Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 813
Marburg - Hessen und Deutscher Orden

Marburg, Deutschordenskommende (1)

Marburg - Landkommende der Ballei Hessen
Der Deutsche Orden besaß in Marburg eine wichtige Niederlassung, eine Landkommende. Sie war ein repräsentativer Verwaltungssitz zu Füßen von Stadt und Burg in Marburg, vor allem war mit ihr die bedeutende Elisabethkirche assoziiert.

Was ist eine Landkommende? Beginnen wir kurz mit der Struktur des Deutschen Ordens: Eine Ballei ist eine Verwaltungseinheit des Deutschen Ritterordens, eine Ordensprovinz (wie es auch bei anderen Orden heißt). Die Balleien unterstanden in Deutschland dem Deutschmeister, dieser wiederum dem Hochmeister des Deutschen Ordens (erst in der Marienburg, später in Bad Mergentheim, Details in den Kapiteln über Bad Mergentheim). Nur einige Balleien (Österreich, Elsaß-Schwaben-Burgund und Böhmen) unterstanden im Laufe der Geschichte des Deutschen Ordens zeitweise direkt dem Hochmeister, dann nannte man sie Kammer-Ballei. Eine Ballei umfaßt mehrere Kommenden. Eine Kommende ist eine einzelne Ordens-Niederlassung, geführt von einem Komtur. Eine Ballei wird von einem Landkomtur geführt, der die Geschäfte in der Landkommende führt. Das Wort Ballei (auch Bolley) leitet sich von ballivus = Aufseher ab.

In Deutschland gab es folgende Balleien: Thüringen (Sitz in Zwätzen), Hessen (1255 aus der Ballei Thüringen ausgegliedert, Sitz in Marburg), Sachsen (1287 aus der Ballei Thüringen ausgegliedert, Sitz in Lucklum bei Braunschweig), Brandenburg, Westfalen (Sitz in Mülheim), Franken (seit 1216, Sitz der Landkomturei in Ellingen bis 1786), Kammerballei Koblenz (daher der Name "Deutsches Eck", denn genau dort befand sich das Deutschherrenhaus), Elsaß-Schwaben-Burgund (vor 1231, Sitz in Rufach), Lothringen (Sitz in Trier) etc. Daneben gab es auch im Ausland Balleien, z. B. die wichtige Ballei Alden-Biesen in Belgien, wo heute noch ein wunderschönes Deutschordens-Wasserschloß aus Backstein zu bewundern ist, oder die unbedeutende Ballei Apulien mit Sitz in San Leonardo, weitere Balleien sind Armenien, Lamparten, An der Etsch und im Gebirge, Österreich, Romanien, Sizilien, Utrecht etc.

Die Ballei Hessen umfaßte neben der Landkommende Marburg als Hauptsitz der Ordenskanzlei die untergeordneten Kommenden in Ober-Flörsheim (bei Wiesbaden, seit 1700 Damian Hugo von Schönborn unterstellt, ihm damals als Ersatz für Auslagen anläßlich einer nie durchgeführten Reise nach Italien im Auftrag des Ordens gegeben), Griefstedt (bei Sömmerda, einzige Kommende mit eigenem Komtur) und Schiffenberg (bei Gießen, auch von Damian Hugo von Schönborn verwaltet). Der Landkommende in Marburg wiederum unterstanden Kastnereien in Fritzlar, Wetzlar, Friedberg, Alsfeld und Felsberg als lokale Verwaltungsstellen. Das heißt, daß Damian Hugo von Schönborn zwei Kommenden, eine Landkommende und die Belange der ganzen Ballei Hessen regeln und verwalten mußte.

Abb.: Blick auf die Marburger Deutschordens-Niederlassung neben der Elisabethkirche.

Damian Hugo von Schönborn: Wie wird man zweifacher Landkomtur?
Der ausführliche Lebenslauf dieses am 9.9.1676 in Mainz geborenen Ausnahme-Kirchenfürsten ist in den Kapiteln zum Bruchsaler Schloß zu finden. Hier interessiert nur: Wie konnte er zweimaliger Landkomtur werden? Die Weichen wurden früh gestellt, und eine günstige Konstellation führte dazu, daß die Interessen der Familie Schönborn und die des amtierenden Deutschordenshochmeisters sich hervorragend ergänzten. 1691 wird mit dem damaligen Hochmeister Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg der Eintritt in den Deutschen Orden vereinbart. So früh (15 Jahre alt) wurde die Karriere des Jungen schon verplant. Eigentlich sollte der Junge in den Johanniterorden eintreten, doch hier bot sich auf einmal etwas viel Besseres. Die Gründe werden nie genannt, doch es liegt auf der Hand: Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg wurde am 19.4.1691 zum Koadjutor (und damit designierten Nachfolger) des Fürsterzbischofs und Kurfürsten von Mainz gewählt, ein wichtiger Schritt für seine Karriere. Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg war 1684-1694 Hochmeister, ab 1689 Propst von Ellwangen und von 1691 bis zu seinem Tode im Jahr 1694 auch Fürstbischof von Worms. Lothar Franz von Schönborn war seit 1683 Mainzer Domkapitular - stimmberechtigt bei der Wahl des neuen Koadjutors. Was für ein Zufall, sich der gegenseitigen Dankbarkeit zu versichern! Der Deal war also, Stimme bei der Wahl gegen Karriereaussichten für den Neffen. Doch für Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg hatte es nicht mehr gereicht, er trat die Nachfolge in Mainz nie an, denn Anselm Franz von Ingelheim lebte bis 1695. Und danach wurde nicht ein Wittelsbacher Nachfolger, sondern - ein Schönborn. Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg sprach auch die nötige Empfehlung für das Collegium Germanicum in Rom aus, in das Damian Hugo von Schönborn am 31.10.1693 eintrat. Die Schule war sorgfältig und karrierebewußt von den Eltern ausgesucht worden: Der Besuch dieses Collegiums galt als wichtige Stufe auf dem Weg zu einer Karriere in der Reichskirche. Der Besuch war ein besonderes und begehrtes Privileg, denn das Studium war kostenlos, das Ansehen hoch, und die Karrierechancen für Absolventen waren aussichtsreich. Ein Beweis für die geistliche Laufbahn war es noch nicht, noch waren alle Karrierewege offen. Zwar bereitet dieses Collegium in der Regel auf die Priesterweihe vor, doch war dies für adelige Besucher nicht zwingend vorgesehen. Weder Damian Hugo noch sein Bruder Rudolf Franz Erwein schlossen das Studium mit der Priesterweihe ab. 1699 erfolgte der Eintritt in den deutschen Orden in Alden-Biesen. Wir erinnern uns an den "Deal" zwischen dem Hause Schönborn und dem Hause Wittelsbach, zwischen dem Vater des Damian Hugo, Melchior Friedrich, und Hochmeister Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg. Jener war inzwischen gestorben, doch jetzt war Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg Hochmeister, der Bruder des vorherigen Hochmeisters. Natürlich fühlt man sich moralisch verpflichtet, die gegebenen Zusagen seines verstorbenen Bruders einzuhalten, und so sorgte er für die zügige Aufnahme des protegierten Damian Hugo in den Deutschen Orden. Doch betrachten wir das mal genauer: Mittlerweile saß der Onkel des derart Protegierten, Lothar Franz von Schönborn, auf dem Mainzer Thron. Und wie auch der Bruder vor ihm, so fand auch der neue Hochmeister diesen Posten sehr interessant für sich selbst. Was lag also näher als gute Beziehungen zum Hause Schönborn zu pflegen und ihm ein paar kleine Gefälligkeiten zu erweisen? Für ihn erwies sich das diesmal als erfolgreich, denn wer war der Nachfolger von Lothar Franz von Schönborn auf dem Mainzer Thron 1729? Richtig - Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg. Seit 1700 war Damian Hugo 1700 Komtur der Kommende Holt (lediglich eine Titularkommende) und der Kommende Flörsheim. Doch die nächste Karrieresprosse wurde schon bald darauf erklommen, denn die Ballei Hessen wurde "frei". Die Schönborns nutzten geschickt aus, daß die Würde des Landkomturs in der Ballei Hessen alternierend an Mitglieder lutherischen, reformierten und katholischen Bekenntnisses vergeben wurde. Der amtierende Landkomtur der Ballei Hessen war reformiert, und der einzige katholische Ritter gerade verstorben. Welch Gelegenheit! Man sorgte rasch für "Versetzung" von Alden-Biesen nach Marburg. Und die Rechnung ging auf: 1701 verstarb der bisherige Landkomtur, und Damian Hugo rückte auf. Erst 1701 als Statthalter, denn dem Senkrechtstarter fehlten noch ein paar Voraussetzungen, z. B. die drei geforderten Feldzüge gegen die Türken oder Frankreich. Aber das hatte eigentlich nur retardierende Wirkung und war kein wirkliches Hindernis, vor allem bei der mächtigen Protektion, u. a. durch den Taufpaten Johann Hugo von Orsbeck, Fürstbischof von Trier, des weiteren durch Forstmeister von Gelnhausen, ein "Hohes Tier" im Deutschen Orden. Also wurde er am 9.1.1703 Landkomtur der Ballei Hessen. Am 20.9.1709 wurde er nach umfangreichen und hochkomplexen Verwicklungen Statthalter des Deutschen Ordens in Alden-Biesen und rückte am 5.2.1711 auch dort zum Landkomtur der Ballei Alden-Biesen auf. Hintergrund war, daß der Hochmeister Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg gerne Koadjutor in Mainz werden wollte, und bei Lothar Franz von Schönborn, dem derzeitigen Kurfürsten in Mainz, einen "Stein im Brett" haben wollte, was sich in der Tat auch auszahlte. Deshalb wurde Damian Hugo entgegen der durchaus existierenden Widerstände als Landkomtur von Alden-Biesen eingesetzt. Franz Ludwig wurde am 5.11.1710 Koadjutor, Damian Hugo drei Monate später zum zweiten Mal Landkomtur.

Abb.: Schönborn-Wappen über dem barocken Hauptportal. Heute befindet sich dahinter der Fachbereich Geographie der Universität Marburg.

Der abwesende Landkomtur
Gewaltige Aufgaben warteten auf den neuen Landkomtur. Der Deutsche Orden hatte wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten. Kriege, Mißwirtschaft, Identitätskrisen, Verlust der ursprünglichen Zielsetzung, Druck der wachsenden Macht der Territorialstaaten - all das setzte dem Deutschen Orden im frühen 18. Jh. zu, eigentlich in allen Balleien, aber in besonderem Maße traf das auf die Ballei Hessen zu. Nötig war ein fähiges Organisationstalent, das vor Ort die Ballei sanierte. Damian Hugo hatte die besten Voraussetzungen dafür, mit starker Hand einzugreifen und das Ruder herumzureißen, denn er war ein guter Wirtschafter und fähiger Organisator, wenn er wollte. Doch - er residierte noch nicht einmal in Marburg, sondern in Mainz, wo er die Protektion seines Onkels Lothar Franz von Schönborn genoß, oder er war in diplomatischer Mission unterwegs, regelte die Geschicke Norddeutschlands oder bastelte an seiner eigenen Karriere. Wir sehen hier an prominenter Stelle zwar sein Wappen, doch den Wappenbesitzer selbst sah man hier eher selten. In Marburg ließ er sich seit ca. 1703 von dem sehr tüchtigen Philipp Friedrich Rau von Holtzhausen vertreten, wofür dieser drei Jahre später mit der Aufnahme in den Orden belohnt wurde, noch im gleichen Jahre, 1706 Hauskomtur wurde und 1711 die Kommende Flörsheim bekam, die einst Damian Hugo von Schönborn selbst besaß. Schönborn überließ die örtlichen Belange Rau von Holtzhausen und regierte per Briefwechsel. Erst 1716, als er sein diplomatisches Engagement aufgab, konnte er sich mehr um seine Ballei kümmern. Aber auch dann wohnte er nicht in Marburg, sondern in Aschaffenburg, wo er ein Anwesen gekauft hatte. Und als Damian Hugo 1719 zum Bischof von Speyer erwählt wurde, strebte sein Interesse für die Ballei einem Minimum entgegen. Rau von Holtzhausen sollte übrigens später - ohne Erlaubnis - aus dem Orden austreten und heiraten, was nach den Ordensstatuten einer Desertation gleich kam.

Plus-Bilanz unter Damian Hugo von Schönborn: Sanierung der Kommenden und Bautätigkeit
- Die relativ arme Kommende Schiffenberg wurde wiederaufgebaut, der bisherige Verwalter von Wartensleben wurde durch Ernst Wenzeslaus Graf von Dönhoff ersetzt.
- Die Kommende Ober-Flörsheim wurde 1714 visitiert, der unfähige bisherige Verwalter wurde abgesetzt und verhaftet. Die Konflikte mit der Territorialmacht Kurpfalz konnten geregelt werden.
- Die Kommende Griefstedt war eigentlich finanziell einträglich, doch auch hier taten sich Abgründe auf, denn der Komtur Johann Adolf Marschall von Biberstein hatte die Einkünfte der Kommende als Sicherheit für private Schulden verwendet - eine Veruntreuung höchsten Ausmaßes, die beinahe die Liquidierung der Kommende durch die Gläubiger herbeigeführt hätte und den Deutschen Orden in höchst delikate Verwicklungen mit Kursachsen brachte. Größerer Schaden konnte erfolgreich abgewandt werden. Karl von Stein wurde neuer Komtur, und er machte seine Sache gut.
- In der Tat war die Situation in den Kommenden teilweise so desolat, daß es schon als Erfolg verbucht werden mußte, daß es nicht noch schlimmer kam und die Ballei nicht vollends im Chaos unterging.
- Rege Bautätigkeit in der ganzen Ballei, Renovierung bzw. Neubau vieler Niederlassungen. Die Kastnerei in Fritzlar wurde z. B. visitiert, saniert, die Kastnerei wurde neugebaut. In Friedberg, wichtig durch seine Lage innerhalb der Reichsburg, wurde ebenfalls ein neues Deutschordenshaus erbaut (siehe dort).
- großen Nutzen hat Damian Hugo seinem Orden als Diplomat geleistet.

Minus-Bilanz unter Damian Hugo von Schönborn: Ballei nicht im Griff
- Wirtschaftliches Desaster: Alle Kommenden blieben arm, die Einnahmen konnten nicht erhöht werden. Die Kommende Ober-Flörsheim kam an den Rand des Ruins durch Kriegskontributionszahlungen. Die Ballei Hessen war im Rückstand mit Beitragszahlungen an Mergentheim.
- Personelles Desaster: Das Verhältnis zwischen Landkomtur und Komturen und zwischen den Komturen untereinander war und blieb schlecht. Das Verhältnis zwischen Landkomtur und Ritters war schlecht. Die Ritter der Ballei Hessen waren hauptsächlich hohe Offiziere, vordergründig ihren unterschiedlichen Lehnsherren verpflichtet und nur selten anwesend. Konfessionelle Unterschiede spielten ebenfalls eine Rolle, obwohl eigentlich der Deutsche Orden immer konfessionell offen war - aber hier ging es auch um Politik. Die Betrachtung der Ordensämter als Pfründe durch die Ritter und nicht als Aufgabe scheint in Hessen besonders ausgeprägt gewesen zu sein und barg erheblichen Konfliktpotential im Verhältnis zum Landkomtur.
- Fehler und Schuldenwirtschaft einzelner Deutschordensritter gefährdeten die Integrität der Ballei
- Strukturelle Mängel in der Verwaltung vor Ort
- Durch die ständige Abwesenheit des Landkomturs 1701-1716 blieben viele Aufgaben unerledigt oder Flickwerk. Stetige Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Landkomtur und Hochmeister bzw. der Zentralverwaltung des Deutschen Ordens in Mergentheim. Damian Hugo gerät zunehmend in die Rolle, sich für die Mißstände in Hessen verteidigen zu müssen.
- Die Regierung in Mergentheim forderte schon lange eine Generalvisitation und ein Provinzkapitel, nichts davon wurde durchgeführt, sondern verschleppt. Erst 1722 kam es in Bruchsal zum Provinzkapitel, auf dem schon die nachlässige Amtsführung thematisiert wurde, und auf dem der Eindruck erhärtet wurde, daß Damian Hugo seine Ballei nicht im Griff hatte.
- der permanente Konflikt mit den Landgrafen von Hessen verhinderte ein Gesunden der Ordensprovinz. Auch wenn durchaus von beiden Seiten Konfliktstoff in die Situation eingetragen wurde, so daß man am Ende nicht mehr wußte, ob die Henne oder das Ei zuerst da war, so haben auch beide Seiten nichts wirklich Nachhaltiges getan, um die Probleme miteinander zu lösen, zum Schaden der Ballei.

Abb.: Bronzemodell des Deutschordenshauses Marburg neben der Elisabethkirche

Saustall oder Intrige?
Schließlich fand 1723 eine Visitation durch Otto Friedrich Freiherr von Bülow, Landkomtur von Sachsen, in der Ballei Hessen statt. Visitationen waren durchaus nichts Ungewöhnliches, eher normal. Hier aber waren schwere Vorwürfe vorausgegangen, so daß die Visitation zu einer strengen Inspektion wurde. Ursächlich waren die ständige Abwesenheit des Landkomturs, während der die Ballei verlotterte. Der Gerechtigkeit wegen muß erwähnt werden, daß auch andere Balleien verlotterten und das niemand in Mergentheim störte, der Schönborn mit der steilen Karriere und den vielen Ämtern also auch das Opfer von Neid und Mißgunst war. Im zeitüblichen Vergleich war es vielleicht gar nicht so besonders. Wie auch immer, Anlaß zu berechtigter Kritik hatte er reichlich gegeben, was von seinen Feinden gerne benutzt wurde. Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg schrieb 1724 eigenhändig an Damian Hugo von Schönborn, daß dieser entweder ab sofort in Marburg zu residieren habe und sich persönlich um die Angelegenheiten kümmern solle oder aber die Einsetzung eines Statthalters akzeptieren solle - natürlich in geschraubten und höflichen Formulierungen, aber de facto war es ein Ultimatum, seinen Marburger Saustall in Ordnung zu bringen. Natürlich war Damian Hugo ein Meister im "Niemand versteht mich, alle sind so böse zu mir". Fakt aber ist: Man kann nicht zwei Balleien (Alden-Biesen und Marburg) und ein Bistum gut und gleichzeitig führen, solange man ein Mensch ist und der Tag nur 24 Stunden hat. Da war der Hochmeister wohl im Recht. Weil Damian Hugo von Schönborn auch jetzt immer noch nicht dazu zu bewegen war, in Marburg zu residieren und sich persönlich um die Angelegenheiten zu kümmern, akzeptierte er zwangsläufig die Einsetzung des Statthalters. Das wurde Karl von Stein, Komtur der Kommende Griefstedt, der schon einmal 1721 während einer Romreise seines Chefs Statthalter in Marburg war. Und er hatte weitreichende Vollmachten, was de facto einer teilweisen Amtsenthebung Schönborns gleichkam. Stein wurde in Mergentheim sehr gelobt, Schönborn nörgelte von Bruchsal aus über Bevormundung, folglich war Stein wohl sehr tüchtig. 1731 wurde Karl von Stein in Anerkennung seiner Verdienste um Hessen Landkomtur in der Ballei Thüringen. Er starb 1734, es wurde kein neuer Statthalter eingesetzt. Daß zwischen Mergentheim und Bruchsal Entspannung herrschte, lag wohl am neuen Hochmeister, nicht aber an der Amtsführung Schönborns, an der sich nicht viel änderte, der zwar alle Schuld am verlotterten Zustand der Ballei auf Karl von Stein schob, aber weiterhin so gut wie nichts tat, um die Verhältnisse nachhaltig zu ordnen oder zu verbessern.

Das Oberwappen
Zu diesem gräflichen Wappen von Schönborn gehören fünf Helme, hier eine der seltenen Darstellungen mit vollständigem Oberwappen:

Es bleibt anzumerken, daß die Verwendung einer Rangkrone auf dem Helm unter der Helmzier ein Regelverstoß ist. Zu Helm und Helmzier wird die Adels-, Helm- oder synonym Laubkrone getragen, keine Rangkrone. Eine Rangkrone ist auf dem Schild anstelle eines Helmes. Um die Verwirrung komplett zu machen, wird eine solche Rangkrone mit 9 Perlen zusätzlich über dem Schild unter den Helmen getragen. Die Helme sitzen also nicht dem Schildrand auf, sondern der Rangkrone, auch dies ein Verstoß gegen heraldische Gepflogenheiten früherer Zeiten, über den man sich im Barock wenig Gedanken machte. Dennoch achte man auf die Gestaltung der Perlen der Rangkrone mit gezackter Einfassung.

Rechts und links neben der Reihe der fünf Helme ist an einer goldenen Stange jeweils eine Standarte zu sehen, rechts golden mit dem schwarzen Reichsadler, links rot mit silbernem Balken (Österreich).

Als Schildhalter sind innerhalb der äußeren Kartusche zwei widersehende, gekrönte, goldene Löwen zu sehen. Die genannten Standarten werden in anderen Darstellungen von den Schildhaltern getragen.

Die Inhalte des Wappenschildes
Der Wappenschild ist wie folgt aufgebaut:

Deutschordenskommende Marburg und die Landgrafen - ein gespanntes Verhältnis
Neben den vielen kleinen Problemen des Alltags, die sich z. B. aus der Tatsache ergaben, daß die Orte Seelheim und Goßfelden vom Deutschen Orden und von den Landgrafen gemeinsam regiert wurden, o. ä., ging es im Konflikt zwischen dem Deutschen Orden und den Landgrafen von Hessen-Kassel bzw. Hessen-Darmstadt um eine grundsätzliche Frage: Wie sind die Deutschordensbesitzungen staatsrechtlich zu sehen? Der Deutsche Orden hat früher seine Besitzungen traditionell im Osten durch Kolonisierung geschaffen, hat quasi - stark vereinfachend gesagt - in ein staatsrechtliches Nichts hineinexpandiert. Die selbe Unabhängigkeit gedachte er auch in seinen Besitzungen auf Reichsgebiet zu wahren. Und in dem Maße, in dem sich die Landesherrschaften verfestigten, in dem große Territorialherrschaften und souveräne Staaten sich bildeten und gegeneinander abgrenzten, hingen die Besitzungen des Deutschen Ordens staatsrechtlich in der Schwebe: Waren sie völlig unabhängig und selbständig, sozusagen exterritorial zu nennen oder waren sie Teil der Fürstentümer und Landgrafschaften, also Landstände? Wie war ihr Status in einer sich politisch verändernden Welt? Daß der Deutsche Orden zur ersten Ansicht neigte, ist irgendwie klar, daß die Landgrafen von Hessen das alles ganz anders sahen und die Deutschordensbesitzungen als landsässigen Teil ihrer Landgrafschaft ansahen, ebenso. Ein Kompromiß wurde per Vertrag gefunden, erst 1584 im Karlstädter Vertrag, dann 1680/81 im Marburger Rezeß, der im wesentlichen eine Bestätigung des Karlstädter Vertrages war. In vielen Fragen war es ein Mittelweg: Der Landkomtur sollte auf den Landtagen erscheinen, nicht aber zur Teilnahme an Partikularlandtagen verpflichtet sein. Steuern gingen nicht direkt an das Reich, sondern teils an die Landgrafen, teils an die Zentrale in Mergentheim. Steuern zum Wohle des Landes waren zu leisten. Die Frage, ob die Kommenden und ihr Besitz Landstände waren, oder nicht, blieb jedoch im Vertrag ungeklärt, und das grundlegende Problem blieb ungelöst, quasi durch Kompromisse in der Schwebe gehalten. Unter Hugo Damian spitzte sich das delikate Verhältnis ein wenig zu, ein paar Beispiele:

Wie zwischen der Landkommende in Marburg und den Landgrafen von Hessen-Kassel, so war auch das Verhältnis zwischen der Kommende Schiffenberg und den Landgrafen von Hessen-Darmstadt von ähnlichen Fragestellungen und Problemen überschattet.

Wie auch immer, zu einem Streit gehören immer zwei, Hessen war eine aufstrebende Territorialmacht und betrieb eine aggressive Politik gegenüber dem Deutschen Orden, und Damian Hugo von Schönborn war in keinster Weise bemüht oder daran interessiert, Ansätze zu einer friedlichen Lösung des Konfliktes zu finden, denn er verhandelte nicht über das, was er für richtig und für Recht hielt, und er war zwar ein begabter Wirtschafter und Organisator (wenn auch meist abwesend), aber kein Mann der Kompromisse. Dieser Streit jedenfalls beschädigte auf das Nachhaltigste Ordensinteressen und trug das Seinige zur nie erreichten Gesundung der Ballei unter Damian Hugo von Schönborn bei.

Zweimal versuchte der Deutsche Orden, an Damian Hugo von Schönborn vorbei die Probleme in den Griff zu bekommen, zum ersten Mal 1723 bei der Visitation der Ballei durch Otto Friedrich Freiherr von Bülow, Landkomtur von Sachsen, und zum zweiten Mal 1738/39 über den Kanzleidirektor der Ordensregierung in Mergentheim, von Stahl. Beidesmal ohne wirkliches Ergebnis, denn die prinzipielle Frage nach dem staatsrechtlichen Status der Kommenden blieb ungeklärt. Erst das Ende des Heiligen Römischen Reiches sollte diese Frage endgültig klären.

Literatur, Quellen und Links:
Siebmachers Wappenbücher (insbesondere Band Bistümer)
Stephan Mauelshagen, Ordensritter - Landesherr - Kirchenfürst: Damian Hugo von Schönborn, Veröffentlichungen der Historischen Kommission der Stadt Bruchsal, Band 18, Verlag Regionalkultur, 2001, ISBN 3-89735-173-0
Hans Leopold Zollner, Damian Hugo von Schönborn und seines "Lebens Arbeit", Beiträge zur Landeskunde, regelmäßige Beilage zum Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Nr. 6, Dez. 1975
Hartmut Platte: Das Haus Schönborn, Grafen, Fürstbischöfe und Mäzene, Börde-Verlag Werl, 2006, Reihe Deutsche Fürstenhäuser Heft 13, ISBN 3-980 9107-3-3
Ausstellungskatalog "Die Grafen von Schönborn. Kirchenfürsten, Sammler, Mäzene", Verlag des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg 1989
Das Haus Schönborn:
http://www.schoenborn.de/

Deutschordenshaus (1) - Deutschordenshaus (2)

Wappen des Deutschen Ordens - Hochmeister des Deutschen Ordens

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