anteile, sondern Sayn-Altenkirchen, und das hatte nichts mit Limpurg zu tun. Ins brandenburgische Wappen kam Limpurg allein durch die heimgefallenen und neu vergebenen Reichslehen bzw. was dafür gehalten wurde. Die Hinzufügung der Felder für Limpurg beschränkte sich auf zwei Generationen, auf Karl Wilhelm Friedrich Markgraf von Brandenburg-Ansbach und seinen Sohn Christian Friedrich Carl Alexander Markgraf von Brandenburg-Ansbach. Das Königreich Preußen, zu dessen Gunsten der letzte Ansbacher Markgraf 1791 verzichtete, übernahm die Felder für Limpurg nicht.

Der Schild ist über einem Schildfuß dreimal gespalten und viermal geteilt und mit Herzschild versehen, was insgesamt 27 Felder und 1 Herzschild ergibt. Der Inhalt Zeile für Zeile, von optisch links oben nach optisch rechts unten:

Ein solches Wappen existiert beispielsweise als Stickerei in Berlin im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.

Eine Anekdote am Rande: Markgräfin Wilhelmine Charlotte Caroline von Brandenburg-Ansbach (11.3.1683-1.12.1737) war die Tante von Karl Wilhelm Friedrich Markgraf von Brandenburg-Ansbach (12.5.1712-3.8.1757), der dieses Wappen 1742 vermehrte. Caroline heiratete am 2.9.1705 in Hannover-Herrenhausen George II. King of Great Britain and Ireland (30.10.1683-25.10.1760). Caroline wird mit dem 1742-1769 gültigen Wappen geführt, obwohl sie bereits 1737 verstorben ist. Das hatte den Grund, daß die Verantwortlichen in Großbritannien nachträglich vorsichtshalber das aktuelle Wappen nahmen und der verstorbenen Caroline andichteten, weil es mit dem Sayn-Altenkirchener Zugewinn einfach mehr "dahermachte" und die doch recht dünne Personaldecke des markgräflichen Hauses besser vernebelte..


14. Die Ansbacher Hohenzollern nehmen Kleve-Jülich-Berg auf, dreizehntes und letztes Wappen 1769-1791
Die nächste Wappenvermehrung geht zurück auf Christian Friedrich Carl Alexander Markgraf von Brandenburg-Ansbach (24.2.1736-5.1.1806), königlich-preußischer Generalleutnant, kaiserlicher Oberst-Feldwachtmeister, k.k. Generalfeldwachtmeister, fränkischer General-Feldmarschall. Er war vermählt in erster Ehe am 22.11.1754 in Coburg mit Friderica Carolina Herzogin von Sachsen-Coburg-Saalfeld (24.6.1735-18.2.1791) und in zweiter Ehe am 30.10.1791 in Lissabon mit Lady Elisabeth Berkeley (17.12.1750-13.1.1828). Er folgte am 3.8.1757 in Ansbach und am 20.1.1769 in Bayreuth als regierender Markgraf nach und regierte nach dem Aussterben der anderen fränkischen Linie beide Fürstentümer in Personalunion. Er war der letzte regierende Markgraf der fränkischen Fürstentümer, denn er hatte keine Kinder und leistete am 2.12.1791 Verzicht zugunsten Preußens. Mit seinem Tod 1806 fielen beide fränkischen Markgrafschaften an die preußische Hauptlinie. Christian Friedrich Carl Alexander Markgraf von Brandenburg-Ansbach führte das väterliche Wappen mit seinen vielen Feldern nicht nur weiter, sondern er bereicherte es um weitere Felder. Mit großem Interesse hatte er den Kleve-Jülichschen Erbfolgestreit und die preußischen Ansprüche verfolgt, und er dachte sich, da kann man doch nicht abseits stehen, denn wenn die Kurlinie Ansprüche geltend macht, dann kann er selbst, der ja im Falle des Falles Ansprüche auf die Kurlinie hätte, auch Ansprüche auf Kleve-Jülich-Berg geltend machen. Das war zwar absolut sinnlos mangels Nachkommen, aber Ansprüche müssen eben gewahrt werden. Vielleicht tröstete es ihn über seine Kinderlosigkeit hinweg, daß er nun heraldisch alle, wirklich alle Register zog. Sayn-Altenkirchen kam übrigens 1802 an Nassau-Usingen und 1815 an Preußen, der Rheinprovinz zugeschlagen.

Der Schild ist über einem zweimal gespaltenen Schildfuß fünfmal gespalten und viermal geteilt und mit Herzschild versehen, was insgesamt 33 Felder und 1 Herzschild ergibt. Der Inhalt Zeile für Zeile, von optisch links oben nach optisch rechts unten:

So erreichte das markgräfliche Wappen unter seiner Regierung einen einsamen Höhepunkt der Akkumulierung von Feldern und Helmen: Der letzte Markgraf ließ über das vereinigte Staatswappen mit 33 Feldern und Herzschild insgesamt 15 Helme setzen: optisch von links nach rechts: Homburg, Sayn, Minden, Burggrafen, Kleve, Pommern, Preußen, Brandenburg, Magdeburg, Mecklenburg, Jülich, Halberstadt, Hohenzollern, Wittgenstein, Limpurg.

Die Decken sind meist vereinfacht, heraldisch rechts rot-silbern und schwarz-silbern, links schwarz-silbern und rot-golden. Um den Schild hängen Kette und Kleinod des Schwarzen Adler-Ordens.


Literatur, Links und Quellen:
Siebmachers Wappenbücher wie angegeben
Genealogien: Prof. Herbert Stoyan, Adel-digital, WW-Person auf CD, 10. Auflage 2007, Degener Verlag ISBN 978-3-7686-2515-9
Eugen Schöler, Fränkische Wappen erzählen Geschichte und Geschichten. Verlag Degener 1992, ISBN 3-7686-7012-0, S. 18-22
Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder - die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C. H. Beck Verlag München 7. Auflage 2007, ISBN 978-3-406-54986-1
Herzogtum Magdeburg
http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Magdeburg
Minden, Hochstift und Fürstentum
http://de.wikipedia.org/wiki/Fürstentum_Minden - http://de.wikipedia.org/wiki/Hochstift_Minden
Bistum und Fürstentum Halberstadt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bistum_Halberstadt
Die Grafen von Zollern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hohenzollern#Die_Grafen_von_Zollern - http://de.wikipedia.org/wiki/Schwäbische_Hohenzollern - Stammliste: http://de.wikipedia.org/wiki/Stammliste_der_Hohenzollern
Herzogtum Jägerndorf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Jägerndorf
Burggrafschaft Nürnberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Burggrafschaft_Nürnberg - http://de.wikipedia.org/wiki/Burggraf - http://de.wikipedia.org/wiki/Raabs_(Adelsgeschlecht)
Mark Brandenburg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mark_Brandenburg
Lutz Partenheimer: Die Entstehung der Mark Brandenburg, Verlag Böhlau, Köln, 1. Auflage 2007, ISBN-10: 3412171069, ISBN-13: 978-3412171063
Herzogtum Preußen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Preußen
Vereinigung Brandenburg und Preußen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburg-Preußen
Ingo Materna, Wolfgang Ribbe: Brandenburgische Geschichte, Akademie Verlag, Berlin, 1995, ASIN: B00K6GMM4K
Wappen Pommerns:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Pommerns
Michael North: Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns, Verlag C. H. Beck, 1. Auflage, 2008, ISBN-10: 3406577679, ISBN-13: 978-3406577673
Lauenburg und Bütow:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lande_Lauenburg_und_Bütow
Warschauer Vertrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Vertrag_(1773)
Vertrag von Bromberg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Bromberg
Herzogtum Groswin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Groswin
Georg Schmidt: Der Dreißigjährige Krieg, Verlag: C. H. Beck, 8. Auflage, 2010, ISBN-10: 3406606644, ISBN-13: 978-3406606649
[RI XIII] H. 20 n. 114, in: Regesta Imperii Online
http://www.regesta-imperii.de/regesten/13-20-0-friedrich-iii/nr/1465-03-21_3_0_13_20_0_114_114.html
Vertrag von Grimnitz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Grimnitz
Klaus Neitmann, Wolfgang Neugebauer, Michael Scholz: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Verlag Walter de Gruyter, Band 55, 2009, 502 Seiten,
https://books.google.de/books?id=iMMlQPjNfqkC
Hans Branig, Werner Buchholz: Geschichte Pommerns I: Vom Werden des neuzeitlichen Staates bis zum Verlust der staatlichen Selbständigkeit, 1300-1648, Verlag Böhlau, 1997, ISBN 3412071897.
Herzogtum Jägerndorf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Jägerndorf

Die Wappen der Hohenzollern (2): die brandenburgisch-preußischen Hohenzollern
Die Wappen der Hohenzollern (3): die schwäbischen Hohenzollern

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