Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 2296
Külsheim (Main-Tauber-Kreis, Regierungsbezirk Stuttgart)

Burg Külsheim

Die Burg (bzw. das Schloß) Külsheim ist eine hoch über der gleichnamigen Stadt auf einen Anhöhe thronende, unregelmäßige Vierflügelanlage, die einen kleinen Viereckhof einschließt. Nach Westen und Süden hin fällt das Gelände steil ab; an den anderen Seiten, insbesondere vor dem im Osten liegenden, heutigen Hauptzugangsweg, schützt ein tiefer, ausgemauerter Graben die Burg. Von Nordosten her führt ein zweiter Zugangsweg über den Halsgraben und durch einen Zwinger, von dem nur noch Grundmauern zu sehen sind. Dieser nördliche Zugang war der ursprüngliche, wie sich aus der Anlage des Zwingers ergibt. Reste eines Torturmes und zugemauerte Reste eines Tores in der Mauer der Kernburg weisen auf den alten Zugangsweg hin. Die äußere Mauer hatte einst drei Halbschalentürme, ebenfalls nur noch in Resten erhalten, wovon zwei den nördlichen Zugang schützten. Ein markanter, runder Bergfried von 7 m Durchmesser und mit 2,5 m Wandstärke im unteren Bereich, dessen Buckelquadermauerwerk vom Ende des 12. Jh. stammt, schützte die Nordostecke und den ursprünglichen Zugang daneben. Die Konsolen für den einstigen Wehrgang sind noch größtenteils erhalten. Der eigentliche Wohntrakt (ehemaliger Palas, gegen Ende des 15. Jh. entstanden) ist der Südflügel (im Bild unten links). Wohnlich ausgebaut ist gleichfalls der Westflügel auf der Rückseite der Burg; der Ostflügel, in dem sich das Tor befindet, ist hingegen schmal und raumarm. Besonders markant ist die im Südflügel gelegene Kapelle, deren Erker an der östlichen Giebelseite ein Kleinod spätgotischer Architektur ist. Die Wohnbauten im Westen und Norden stammen aus dem 16. Jh. Im Jahre 1687 wurde die Burg gründlich umgebaut, vermutlich nach vorangegangenen Zerstörungen. Der Nordflügel wurde im 20. Jh. umgebaut.

Die Burg von Külsheim wurde vermutlich durch einen Würzburger Bischof gegründet, unbelegten Überlieferungen zufolge bereits um das Jahr 1000. Belegt ist die erste Erwähnung im Jahr 1144 mit "Oddo de Cullesheim", einem würzburgischen Gefolgsmann. In einer Bronnbacher Urkunde aus dem Jahr 1214 werden Heinricus und Diete de Kullisheim genannt. Seit 1225 ist Külsheim Besitz der Mainzer Fürstbischöfe, nachdem die Herren von Külsheim die Burg und das Landgut an den Erzbischof Siegfried II von Mainz abgetreten hatten. Seit 1225 treten die Herren von Dürn (Walldürn) als mainzische Lehenträger über Schloß und Dorf Külsheim auf (als Lehensinhaber, nicht Pfandbesitzer). Schon 1248 verpfändete Erzbischof Siegfried Schloß und Landgut Külsheim an den Grafen Poppo III. von Wertheim für 500 fl. In der Mitte des 13. Jh. kam der Pfandbesitz an der Burg in den Besitz der Herren von Dürn, die sie um 1260 weiter ausbauten. 1291 verkaufte Ruprecht von Dürn das Pfand Külsheim an Rudolf II. Graf von Wertheim. Der Mainzer Kurfürst Gerhard II. löste am 3.4.1292 dieses Pfand für 2230 Pfund Heller wieder ein; und diese Wertsteigerung auf mehr als die vierfache Summe spiegelt den zwischenzeitlichen Ausbau der Burg wider. Bei all diesen Verpfändungen lag die territoriale Souveränität freilich weiterhin beim Kurstaat. Am 23.12.1292 verlieh Adolf von Nassau, von 1292 bis 1298 römisch-deutscher König, Külsheim Stadtrechte. Damit verbunden waren das Recht zur Errichtung eines Wochenmarktes und das der Befestigung, die auch zügig in Angriff genommen wurde.

Die stets in finanziellen Engpässen befindlichen Erzbischöfe verpfändeten Schloß und Stadt Külsheim im Jahr 1349 an Heinrich von Salza, gleichzeitig mit der Burg Gamburg. Mit Vertrag vom 31.12.1383 verkaufte ein anderer als der vorerwähnte Adolf von Nassau, diesmal der 1381-1390 amtierende Erzbischof von Mainz, mit Willen und Wissen des Mainzer Domkapitels Burg, Stadt, Gericht, Zehnt etc. von Külsheim an den Grafen Johann von Wertheim, seinem "lieben Oheim und Getreuen", und dessen Erben für 7000 fl. Der Erzbischof behielt sich lediglich ein Rückkaufrecht vor, also das Recht, jederzeit Burg und Stadt Külsheim mit 2 Monaten Vorankündigungsfrist um die gleiche Summe wieder zurückzukaufen, zu zahlen in Wertheim, Freudenberg oder in einer anderen Burg im Umkreis von drei Meilen um Wertheim und Freudenberg; es handelte sich also im Grunde wieder um eine Verpfändung an die Grafen von Wertheim. Der Erzbischof behielt sich ein paar Vorrechte vor, so die Erhebung von Bede und Steuern aus der Stadt Külsheim und den Dörfern sowie das Öffnungsrecht für Burg und Stadt. Auch behielt der Fürstbischof auf der Burg einige erzstiftische Burgmannen, die von ihm selbst besoldet wurden. Für den Fall eines Streites zwischen Mainz und Wertheim war Neutralität von Külsheim vereinbart. Für den Fall, daß Külsheim in den Kriegen des Erzstiftes verlorenginge und nicht wiederzugewinnen wäre, stellte der Erzbischof mit gleichem Datum eine ersatzweise, fast gleichlautende Verpfändungsurkunde von Burg und Stadt Tauberbischofsheim aus, und diese Verpfändung sollte ersatzweise so lange Gültigkeit haben, bis Külsheim wiedergewonnen wäre. Falls beide verlorengingen, sollten ersatzweise zwei andere Burgen als Pfand dienen. Umgekehrt wurde festgelegt, daß die Wertheimer ihr Geld verlieren sollten, wenn durch ihre Schuld in ihren eigenen Kriegen Külsheim verlorengehen sollte.

Zu Beginn des 15. Jh. ist Külsheim ganz kurzfristig wieder unmittelbar in kurmainzischem Besitz. Doch schon am 7.8.1403 teilte Erzbischof Johann II. von Nassau der Stadt Külsheim mit, daß die Pfandschaft Külsheim von Graf Johann von Wertheim auf die Herren Friedrich und Heinrich von Riedern und Eberhard von Grumbach überginge und sie nun diesen neuen Pfandinhabern schwören müßten. Die Herren von Riedern besaßen das sog. gräflich Rienecksche Lehen in Külsheim. Es bestand aus einem Sechstel am großen und kleinen Frucht- und Weinzehnten zu Külsheim. Nach dem Aussterben der Herren von Riedern ging das Lehen 1594 an die Kinder des Andreas Erstenberger. 1420 war Külsheim wieder in unmittelbarem Besitz des Kurstaates, aber schon 1427 wurde es an Konrad von Birkenbach verpfändet.

 

Das 15. Jh. brachte die Wertheimer und den Mainzer Fürstbischof auf Külsheimer Boden in Opposition: Es war die Zeit von Diether von Isenburg, der sich mit dem Papst und mit dem römisch-deutschen König überworfen hatte und vom Papst für abgesetzt und mit dem Bann belegt erklärt wurde. Ein Gegenbischof wurde ernannt. Graf Johann III. von Wertheim war ein Parteigänger des Papstes und des Königs. Die Pfandschaft Külsheim war aber 1436 weitergegeben worden an Hans von Wittstadt und ging danach an dessen Sohn, Anton von Wittstadt, ein treuer Parteigänger des abgesetzten Mainzer Erzbischofs. Und so zog am 5.2.1463 Graf Johann III. von Wertheim mit 2000 Mann zu Fuß und 630 Reitern vor Külsheim auf und begann die Belagerung (sog. Külsheimer Fehde). Von der vereinbarten Neutralität war nichts mehr zu spüren. Anton von Wittstadt machte sich bei Nacht und Nebel aus dem Staub, und Külsheim fiel nach 4 Tagen durch Verrat. Die Burg war schwer beschädigt und ausgebrannt. Der Graf von Wertheim blieb mit seinen Truppen bis 1467 in Külsheim und beanspruchte es bis 1480. Erst nach dem Abrücken der Wertheimer tauchte Anton von Wittstadt (-1475) wieder auf und machte seine Rechte geltend. Dessen Sohn Hans von Wittstadt baute die Burg weitgehend in der heutigen Form in der Zeit von 1475 bis 1500 wieder auf. Durch einen Schiedsspruch des Pfalzgrafen Philipp fiel Külsheim 1480 endgültig wieder unter die kurmainzische Souveränität und verblieb dort bis zur Säkularisation 1803. 1536 löste Erzbischof Albrecht von Brandenburg die noch bei den Nachfahren des inzwischen verstorbenen Hans von Wittstadt verbliebenen Pfandschaften für 6100 fl. wieder ein. Seitdem blieb Külsheim ununterbrochen in unmittelbarem Besitze des Mainzer Kurstaates.

Nach der Säkularisation kam Külsheim für drei Jahre an das neugegründete Fürstentum Leiningen. Schon 1806 fiel Külsheim an das Großherzogtum Baden. 1842 erwarb die Gemeinde Külsheim die an den Staat gefallene Burg. Ursprünglich wollte man den Bergfried zur Gewinnung von hochwertigem Baumaterial abtragen. Glücklicherweise war das Mauerwerk von so hoher Qualität, daß die Bemühungen zu schwierig wurden; eine Sprengung war zu gefährlich - also ließ man den Turm, wie er war. Ab 1874 baute man die Burg für Schulräume und Lehrerwohnungen um und richtete eine Schule darin ein. Weitere Umbauten im Innern erfolgten in den 1920er Jahren. Seit dem Auszug der Volksschule, später Grund- und Hauptschule, im Jahr 1972 wurde die Burg 1975 Sitz der Stadtverwaltung. Am 3.10.1950 bekam Külsheim die 1921/1935 entzogenen Stadtrechte erneut verliehen.

Der schönste Wappenstein von Burg Külsheim befindet sich im Innenhof über dem Eingang zum ehemaligen stadtseitigen Wohngebäude (Palas). Der sehr plastisch modellierte Wappenstein, der am besten im sommerlichen Morgenlicht zur Geltung kommt, ist jedoch weit jünger als die Burggebäude selbst und stammt aus der Barockzeit. Es gehört zum Mainzer Fürsterzbischof Anselm Franz Reichsfreiherr von Ingelheim (reg. 1679-1695) und ist geviert, Feld 1 und 4: in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad, Erzstift Mainz, Feld 2 und 3: in Schwarz ein rot-golden geschachtes, durchgehendes Kreuz, Stammwappen der von Ingelheim.

Auf der ovalen, ornamental gerahmten Kartusche ruht der Kurhut; das gestürzte Schwert steht schräglinks, der Krummstab schrägrechts hinter dem Schild. Auf Helme wurde verzichtet. Zwei breite Schneckenornamente auf den Seitenteilen flankieren den zentralen Stein. Das Wappen paßt zeitlich zu den eingangs erwähnten Umbauten im Jahr 1687.

 

Der zweite Wappenstein von Burg Külsheim (Abb. oben links) befindet sich an der Ostseite neben dem Doppelfenster über dem spitzbogigen Eingangsportal. Er ist aus rotem Sandstein gehauen und in einen profilierten Rechteckrahmen eingelassen, der ein Steinmetzzeichen und die Jahreszahl 1513 trägt. Diese paßt jedoch nicht zum nach altem Vorbild nachgehauenen Wappeninhalt. Das Wappen zeigt einen gevierten Schild, Feld 1 und 4: in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad, Erzstift Mainz, Feld 2 und 3: dreimal geteilt. Auf dem Helm wird auf einem roten, hermelingestulpten Hut ein aufrecht stehendes, silbernes, sechsspeichiges Rad zu rot-silbernen Decken für das Erzstift Mainz geführt. Ein Wappenschild mit dieser Aufteilung paßt einzig und allein zu Jakob von Liebenstein (reg. 1504-1508), der Feld 2 und 3 von Silber und Schwarz dreimal geteilt führte. Die Jahreszahl 1513 hingegen paßt nur zu seinem Amtsnachfolger Uriel von Gemmingen (reg. 1508-1514), der aber in Feld 2 und 3 in Blau zwei goldene Balken führte, also in jedem betroffenen Feld eine horizontale Linie mehr haben müßte. Da eine solche Schlamperei zu Lebzeiten des Auftraggebers unwahrscheinlich ist, wurde entweder die Rahmung später angefertigt und paßt nicht originär zum Stein oder es handelt sich um einen Restaurierungsfehler bei der Neuanfertigung des Steines bzw. seiner Umrahmung. Der Schildinhalt paßt jedenfalls eindeutig nicht zur Jahreszahl.

Dieses Detail (Abb. oben) zeigt den untersten Teil der Kapellenerkerkonsole, eine spätgotische Drolerie vom Ende des 15. Jh. Einem Neidkopf, der symbolisch den jenseits des Burggrabens Stehenden die Stirn bietet, wachsen beblätterte Äste beiderseits aus dem Mund, und die Blätter bedecken die seitlichen Teile der Konsole. Direkt darunter (Abb. unten) geht es wenig jugendfrei weiter mit einem kopfüber angebrachten Affen, der seinen Allerwertesten dem Betrachter entgegenstreckt und mit seiner linken Hand präsentiert, während er in seiner Rechten einen runden Gegenstand, vermutlich einen Spiegel oder eine Frucht, hält, der sog. Külsheimer Blecker.

 

Literatur, Quellen und Links:
Hinweistafel am Bauwerk
Siebmachers Wappenbücher, insbesondere Band Bistümer
Burg Külsheim:
http://www.burgenwelt.org/deutschland/kuelsheim/index.htm
Krüger: Die deutschen Burgen und Schlösser in Farbe, Frankfurt/Main 1987
Grundriß: http://www.burgenwelt.org/deutschland/kuelsheim/gr.htm
Das Külsheimer Schloß:
http://www.kuelsheim.de/index.php?id=195
Burg Külsheim:
http://burgenarchiv.de/Burgen/Burg_Kuelsheim_in_Baden-Württemberg
Friedrich-Wilhelm Krahe: Burgen des deutschen Mittelalters - Grundriß-Lexikon, Stürtz Verlag, 2000, Würzburg, ISBN: 3-88189-360-1
Marion Sattler, Peter W. Sattler: Burgen und Schlösser im Odenwald, Edition Diesbach, 2004, Weinheim, ISBN: 3-936468-24-9
Geschichte von Külsheim:
http://kuelsheim.blogspot.de/2013/08/alt-kulsheim-werden-und-vergehen.html, aus: Karl Albert Düll, in "Heimatklänge aus dem Frankenlande", Nr. 5 vom 15.2.1925
Geschichte von Külsheim:
https://de.wikipedia.org/wiki/Külsheim#Geschichte
StA Wü, MIB 10 fol. 165v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI:
http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2109
StA Wü, MIB 10 fol. 138, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI:
http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2289
StA Wü, MIB 14 fol. 047v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI:
http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6261
Der Külsheimer Blecker:
http://kuelsheim.blogspot.nl/2014/07/der-kulsheimer-blecker.html
Besitzgeschichte:
http://www.ritter-gelage.de/burgen_und_schloesser_de-schloss_in_kuelsheim
Stadtgeschichte: Vorwort zum Inventar des Stadtarchivs Külsheim Bd. 1, 1955
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/einfueh.php?bestand=16809

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