Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 2029
Eibelstadt (Landkreis Würzburg, Unterfranken)

Das Obere Tor in Eibelstadt

Eibelstadt besaß einst vier Tore. Das älteste Tor ist das Untere Tor (Würzburger Tor) am nordwestlichen Stadtausgang. Es wurde 1437 erbaut. Von diesem Tor aus baute man zuerst die Stadtmauer am Main entlang bis zum Maintor, dem zweiten Stadttor, das aber ein ganz einfaches Mauertor mit gedecktem Gang und ohne eigenen Turm darstellt. Dann folgte zeitlich der Mauerzug im Süden bis zum Oberen Tor (Sommerhauser Tor) am südöstlichen Stadtausgang. Das Obere Tor in Eibelstadt wurde 1562 erbaut. Über diesem Tor war einst ein viereckiger Torturm von größerer Höhe als heute, doch das oberste Geschoß wurde 1876 abgetragen. Der Fortgang der Bautätigkeiten folgte entgegen dem Uhrzeigersinn. Das vierte Tor war das Lindelbacher Tor, und von da schloß der Mauerzug wieder bis zum Würzburger Tor auf, und der zuletzt errichtete Stadtmauerturm war der Kere-Turm. Diese Ostumrundung der Stadt geschah relativ zügig und stellte eine hohe Belastung für die Frondienste leistenden Bürger dar, die sich 1574 erfolglos über die Belastung beschwerten. Das Aufbegehren mit guten Gründen half nichts, und 1575 war die Mauer unter hohem Druck zu ihrem eigenen Wohle fertig. Eine solche Stadtmauer mit Toren und Türmen konnte natürlich nicht allein aus dem Gemeindesäckel finanziert werden, sondern wurde von den Ortsherrschaften in erheblichem Maße mitfinanziert, wofür sie sich auch hier am Oberen Tor ein heraldisches Denkmal setzten.

Der feldseitige Wappenstein des Oberen Tores zeigt zwischen den beiden Fenstern des verbliebenen Obergeschosses die Symbole der Ortsherrschaften des Jahres 1562. Es handelt sich bei den Ortsherrschaften um den Dompropst Richard von der Kere, um das Würzburger Domkapitel und um die Reichserbmarschälle von Pappenheim. Die herzogliche Gewalt hatte der Würzburger Fürstbischof als Herzog zu Franken inne. Die Besitzteilung zwischen dem Dompropst einerseits und dem Domkapitel andererseits, an die die Grundherrschaft vom Fürstbischof bereits vor 1266 übergegangen war, bestand schon früh und währte bis 1802. Beide Parteien ließen ihren Besitz von einem Vogt verwalten. Die Oberhoheit über das einstige Reichsgut verblieb beim Kaiser. Die Besitzgeschichte von Eibelstadt ist kompliziert, so hatten auch die Burggrafen von Rothenburg im 13. und 14. Jh. Besitzungen und vogteiliche Gerichtsbarkeit in Eibelstadt, Rechte, die später an die Stadt Rothenburg übergingen. Den reichsunmittelbaren Teil von Eibelstadt hatten die Marschälle von Pappenheim zu Lehen. 1596 boten letztere dem Domkapitel einen Gebietstausch an, es war doch arg weit weg von ihren sonstigen Besitzungen. Und das Domkapitel freute sich über die Möglichkeit, Eibelstadt ganz zu bekommen. So wurde 1619 ein entsprechender Verkauf des pappenheimischen Anteils gegen 4500 fl. in die Wege geleitet. Bis zuletzt sahen sich die Marschälle von Pappenheim als Wahrer kaiserlicher Interessen im Ort. Weiterhin besaßen in Eibelstadt die Chorherren von St. Jakob in Bamberg, das Kloster St. Stephan in Würzburg und das Kloster Heilsbronn Grundbesitz oder Rechte, was aber teilweise aufgekauft werden konnte.

Die Inschrift unter den Wappen lautet: "Gegenw(a)ertige Mau(e)r ist angefangen Anno Christi 1562 bey Michael Erisen Schultheise, Hans Schmachteberger und Bernhart Ort, be(i)de Vogt. Waren Baumeister Burcrh Prosmer und Claus Rueb v(on) Evelstadt. Unten sind zwei kleine Schilde mit den Baumeisterzeichen, jeweils um die Initialen ergänzt, ein Baumeisterzeichen für Burkhard Prosmer (=Brosmer) und die Rübe als redendes Symbol für Claus Rüb. Der genannte Bernhard Ort war der Pappenheimer Vogt in der Stadt.

Ganz oben ist der auch vom Domkapitel verwendete Fränkische Rechen zu sehen, in Rot drei silberne Spitzen, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein Paar Büffelhörner, jeweils im Spitzenschnitt rot-silbern geteilt. Als Schildhalter dienen zwei Löwen. Der Fürstbischof selbst versuchte zusätzlich, Rechte insbesondere steuerlicher Art in Eibelstadt durchzusetzen, welches ihm aber eigentlich nur in seiner Funktion als Herzog zu Franken unterstand. Auch versuchte er Frondienste einzufordern. Das führte zu Klagen der Stadt Rothenburg und der Marschälle von Pappenheim sowie der Bürgerschaft gegen den Fürstbischof und zu wiederholten Bescheiden der Verpflichtungsfreiheit der Bürger gegenüber dem Fürstbischof. So entschied der Kaiser am 19.10.1489, daß die Bürger von Eibelstadt dem Bischof Rudolf von Scherenberg nicht mehr Gehorsamkeit leisten müßten, als sie der Billigkeit nach schuldig seien, und als Fürstbischof Konrad von Thüngen nach dem Bauernkrieg Leute aus Eibelstadt zum Frondienst auf der Festung Marienberg anforderte, wurde von den Stadtherren entschieden, daß niemand für Würzburg Frondienste leisten solle. So befand sich Eibelstadt stets im Machtpoker zwischen dem Fürstbischof als Herzog zu Franken, der gerne mehr gehabt hätte, und den eigentlichen Stadtherren, dem Dompropst, dem Domkapitel und den Marschällen von Pappenheim.

Im unteren, rechteckigen Teil befinden sich zwischen zwei Ziersäulen zwei Wappen nebeneinander. Heraldisch rechts ist das gewendete Wappen der von der Kere, normalerweise von Silber und Schwarz (hier umgekehrt) geteilt mit einem oben rot abgeschnittenen Vogelbein in verwechselten Farben, auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein wachsender Rumpf eines schwarzgekleideten Mannes, statt der Arme zwei Flügel, wie der Schild geteilt und belegt. Hier wird das Gesicht rein menschlich dargestellt, bei der Familie ist es auch oft so, daß der Rumpf anstelle eines menschlichen Mundes einen roten spitzen Vogelschnabel hat.

Heraldisch links ist das Wappen der Marschälle von Pappenheim; ihr Wappen ist geviert, Feld 1 und 4: silbern-blauer Eisenhutfeh (hier falsch angestrichen), Feld 2 und 3: in schwarz-silbern geteiltem Feld zwei gekreuzte rote Schwerter (normalerweise sind die Felder genau anders herum belegt, nämlich das Erbamt in 1 und 4), auf dem Helm ein wachsender Rumpf einer gekrönten Frau, normalerweise wird meistens ein golden gekleideter und golden gekrönter Rumpf einer Mohrin mit hinten abstehendem Haarzopf abgebildet, hier farblich abweichend von der ohnehin variantenreichen Quellenlage. Vor der Figur ist ein seiner Stange beraubtes Fähnchen mit dem Symbol des Erbamtes zu sehen, es darf angenommen werden, daß sich ein zweites in der Leerfläche im Rücken der wachsenden Frau befand. Das Pappenheimer Wappen wird normalerweise mit zwei Helmen geführt, wovon der erste die beiden Fähnchen als Kleinod hat, hier wurden die Symbole als Kombinationshelmzier zusammengelegt.

Literatur, Links und Quellen:
Hinweistafel am Objekt
Tore und Türme der Stadt Eibelstadt: http://www.eibelstadt.de/tuerme.html
Eibelstadt - Stein, Main und Wein, zur Geschichte eines fränkischen Weinortes, Heimatbogen 8, aus den Forschungen des Ortschronisten Richard Redelberger, Eibelstadt 1994, hrsg. vom Heimatverein Eibelstadt e.V., darin das Kapitel "Reichsgüter am Main im Mittelalter", S. 41-44
Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg, Band 5, Würzburg 1839, online:
http://books.google.de/books?id=EewpAAAAYAAJ
Stadtbefestigung Eibelstadt:
http://www.burgenwelt.de/eibelstadt_sm/bi.htm - Geschichte: http://www.burgenwelt.de/eibelstadt_sm/ge.htm
von der Kere:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kere_%28Adelsgeschlecht%29
von Pappenheim:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pappenheim_%28Adelsgeschlecht%29

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