Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 652
Wappen an Bauten der Weser-Renaissance

Stadthagen: Das Schloß der Schauenburger (2)
Westflügel, Hauptportal

Das Schloß der Herren von Schauenburg, Grafen von Holstein und Schauenburg
Der nördlichste Teil des Westflügels des an der Südostecke der Altstadt gelegenen Stadthagener Schlosses beherbergt das Torhaus. An dieser Stelle wurden mittelalterliche Gebäudereste in das Renaissance-Schloß einbezogen, denn die Anlage hat ihre Wurzeln in einer Burg des frühen 13. Jh, die damals unter Graf Adolf III errichtet wurden war. Nördlich vom Torhaus ist eine Lücke in der Bebauung rings um den Hof. In der dritten Abbildung mit Blick von außen auf genau diese Lücke ist das Torhaus rechts im Bild. Es wurde zum Zeitpunkt der Recherche gerade restauriert. Im Bild fallen auch besonders die typischen Giebel im Stile der Weserrenaissance mit Halbkreisaufsätzen und Kugeln auf. Verantwortlicher Baumeister ist der bekannte und berühmte Meister Jörg Unkair. Bemerkenswert an diesem wie auch anderen Schlössern ist der Verzicht auf Axialisierung und Symmetrie. Die Belebung der Flügel wird vorrangig durch die Kombination von Hauptgiebeln und Zwerchgiebeln erreicht. Gliederung der Fassaden erfolgt sparsam durch leicht hervortretende Werksteine. Laut Dehio gilt das Schloß Stadthagen als das älteste und wohl einflußreichste Bauwerk der Weserrenaissance. Das Schloß wurde stilistisch zum Vorbild vieler Adelssitze im Weserraum.

Schloß Stadthagen, Blick auf die Südwestecke mit polygonalem Treppenturm. An diesem ist übrigens eine weiter große Wappentafel angebracht. Der Treppenturm erhielt bei einer Renovierung im Jahre 1975 sein ursprüngliches Aussehen mit Verputz und farblich abgesetzten Gewänden zurück, als einziges. So, wie sich das Schloß heute ohne Verputz präsentiert, entspricht es nicht dem Bauzustand der Renaissance, sondern geht auf eine Restaurierung im 19. Jh. zurück. Bei dieser "Restaurierung" wurde die Raumeinteilung im Innern stark verändert; es entstanden 1874-1877 lange Flure, von denen sich im Obergeschoß Raumfluchtem zum Park hin öffneten.

Schloß Stadthagen, Blick von den Parkanlagen auf den Südflügel.

Nach Auflösung des Fürstentums Schaumburg-Lippe, in dessen Besitz das Schloß bis dahin war, wurde es 1919 Eigentum des Freistaates Schaumburg-Lippe, dann ab 1946 des Landes Niedersachsen. Heute ist hier das Finanzamt von Stadthagen untergebracht.

Das Schloß wurde im wesentlichen zwar in den Jahren 1534 bis ca. 1538 ausgebaut. Ca. 1540 wurde dieses Schloß von Graf Otto IV von Holstein-Schauenburg bezogen. Nicht für lange, denn 1608 zogen die Grafen von Holstein-Schauenburg mit ihrer Regierung nach Bückeburg um. Das weitläufige Schloß Stadthagen diente als Witwensitz und Erbprinzensitz, sozusagen als Nebenresidenz.

Das Torhaus trägt das Wappen von Graf Otto IV. Die Inschrift unter dem Wappen lautet: "VON GODTS GNADEN / OTTO GRAVE THO HOL / STEIN SCHOVWENBORCH / VND THOM STERNEB / ARGE HERE THO GE(H)ME(N) / 1544 / VO(N) GODTS GNADE(N) MARIA / GEBORN HERTOGIN TO / STETTIN VN(D) POMERN ZU / GRAVINE TO HOLSTEIN / SCHOVWE(N)BORGH VN(D) TOM / STERNB(ER)G FROWE THO GE(H)MEN" Der Wappenstein mit dem Allianzwappen ist also im Jahr ihrer Vermählung hier angebracht worden.

Man beachte die unterschiedliche Behandlung der Helme. Die jeweiligen Stammhelme waren Bügelhelme, deren Bügel aus Metall eingesetzt waren, wovon nur ein einziger Bügel überlebt hat und die anderen durch die Löcher im Steinhelm und die grünen Spuren von Kupfersalzen nachzuweisen sind. Der optisch linke Helm hat drei Helme, wovon die äußeren kleiner dargestellt sind, auch erfuhren diese "Helme zweiter Klasse" nicht die Sonderausstattung mit Metallbügeln, die Bügel sind aus Stein gearbeitet. Rechts außen an der im oberen Teil befindlichen Umrahmung sehen wir das Steinmetzzeichen. Man beachte auch die außergewöhnliche Profildarstellung des einen Beines zwischen beiden Wappenschilden, zu dem hinter beiden Schilden befindlichen Mann gehörig.

Wer sind die Grafen von Holstein und Schauenburg?
Die Ursprünge des Geschlechtes der Schauenburger liegen auf der Burg Schauenburg oder Schaumburg (der eigene Wappen-Galerien gewidmet sind, siehe unter "Rinteln"), auf einem Berg (Nesselberg) östlich von Rinteln, zu Norden der Weser gelegen. Um 1030 wurde dieses Geschlecht mit dem Territorium belehnt, deren Stammgebiet zwischen Rinteln und Hameln liegt, und die Burg wurde Anfang des 12. Jh. erbaut. Das Stammland wurde später vergrößert; die Hauptorte und Residenzen waren Bückeburg und Stadthagen. Gegen Ende des 14. Jh. umfaßte es das Gebiet zwischen Steinhuder Meer, Weser, Weserbergland und Deister. Das Territorium gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, einer Institution des Heiligen Römischen Reiches. Aus dem Namen "Schauenburg" wurde später "Schaumburg".

Die Grafen von Holstein und Schauenburg
Im Jahre 1110 schlug die große Stunde für die Grafen von Schauenburg: Sie wurden von Herzog Lothar von Süpplingenburg mit der Grafschaft Holstein und Stormarn belehnt. Der erste Graf von Holstein war Adolf I. Graf von Schauenburg und Holstein, reg. 1110-1130. Da der bisherige Graf, Gottfried von Hamburg (Gottfried von Stormarn), 1110 im Kampf gegen die Slawen gefallen war, wurde Adolf jetzt sein Lehensnachfolger. 348 Jahre lang bestimmten nun die Schaumburger Grafen die Geschicke von Holstein und später auch von Schleswig. Später mußten die Schauenburger auf die Grafschaft Holstein zugunsten Dänemarks verzichten.

Teilung in verschiedene Linien
Die Stammlinie der Grafen von Holstein und Schauenburg teilte sich im 13. Jh. in verschiedene Linien: 1241/1273 erste Teilung in die Linie Kiel und die Linie Itzehoe. Die Kieler Linie stirbt 1315 aus, nachdem sie zuvor in die Linien Kiel und Segeberg geteilt war. 1295/1297 zweite Teilung der Itzehoer Linie in zwei Linien, deren wichtigere und mächtigere die Linie Rendsburg (Herzogslinie 1290-1459) wurde, die im Laufe der Zeit alle Güter bis auf die Stammgrafschaft und Pinneberg unter sich vereinte und Schleswig als Lehen Dänemarks innehatte. Die andere Linie ist die von Holstein-Pinneberg, das ist die, die für den Weserraum wichtig ist, weil diese Linie die Stammgrafschaft weiterhin innehatte und sich danach Holstein-Schauenburg nannte. 1307/1314 hatten sie die holsteinische Herrschaft Pinneberg erhalten. Diese Linie gab es bis 1640. Dazu gab es ab 1290 noch eine dritte aus der Teilung ensprossene Linie Plön, die 1390 ausstarb.

Die Schauenburger nach dem Ende der Macht in Holstein
Nach dem Aussterben der letzten Herzöge der Rendsburger Linie im Jahre 1459 kamen deren Gebiete an das Haus Oldenburg auf dem dänischen Thron (seit 1448 Könige); Grundlage war der Vertrag von Ripen, und das holsteinische Abenteuer war für die Schauenburger vorbei. Die Linie Holstein-Pinneberg war die einzige Linie, die übrigblieb. Ansprüche territorialer Art auf das Erbe der anderen Linien wurden durch Geldleistungen und Behalt von Pinneberg abgegolten. Die Herrschaft der Schauenburger beschränkte sich daher im wesentlichen auf das Stammland und die Residenzen in Stadthagen und Bückeburg.

Die Schauenburger und Sternberg
Die Linie Holstein-Pinneberg oder Holstein-Schauenburg hatte 1377 die Grafschaft Sternberg erhalten. Das ist eine kleine Grafschaft zwischen Rinteln, Herford, Pyrmont und Detmold, der nördliche Teil der ehemaligen Grafschaft Schwalenberg, deren Nebenlinie die Grafen von Sternberg ja auch waren. Zu Sternberg gehörten die Klostervogteien über Herford und Möllenbeck. Der letzte Graf Johann I von Sternberg, da kinderlos, verpfändete 1369 die Burg an die Schaumburger und verkaufte sie ihnen schließlich 1377 ganz. Graf Otto zu Holstein und Schauenburg hatte ihm die Herrschaft Sternberg für 3000 Mark Lemgoer Pfennige abgekauft, mit Vorbehalt des Wiederkaufs. 1391 verzichtete Graf Johann I von Sternberg auf das Rückkaufrecht und überließ die Herrschaft seinem Onkel Otto Graf von Holstein-Schauenburg zum ewigen erblichen Besitz. Die Schaumburger verpfändeten sie wiederum erst um 1399 teilweise (Barntrup, Salzuflen), dann um 1405 ganz an die Grafschaft Lippe. Der letzte Graf von Sternberg verstarb 1399.

Die Schauenburger und Gehmen
Die Linie Holstein-Pinneberg oder Holstein-Schauenburg bekam 1492 weiteren territorialen Zugewinn: Die Herrschaft Gehmen (auch Gemen). Gehmen war einst ein alter Königshof bei Borken. Um 1092 werden Edelherren von Gehmen erstmalig genannt. Um 1250 trugen sie ihre Burg dem Herzog von Kleve zu Lehen auf. 1492 starb das Geschlecht derer von Gehmen aus. Graf Johann IV von Holstein-Schauenburg (geb.1449, reg. 1526-1527, gest. 1527, Bruder von Adolf X, Erich I, Otto III und Antonius), vermählt sich mit Cordula von Gehmen (geb. ca. 1443, gest. 1528). Durch Vererbung in weiblicher Linie kam Gehmen nun an die Grafen von Schauenburg. Zu Gehmen gehörte übrigens ein Pfand am Vest Recklingshausen (bis 1573). Gehmen ging 1635 erst wieder verloren, aber schon vor der eigentlichen Aufteilung der Schauenburger Güter; es fiel an die Grafen von Limburg-Styrum. 1801 kam das mittlerweile reichsunmittelbare Gehmen an die Reichsfreiherren von Boyneburg-Bömelberg, 1806 durch die Mediatisierung an die Fürsten von Salm-Kyrburg, 1810 an Frankreich, 1815 an Preußen, 1822 wurde Gehmen von den Landsberg-Vehlen gekauft, und 1946 fand die Odyssee der kleinen Herrschaft durch ihren Anschluß an Nordrhein-Westfalen ein Ende.

Das Wappen des Grafen Otto IV von Holstein-Schauenburg
Der optisch linke Teil des Allianzwappens gehört zu Graf Otto IV von Holstein-Schauenburg (geb. 1517, reg. 1533-1576 in Stadthagen und Bückeburg und Stadthagen, 1531-1537 als Otto III Bischof von Hildesheim, gest. 1576, Sohn von Jobst I, Bruder von Jobst II), datiert auf 1544, dem Jahr der Vermählung mit Maria von Pommern-Stettin. Es enthält neben dem Stammwappen, dem Nesselblatt, noch zusätzlich die Elemente Gehmen und Sternberg und ist wie folgt aufgebaut:

Dazu gehören folgende 3 Helme:

Graf Otto IV von Holstein-Schauenburg
Graf Otto IV wurde 1517 geboren als Sohn von Graf Jobst I und Maria von Nassau-Dillenburg. Eine bedeutende religionspolitische Rolle spielte er als Bischof Otto III von Hildesheim (1531-1357), als er dort die Reformation einführte. Er lebte und regierte mitten in einer Zeit der religiösen Polarisierung. 1559 ließ er auch in Schauenburg die Reformation einführen, wobei er die Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552 für verbindlich erklärte. Daß dies erst so spät erfolgte, mag an der familienpolitischen Situation liegen, denn seine Brüder Adolf und Anton waren katholische Bischöfe von Köln. Als diese 1556 und 1558 verstarben, konnte er sein Territorium dem evangelischen Glauben zuführen. Nicht unerheblich spielte dabei eine Rolle, daß seine zweite Frau Elisabeth, die er 1558 geheiratet hatte, die Tochter von Herzog Ernst von Braunschweig-Grubenhagen war, einem Freund Martin Luthers. Otto IV war auch ein großer Bauherr. Nicht nur in Schloß Stadthagen ließ er bauen, auch ließ er 1560-1564 Schloß Bückeburg erweitern und die Wallanlagen von Schloß Rodenberg instandsetzen. In erster Ehe mit Maria von Pommern-Stettin hatte er vier Söhne: Hermann (1545-1592, Bischof von Minden 1566-1581), Otto (1545-1572), Anton (1549-1599, Bischof von Minden) und Adolf XI (1547-1601, sein Nachfolger als Graf). Mit seiner zweiten Frau Elisabeth von Braunschweig-Wolfenbüttel hatte er drei Kinder: Maria (geb. 1559), Elisabeth (1566-1638) und Ernst (1569-1622, der spätere Fürst von Holstein-Schauenburg).

Das Wappen der Maria, Herzogin von Stettin und Pommern
Die Gemahlin, deren Wappen wir optisch rechts sehen, ist Maria, geb. 2.2.1527, gest. 19.2.1554 (Tochter von Barnim IX, Herzog von Pommern und Stettin, geb. 1501, gest. 1571). Das Wappen hat einen zweimal geteilten und ebenso oft gespaltenen Schild zu neun Feldern. Es ist damit das vermehrte Wappen der Herzöge von Stettin und Pommern, wie es auch bei der Fahnen-Belehnung der Herzöge Georg I und Barnim IX durch Kaiser Karl V in Augsburg 1530 verwendet wurde, als sie ihr Herzogtum als Reichslehen empfingen. Es repräsentiert in seinen Feldern die neun pommerschen Länder.

Von den möglichen Helmen ist hier nur einer gewählt worden, der des Herzogtums Stettin: Ein hermelingestülpter, roter Herzogshut, aus dessen Stulp die goldenen Blätter einer Laubkrone hervorragen, obendrauf ein natürlicher Pfauenstoß. Die Helmdecken sind blau-silbern. Hier besteht Verwechslungsgefahr, weil die Helmzier von Pommern ganz ähnlich wäre, nämlich ein hermelingestülpter, roter Herzogshut, aber ohne goldene Blätter einer Laubkrone, obendrauf der Gupf eines roten Spitzhutes, oben mit einem goldenen, mit einem Pfauenstoß besteckten Knauf versehen.

Das Wappen wird auch ab 1551 von Herzog Philipp I (geb. 1515, gest. 1560, Sohn von Georg I.) mit drei Helmen geführt (herzogliches Schloß Wolgast, 1803 nach Greifswald verbracht), dann wäre Helm 1 Stettin, Helm 2 Pommern mit rot-silbernen Decken und Helm 3 das Herzogtum Wolgast (Flug).

Doch auch das änderte sich wieder, als die beiden Herzöge Barnim IX und Philipp I das Land unter sich teilten, 1532 erst auf Absprache, dann ab 1541 erblich. 1560 flog die Wolgaster Helmzier heraus und wurde durch die von Rügen ersetzt, dann war Helm 1 Stettin, Helm 2 Pommern mit rot-silbernen Decken und Helm 3 das Fürstentum Rügen (schwarz-goldene Binde, darauf vier silberne Lilienstengel zwischen zwei Pfauenbüschen, Decken schwarz-golden).

Wie wir sehen, kommt es in diesem Wappen zu einer ziemlichen Häufung ähnlicher Elemente: Der Schild hat fünf Greifen und dazu noch einen wachsenden und einen Meergreif, also müssen wir insgesamt sieben (!) Greifen auseinanderhalten, und alle drei Helmkleinode besitzen Pfauenstöße. Wenn wir die den einzelnen Feldern und pommerschen Ländern zugeordneten Helmkleinode vergleichen, so haben sogar sieben (!) davon Gestaltungen mit Pfauenstößen: Stettin, Pommern, Cassuben, Wenden, Rügen, Barth, Gützkow. Nur Usedom hat als Helmzier seinen Seegreif und Wolgast den Flug.

Nicht ganz einfach, und auch der Reichsherold Caspar Sturm kam in seinem Wappenbuch durcheinander, da ihm die Wappenreform des Herzogs Bogislav X nicht bekannt war, und so finden sich in seiner Abbildung falsche Farben und Zuordnungen.

Man achte auch auf den See-Greifen von Usedom. Er ist ein Beispiel für die in der Heraldik beliebten Fabelwesen, die das normale Hinterteil eines Tieres durch einen Fischleib ersetzen, so gibt es See-Hunde, See-Löwen etc., die jeweils nichts mit dem zoologischen Begriff gemeinsam haben. Hier ist mit dem See-Greifen eine Vielfach-Kombination entstanden, denn der Greif an sich ist ja schon ein Mischwesen aus Löwe und Adler und anderen Merkmalen wie Pferdeohren - nun hat er einen Fischschwanz statt Löwen-Unterleib bekommen. Andere Namen für dieses Mischwesen sind Meer-Greif oder Fisch-Greif.

Genealogie: Liste der Grafen von Holstein-Schauenburg und Fürsten von Holstein-Schauenburg
Folgende Grafen und Fürsten herrschten über Schauenburg (Schaumburg) und Holstein-Pinneberg:

Literatur:
Siebmachers Wappenbücher (Fürsten, Souveräne)
Hugo Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle, Reprint von 1897, Komet Verlag Köln, ISBN 3-89836-545-X
Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, CH Beck Verlag München, 6. Auflage 1999, ISBN 978-3-406-54986-1
http://www.geschichte-s-h.de/vonabisz/schauenburger.htm
http://genealogy.euweb.cz/pan/holstein.html, http://genealogy.euweb.cz/holstein/holstein2.html, http://genealogy.euweb.cz/holstein/holstein1.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Holstein-Pinneberg
G. Ulrich Großmann, Renaissance entlang der Weser, Du Mont Buchverlag Köln, 1989, ISBN 3-7701-2226-7

Stadthagen: Schloß, Westtrakt - Schloß, Haupteingang - Schloß, Ostflügel - Schloß, Nordflügel - Schloß, Wirtschaftsgebäude (Marstall)

Die Entwicklung des Wappens der Grafen von Schauenburg in Westfalen

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