Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 1770
Heitersheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Johanniterschloß Heitersheim

Ordensbezeichnungen und Geschichte: Malteserschloß oder Johanniterschloß?
Beide Bezeichnungen sind richtig, aber zeitabhängig zu wählen. Von der Ordensgründung bis 1309 ist allein die Bezeichnung Johanniter oder Hospitaliter korrekt, denn der kurz nach der Eroberung Jerusalems 1099 von Gerhard Sasso (1. Meister, gest. 1120) gegründete Orden benannte sich nach dem von Kaufleuten aus Amalfi 1048 begründeten Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem. Jenes Spital für schutz- und pflegebedürftige Pilger war dem Hl. Johannes dem Täufer geweiht, obwohl es genau genommen ursprünglich dem Johannes dem Almosengeber geweiht war, der später als Schutzpatron ersetzt wurde. Die Spitalbruderschaft wandelte sich noch im 12. Jh. unter Raymund du Puy (2. Meister, amtierte 1120-1160) in einen geistlichen Ritterorden um, was bedeutete, daß das Angebot neben der Krankenpflege auch den militärischen Schutz der Pilger umfaßte und auch die militärische Sicherung der Kreuzfahrerstaaten.

Mit wachsender internationaler Bedeutung des Ordens wurde eine interne Struktur herausgebildet, wobei die Einheiten auf nationaler Ebene die "Zungen" waren, erst acht, dann nach dem Wegfall Englands sieben Ordensprovinzen entsprechend. Diese Zungen waren in Großpriorate unterteilt, denen jeweils ein Großprior vorstand, und innerhalb dieser Großpriorate war der Orden in regionale Balleien strukturiert, und diese waren wieder in lokale Kommenden aufgeteilt. Die deutsche Zunge enthielt die Großpriorate Deutschland, Böhmen-Österreich, Ungarn, Dacien (=Dänemark) und die Ballei Brandenburg (später eigenständig). Nach Reformation und Türkenkriegen blieben de facto nur Deutschland und Böhmen übrig, und diese stellten abwechselnd das Haupt der deutschen Zunge, den Großbailli in La Valetta.

Zu Beginn des 14. Jh. siedelte der Orden auf die 1306-1309 unter Foulques de Villaret (25. Großmeister, amtierte 1305-1319) von Byzanz eroberte Insel Rhodos um, nachdem erst Jerusalem und dann der nächste Ordenssitz Akkon 1291 für die Kreuzfahrer verloren gegangen war und man zunächst den Ordenssitz nach Zypern verlegt hatte. Von 1309 bis 1530 können wir den Orden also Johanniter, Hospitaliter oder Rhodesier nennen. 1522 wurde Rhodos von den Osmanen unter Suleiman dem Prächtigen erobert, und danach war der Orden erst einmal heimatlos. Mal lag die zentrale Verwaltung in Candia, dann in Messina, dann Viterbo und schließlich in Nizza. Eine zweite Umsiedlung des Ordens fand im Jahre 1530 statt, diesmal nach Malta, welches ihm zusammen mit Gozo und Tripolis von Kaiser Karl V. als Lehen gegeben worden war, sodaß nach diesem Jahr zusätzlich die Bezeichnung als Malteser üblich wurde, die nun neben der Bezeichnung Johanniter oder der lateinischen Form Ordo Hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani in den Vordergrund trat.

In der Reformation spaltete sich der Orden in einen katholischen Orden, der als Malteserorden oder besser Souveräner Malteserorden oder noch präziser Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta bezeichnet wurde, und einen aus der Ballei Brandenburg hervorgegangenen protestantischen Johanniterorden. Der katholische Zweig der Malteser blieb bis 1798 in Malta, dann wurde er von Napoleon vertrieben, und nach einer orientierungslosen Zeit, in der Besitzungen und Ansprüche der Malteser zum Spielball zwischen den Großmächten wurden, ging er mit seinem Hauptsitz 1826 nach Ferrara und 1834 nach Rom. Zur Verwirrung wird der katholische Orden alternativ als Souveräner Johanniterorden bezeichnet. Er ist staatsrechtlich souverän, aber ohne ein Territorium, auf dem er Souverän wäre. Der evangelische Zweig der Johanniter wurde als Ritterorden 1811 aufgelöst und zu einem preußischen Verdienstorden gemacht, aber 1852 als evangelischer Ritterorden wiederbelebt.

Nun zu Heitersheim: Als Heitersheim 1505 dauerhaft Sitz des deutschen Großpriorats wurde, lag der Hauptsitz bis 1522 auf Rhodos, dann ab 1530 in Malta. Durchgehend wäre also die Bezeichnung Johanniterschloß zutreffend, 1505-1522 zusätzlich die Bezeichnung Rhodesierschloß, 1530-1798 Malteserschloß, wobei die letztere Bezeichnung aus historischen Gründen auch nach der Vertreibung aus Malta aufrechterhalten wurde. Es sei dennoch angemerkt, daß in der Zeit, da Heitersheim Sitz des deutschen Großpriorates war, 1505-1529 und 1798-1806 nicht Malta Sitz des Großmeisters war.

Abb.: Kanzleigebäude mit Torgebäude links, von der Johanniterstraße aus gesehen.

Heitersheim wird deutsches Ordenszentrum
Seit 1154 waren die Johanniter in Deutschland vertreten, dabei war die erste Niederlassung in Duisburg. 1162 wurde eine Kommende in Adenau gegründet. Schließlich gehörten zum innerhalb der deutschen "Zunge" angesiedelten Großpriorat Deutschland die Balleien Bergisches Land, Breisgau, Elsaß, Franken, Niederlande, Niederrhein, Oberdeutschland, Rheinland, Schwaben, Schweiz, Thüringen, Westfalen und Wetterau. Die Ballei Breisgau umfaßte die Kommenden Freiburg (1240 gegründet), Heitersheim, Neuenburg und Kenzingen.

Der Ordensbesitz Heitersheim bestand ab 1272, hervorgegangen aus einer Stiftung des Ritters Gottfried d. J. von Staufen an die Freiburger Kommende, wobei der Salhof, einst Lorscher Besitz, eigentlich ein Lehen des Klosters Murbach war. 1272 bestätigte der Abt von Murbach diese Schenkung in einer Urkunde. Es gab übrigens auch die Herren von Heitersheim, das waren aber Dienstmannen der Herren von Staufen. Hintergrund für diese Stiftung war, daß um 1270 Rudolf von Staufen, Bruder des Stifters, Komtur der Johanniterniederlassung in Freiburg war. Diese Stiftung war der Beginn von über 5 Jahrhunderten Johanniterherrschaft in Heitersheim. 1276 schenkte Markgraf Heinrich von Hachberg, Landgraf des Breisgaus, dem Orden das Dorf Heitersheim mit allen zugehörigen Rechten. 1297 bestätigten Heinrich und Rudolf von Hachberg die Schenkung ihres Vaters. Im selben Jahr schenkten die beiden dem Orden auch das Dorf Gündlingen. 1277 verkauften Gottfried und Werner von Staufen dem Orden einen weiteren Hof, der neben dem Salhof lag. Schließlich verzichtete 1298 Otto von Staufen auf seine Rechte und Besitzungen in Heitersheim und Weinstetten, weil sein Bruder Werner dem Orden beigetreten war. Weitere Erwerbungen des Ordens im 13. und 14. Jh. wie z. B. Bremgarten (1313), Grießheim (1315) und Schlatt (Bad Krozingen) vergrößerten das Territorium in und um Heitersheim, so daß der Orden im 14. Jh. bald einer der größten Grundherren im Breisgau war. Schlatt war übrigens einst Besitz der Lazaristen, einem weiteren Krankenpflegeorden, der aber so verarmte, daß er 1362 seinen Besitz an die Johanniter in Heitersheim verkaufte. 1371 verkaufte Graf Egon von Freiburg das Dorf Schlatt an den Johanniterorden.

Ab 1335 bestand in Heitersheim eine eigene Kommende, die zuerst noch in Personalunion mit der in Freiburg geleitet wurde. Doch später verlagerte sich das Gewicht immer mehr nach Heitersheim, bis schließlich sogar Freiburg im 17. Jh. aufgegeben wurde und die Niederlassung in Heitersheim die Besitzungen der Freiburger Kommende 1688 erwarb und insgesamt ca. 50 Quadratkilometer Territorium ihr eigen nannte. Hintergrund der Aufgabe des Ordenssitzes in Freiburg war der Ausbau der Festung Freiburg unter Vauban 1677, wodurch die Vorstadt Neuburg verschwand. Die Dörfer Uffhausen und Wendlingen wurden 1504 von den Freiburger Karthäusern erworben, und das Dorf Eschbach wurde 1613 von den Herren von Rappoltstein gekauft. Die anderen Kommenden im Breisgau wurden schließlich ebenfalls von Heitersheim "geschluckt".

Die Niederlassung in Heitersheim wurde zur politisch wichtigsten in Deutschland, denn 1428 wurde sie in Rhodos zum Sitz des Großpriorates bestimmt, als man in einer Ordensversammlung eine Neuordnung der Verwaltung besprach, und ab 1505 unter Johannes Hegenzer von Wasserstelz war sie tatsächlich ständiger Sitz des Großpriors und damit Verwaltungszentrum des Ordens für das Heilige Römische Reich. Denn in der genannten Ordensversammlung auf Rhodos hatte man auch festgelegt, daß der Großprior in Heitersheim Oberhaupt aller deutschen Priorate sein sollte und damit der gesamten deutschen Zunge vorstehen sollte.

Die Johanniterherrschaft im Breisgau zog durch die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Ordenszentrale ein oft unterschätztes Maß an Wirtschaftsleistung ständig ab, was nicht zum Wohle des Landes war. So mußte stets ein Fünftel der Einkünfte der Kommenden und der Großpriorate nach Malta abgeführt werden. Und beim Ordenseintritt mußte bezahlt werden, wobei für einen Minderjährigen ein Vielfaches der Aufnahmegebühr verlangt wurde. Dieser ständige Mittelabfluß trug nicht zur Beliebtheit bei den Territorialherren bei.

Ausbau des Johanniterschlosses unter Johann von Hattstein
Nach Johannes Hegenzer von Wasserstelz kam 1512 Großprior Johann von Hattstein an die Macht, der einer der bedeutenderen Großpriore wurde und die Geschicke des Ordens zuletzt als fast Hundertjähriger bis zu seinem Tod am 4.4.1546 leitete und von seinen Zeitgenossen große Anerkennung erfuhr. Johann von Hattstein entstammte einem rheinischen Geschlecht und wurde um 1450 als Sohn von Philipp von Hattstein und Irmgard von Reiffenberg geboren. Johann von Hattstein erlebte 1480 als Ordensritter die Verteidigung von Rhodos gegen die Osmanen. Er trat 1512 nicht nur sein Amt als Großprior an, sondern war auch noch Komtur der Kommenden in Utrecht, in Heimbach in der Pfalz, in Freiburg, in Bubikon und in Wädenswil, wobei er sich natürlich nicht um alle gleichzeitig kümmern konnte, sondern die schweizerischen Niederlassungen durch Verwalter führen ließ. 1519 wurde er zusätzlich Präsident der kaiserlichen Kammer.

Zu den Herausforderungen seiner Amtszeit gehörte das Überleben des Ordens in Zeiten der Reformation, insbesondere in den schweizerischen Niederlassungen, was er mit viel diplomatischem Geschick bewerkstelligte. In seine lange Regierungszeit fiel auch der Bauernkrieg, in dessen Verlauf die Gebäude der Ordensniederlassung im Mai 1525 geplündert wurden. Die Johanniter hatten eine besondere Methode zur Bauernunterdrückung: Schupflehen und Verpachtungen auf nur wenige Jahre sorgten für beständige Unsicherheit der Bauern, die ständig Pachtsteigerungen und Pachtkündigungen befürchten mußten und nie finanziell auf die Beine kommen konnten. Der seit 1512 amtierende Schloßschaffner Hans Graf hatte mit den Aufrührern gemeinsame Sache gemacht und sie in die Burg geholt, und dafür wurde er nachher hingerichtet. Militärischen Einsatz zeigte Johann von Hattstein 1529 bei der Belagerung von Wien, als knapp Achtzigjähriger.

Johann von Hattstein ist verantwortlich für den Ausbau der Kommende Heitersheim zur stattlichen Residenz in den Jahren 1524-1546, und seine Baumaßnahmen schufen ein völlig neues Schloß. Die frühe Baugeschichte von Schloß Heitersheim ist weitgehend unerforscht. Der älteste heute sichtbare Baubestand, hauptsächlich die einzelnen Bauteile der Kernburg, stammt aus dem 16. Jh., und hier setzen auch erst die schriftlichen Quellen zu Baumaßnahmen ein. Das schließt natürlich die verbaute Existenz älterer Bauteile nicht aus, sie ist sogar sehr wahrscheinlich, aber weitgehend unerforscht. Im Kernschloß wurde durch den Ausbau unter Johann von Hattstein im Innern der Anlage mehr Platz geschaffen, vermutlich indem die neuen Gebäude, im Stile der Spätgotik gehalten, nach außen an die polygonale Ringmauer verlegt wurden. Der geknickte Verlauf der hofseitigen Mauern spricht dafür, daß es sich dabei um die zweitverwendete mittelalterliche Ringmauer handelt, und dieses Verfahren erklärt auch die versetzten Außenfluchten der neuen Gebäude. Das einst Innere der Burg wurde quasi nach außen gestülpt, und der Graben wurde nach außen verschoben, so daß die neue Anlage den mehr oder weniger ovalen Grundriß beibehielt. Unter Hattsteins Herrschaft entstanden so im Süden das Prioratshaus, im Westen das Ritterhaus mit Torturm, im Norden die Bäckerei und die Küferei, im Osten das Diener- und Gästehaus sowie im Hof der sechseckige Treppenturm. Auch der gesamte Bereich des heutigen, großzügig bemessenen Vorhofes mit Hofgut und 1525 abgebrochener Kirche wurde vergrößert, und der ehemalige Dinghof des Klosters Murbach wurde baulich in das Gesamtkonzept einbezogen, so daß die heute noch erkennbare zweiteilige Grundstruktur des Schlosses entstand mit ovalem Hochschloß und trapezförmigem Vorhof.

Abb.: Wappen des Großpriors Johann von Hattstein an einem Portalsturz des Westtraktes.

Somit finden wir sein Wappen mehrfach an den Trakten aus dieser Bauphase, an einem Portalsturz des Westtraktes und am Torturm zum Kernschloß (siehe Abb.), letzterer inschriftlich auf 1545 datiert. In beiden Fällen sehen wir zwei separate Schilde, heraldisch rechts das silberne durchgehende Kreuz auf rotem Feld für den Johanniterorden und heraldisch links einen fünfmal von Silber und Rot (bzw. von Rot und Silber) schrägrechts geteilten Schild (Familienwappen v. Hattstein). Die hier nicht dargestellte Helmzier wäre zu rot-silbernen Decken ein wie der Schild tingierter Flug. Das Wappen der von Hattstein wird beschrieben im Siebmacher Band: NaA Seite: 24 Tafel: 36, Band: NaA Seite: 24 Tafel: 36, Band: Lux Seite: 6 Tafel: 6.

Abb.: Wappen des Großpriors Johann von Hattstein an westlichen Torbau zum Kernschloß. Weitere ähnliche Wappenpaare dieses Großpriors finden sich innerhalb des Kernschlosses.

Ein weiteres Wappen des Großpriors Johann von Hattstein können wir in der Pfarrkirche Heitersheim auf seinem Epitaph sehen. Heraldisch rechts oben befindet sich der Johanniterschild, und gegenüber ein aus dem Johanniterkreuz und dem Familienwappen gevierter Schild.

Georg Schilling von Cannstatt wird Reichsfürst
Der Nachfolger von Johann von Hattstein wurde 1546 Georg Schilling von Cannstatt, geb. um ca. 1487/1490 in Neuffen, ebenfalls einer der bedeutenderen Großpriore. Sein Vater war Heinrich Schilling von Cannstatt, Vogt zu Vaihingen und Obervogt zu Kirchheim, und seine Mutter war Dorothea von Venningen. Georg schwor vermutlich 1502, also sehr jung, dem Johanniterorden auf und gelangte 1517 nach Rhodos, dem damaligen Hauptsitz des Ordens, wo er als stellvertretender Großbailli der Deutschen Zunge den Verlust der Insel an die Osmanen hautnah miterlebte. Danach hatte er die Leitung der Kommenden Sulz, Dorlisheim, Überlingen, Bubikon, Hall und Mergentheim inne. Georg Schilling von Cannstatt war als Mitglied der Ordenskommission maßgeblich an der 1524-1530 erfolgten Vorbereitung der Ansiedlung des Ordens auf Malta ab 1530 beteiligt, wodurch er, seit dem 13.4.1534 selbst Großbailli der Deutschen Zunge und verantwortlich für alle Befestigungsanlagen der Insel, den Grundstein für einen praktisch eigenständigen Ordensstaat legte. Ferner wurde Malta als Seemacht Europas Schutzposten gegen die Expansion der Osmanen, womit der Orden wieder an den militärischen Auftrag seiner Frühzeit anknüpfte. Georg Schilling von Cannstatt wurde 1541 Generalkapitän der maltesischen Galeerenflotte, die die Türken in Schach hielt. Er war einer der besten und erfolgreichsten Befehlshaber der Ordensflotte.

1546 kehrte er nach Deutschland zurück, nun als Großprior in Heitersheim. Er leitete das Großpriorat bis zu seinem Tod am 2.2.1554, und in diese Zeit fällt die 1548 erfolgte Erhebung des Großpriors in den Rang eines Reichsfürsten, geschehen auf dem Reichstag zu Augsburg in Anerkennung seiner Verdienste als Admiral und Gouverneur von Tripolis (Tripolis war dem Orden zusammen mit Malta und Gozo als kaiserliches Lehen gegeben worden, und Georg war 1535-1537 Gouverneur) sowie als kaiserlicher Kampfgefährte vor Tunis im Jahr 1535 und Algier. Georg Schilling von Cannstatt war ein Vertrauter von Kaiser Karl V. und genoß seine Anerkennung für seine Leistungen für den Orden und für das Reich. Die Standeserhebung war jedoch eine persönliche. Die Herrschaft Heitersheim wurde dadurch nicht zu einem Reichsfürstentum, sondern der Großprior Georg Schilling von Cannstatt wurde persönlich Reichsfürst, wie zeitgenössische Quellen belegen. Damit waren Sitz und Virilstimme im Reichsfürstenrat auf der geistlichen Bank verbunden. Es kann nicht klar entschieden werden, ob nicht evtl. sein Vorgänger ebenfalls schon Fürst war. Es ist ferner umstritten und aufgrund des Verlustes der Originalunterlagen nach 1806 nicht mehr im Detail nachzuvollziehen, wie es genau dazu kam, daß der Rang eines Reichsfürsten dann auf seine Nachfolger überging. Wie auch immer - die Großpriore nach Georg Schilling von Cannstatt behielten diese Stellung.

Abb.: Zwischen 1548 und 1554 unter Georg Schilling von Cannstatt erbauter Trakt westlich des barocken Torturmes im Süden der Vorburg. Die trapezförmige Vorburg war einst ringsum durch einen Graben gesichert, der heute teils verschüttet, teils überbaut ist.

Georg Schilling von Cannstatt setzte das bauliche Werk seines Amtsvorgängers fort, und der von diesem begonnene Schloßneubau wurde abgeschlossen. Seine Erweiterungen entsprachen aber schon dem Stil der Renaissance. Gut hundert Jahre später, aus dem Jahr 1663, gibt es in Merians Topographia Germaniae eine beeindruckende Darstellung des Ordensschlosses, sicherlich idealisiert, aber der Stich zeigt dennoch, wie wehrhaft die Anlage einst ausgebaut war. Die mächtigen Wälle und Schanzen verschwanden bei der Barockisierung.

Georg Schilling von Cannstatts Wappen finden wir an seinen Erweiterungsbauten, es ist geviert, Feld 1 und 4: in Rot ein durchgehendes silbernes Kreuz (Johanniter), Feld 2 und 3: in Rot eine goldene Kanne mit Deckel, Tülle und Henkel (Familienwappen der Schilling von Cannstatt). Die hier nicht dargestellte Helmzier des Familienwappens wäre zu rot-goldenen Decken eine goldene Deckelkanne. Das Wappen der Schilling von Cannstatt wird beschrieben im Siebmacher Band: Bad Seite: 14 Tafel: 10, Band: OstN Seite: 186 Tafel: 125, Band: PrGfN Seite: 21 Tafel: 16, Band: ThüA Seite: 106 Tafel: 83, Band: Wü Seite: 11 Tafel: 14, siehe auch Erg Seite: 39 Tafel: 18.

Abb.: Wappen des Großpriors Georg Schilling von Cannstatt, in die Außenmauer links des barocken südlichen Torturmes eingelassen.

Hermann von Wachtendonk
Der Großprior Hermann II. von Wachtendonk begegnet uns mit seinem auf 1699 datierten Wappen auf der Westseite des Ritterhauses, dieses wurde wohl anläßlich einer Überformung angebracht. Er wurde der Nachfolger des 1683 in Münster verstorbenen Gottfried Droste zu Vischering und leitete das Großpriorat bis zu seinem Tod in Kleve am 16.6.1704. Sein Nachfolger wurde der 1704-1721 amtierende und auf Malta verstorbene Wilhelm von Rhede (Rheide). Übrigens wurde im Johanniterorden ein Großprior nicht gewählt, sondern es folgte jeweils der rangälteste Komtur nach. Der Großmeister des Ordens hingegen wurde gewählt. Hermann II. von Wachtendonk war Großprior in der Zeit der Auseinandersetzung mit Österreich um die Landeshoheit, aber auch er konnte das Problem nicht lösen. Sein Grab befindet sich in der Heitersheimer Kirche. Das Wappen von Hermann II. von Wachtendonk ist geviert, Feld 1 und 4: in Rot ein durchgehendes silbernes Kreuz (Johanniter), Feld 2 und 3: eine rote Lilie.

Abb. links: Wappen des Großpriors Hermann II. von Wachtendonk am Ritterhaus. Abb. rechts: Wappen des Großpriors Ignaz Balthasar Willibald Rinck von Baldenstein am Ritterhaus.

Der letzte deutsche Großprior: Ignaz Balthasar Rinck von Baldenstein
Der am 4.8.1721 in Delsberg geborene Großprior Ignaz Balthasar Willibald Rinck von Baldenstein aus dem Basler Zweig der aus Graubünden stammenden Familie wurde 1796 zum Nachfolger des seit 1777 amtierenden und in Wels verstorbenen Johann Joseph Benedikt von Reinach zu Foussemagne (Fuchsmänningen) bestimmt. Ignaz Balthasar Willibald Rinck von Baldenstein war der Sohn von Joseph Wilhelm Rinck von Baldenstein (8.11.1672-23.6.1752) und dessen Frau Marie Claudine Antoinette von Ramschwag. Sein Bruder Joseph Wilhelm Rinck von Baldenstein war Fürstbischof von Basel. Ignaz Balthasar Willibald Rinck von Baldenstein, der 1734 in den Orden aufschwor, 1753-1806 Komtur der Kommende Leuggern-Klingnau war, 1778-85 das Amt des Großbailli versah, ab 1785 Prior von Dacien (Dänemark) war und ab 1787 Prior von Ungarn, war der letzte Fürst auf Heitersheim; er erlebte 1801 den Verlust der linksrheinischen Ordensbesitzungen im Frieden von Lunéville, den letzten kurzfristigen Aufstieg in die Reichsunmittelbarkeit 1803 und danach den tiefen Fall bis zur Auflösung des Ordens 1806. Er kämpfte mit Freiburg um den Besitz der Klöster, den beide Parteien so dringend wegen der zu erwartenden Einnahmen brauchten. Er erlebte die Ernennung des russischen Zaren zum Ordensgroßmeister. Und schließlich wurde er zur Abdankung gezwungen, gegen die er sich so lange gesträubt hatte wie möglich. Sein Abgang wurde auf Befehl Karl Friedrichs so würdig wie möglich gestaltet. Er bewohnte das Schloß in Heitersheim auch nach dem Ende der Johanniterherrschaft bis zu seinem Tod am 30.7.1807 mit einem kleinen Hofstaat von sieben Personen und mit Bezügen, die in etwa denen eines Fürstbischofs entsprachen. Ignaz Balthasar Willibald Rinck von Baldenstein ist in der Pfarrkirche von Heitersheim begraben. Sein auf 1800 datiertes Wappen sehen wir auf der Westseite des Ritterhauses. Es ist geviert, Feld 1 und 4: in Rot ein durchgehendes silbernes Kreuz (Johanniter), Feld 2 und 3: in Silber ein gestürzter schwarzer Turm mit spitzem Dach und einem Fenster unter demselben. Die hier nicht dargestellte Helmzier des Familienwappens wäre zu schwarz-silbernen Decken ein wachsender silberner Mannesrumpf, belegt mit einem gestürzten schwarzen Turm mit spitzen Dach. Das Wappen wird beschrieben im Siebmacher Band: Bad Seite: 12 Tafel: 9, Band: Els Seite: 18 Tafel: 22, Band: PrGfN Seite: 19 Tafel: 14. Die Rinck von Baldenstein hatten übrigens ursprünglich einen schwarzen Riegel bzw. Pflock mit Öse an unterem Ende (auch als Lünse bez.) im Wappen, der nach 1700 darstellerisch in einen schwarzen gestürzten Turm umgewandelt wurde.

Eine rechtlich höchst komplizierte und umstrittene Stellung im Reich
Um die verzwickte politische Lage der Johanniterherrschaft zu verstehen, müssen wir sauber zwischen der eigentlichen Territorialherrschaft und der fürstlichen Sonderstellung des Großpriors unterscheiden. Die territoriale Herrschaft Heitersheim, und auch alle anderen Ortschaften, die nach und nach zur Herrschaft Heitersheim hinzukamen, gehörten als Lehen zu Vorderösterreich. Über die Grafen von Urach, den späteren Grafen von Freiburg, war die Landeshoheit an die Habsburger gekommen. Diese Oberhoheit war auch lange Zeit akzeptiert worden. Andererseits sollte betont werden, daß die Habsburger die Rechtsnachfolger der Grafen von Freiburg waren, nicht die der Markgrafen von Hachberg. So kam es zu einer Doppelrolle: Der Großprior saß als Reichsfürst auf der geistlichen Bank beim Reichstag, und im Rahmen der vorderösterreichischen Landesverfassung saß er bei den Prälaten im Landtag, und er hatte den Matrikularbeitrag beim Oberrheinischen Kreis zu zahlen. Erste Diskussionen über die rechtliche Stellung traten 1507 auf, als der Großprior nur unter Vorbehalt zu einem vorderösterreichischen Landtag erschien. Österreich behauptete, daß die Landeshoheit anerkannt worden sei, was von den Johannitern bestritten wurde. Andererseits erschienen die Großprioren, Reichsfürsten, regelmäßig zu den Landtagen und entrichteten Abgaben, so als gehörten sie zum Prälatenstand. Interessenskonflikte wurden mittels kaiserlicher Mandate unter Kontrolle gehalten. Die Frage der Landeshoheit hatte jedoch ein ständiges Konfliktpotential, das oft mühsam am Ausbruch gehindert wurde. Ab 1612 versuchte man seitens der Johanniter unter Johann Friedrich Hund von Saulheim, die habsburgische Landeshoheit durch Verweigerung von Zahlungen, Erklärung der Reichsunmittelbarkeit und einen langwierigen Rechtsstreit in Frage zu stellen, was jedoch nicht gelang. Die gegenseitigen Proteste verebbten im 18. Jh. Die erneut festgestellte habsburgische Landeshoheit mußte endgültig akzeptiert werden, und die Johanniter mußten sich damit abfinden. Sie waren letztendlich daran gescheitert, daß sie zu spät versucht hatten, in die bereits gefestigte Territorialbildung einzugreifen, und letztlich auch daran, daß Österreich einfach stärker und mächtiger war. Die Unterlagen zur Auseinandersetzung um die Landeshoheit befinden sich heute im Johanniterarchiv im Generallandesarchiv in Karlsruhe. Bis 1803 gehörte Heitersheim zu den Landständen Vorderösterreichs. Reichslehen oder reichsunmittelbare Güter waren nicht unter dem Johanniterbesitz. Der persönliche Titel eines Reichsfürsten allein verlieh den Großprioren ihre herausgehobene Stellung im Reich. Sie unterstanden als Reichsfürsten direkt dem Kaiser, nicht aber ihre Herrschaft.

Heitersheim vor und nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches
1803 wurde durch den Reichsdeputationshauptschluß die Herrschaft Heitersheim, die durch rechtsrheinische Territorien des ehemaligen Hochstifts Basel sowie durch ehemalige Besitzungen von St. Blasien vergrößert werden sollte, was aber wegen des Widerstandes von St. Blasien nicht vollzogen wurde, selbst reichsunmittelbar, wenn auch nur für drei Jahre, nämlich bis zur Enteignung 1806 und dem Ende des Alten Reiches. Dies war vor dem Hintergrund der Säkularisierung außergewöhnlich, aber sowohl der Malteserorden als auch der Deutsche Orden wurden im Reichsdeputationshauptschluß von der Säkularisierung ausgenommen, und nicht nur das, ihr Territorium wurde sogar auf Kosten der säkularisierten kirchlichen Herrschaften vergrößert. Die Malteser bekamen dabei auch die gefürstete Grafschaft Bonndorf. Ferner bekamen sie die Abteien Schuttern, St. Peter und St. Trudpert sowie Tennenbach. Das war aber eine Bestimmung, die den Vereinbarungen im Frieden von Lunéville widersprach, denn der Herzog von Modena sollte den ganzen Breisgau bekommen. Insofern blitzten die Johanniter ab, als sie die zugesprochenen Klöster auch tatsächlich in Besitz nehmen wollten. Der Stärkere hatte wieder einmal gesiegt. Heitersheim konnte sich der neuen Stellung als tatsächliches Reichsfürstentum aber nur kurze Zeit erfreuen. 1805 (Preßburger Frieden) bzw. 1806 (Besetzung) kam Heitersheim als eingezogenes breisgauisches Lehen an das Kurfürstentum Baden, was rechtlich umstritten ist, weil seit 1803 Heitersheim rechtlich kein breisgauisches Lehen mehr war. Der Orden und Bayern protestierten. Napoléon gestand Baden im März 1806 nur die Klöster zu. Am 22.7.1806 gab es eine Genehmigung von Talleyrand zur Inbesitznahme des Fürstentums, und am 12.7.1806 wurde Baden auch in der Rheinbundakte selbiges zugebilligt, so daß es selbiges am 16.9.1806 nun zum dritten Mal in Besitz nehmen konnte, nun aus der Hand Frankreichs. Im Wiener Kongreß wurde der Griff Badens nach Heitersheim nachträglich legitimiert; die Versuche des Malteserordens, seine Territorien zurückzubekommen, waren vergeblich.

Der Fürstentitel
Ferner sah sich Baden in der Tradition der Reichsfürsten auf Schloß Heitersheim. Der jeweilige Großprior war seit 1548 in Personalunion Reichsfürst, und das blieb bis zum Ende des Alten Reiches so. Reichsrechtlich ist der Fürstentitel mit dem Tod des letzten Großpriors auf Heitersheim damit als erloschen zu betrachten, weil er in einer Art Personalunion mit dem Großpriorat verbunden war. Dennoch führte das Haus Baden ab 1806 in Person des Kurfürsten Karl Friedrich den Titel des Fürsten von Heitersheim munter fort, denn man machte sich die Ansicht zu eigen, aufgrund der reichsunmittelbaren Sonderstellung von Heitersheim 1803-1806 und der Vergangenheit dieses Schlosses diesen Titel beanspruchen zu können. Ob das berechtigt war, ist sehr umstritten. Richtiger ist es, diesen Fürstentitel nach 1806 als Neuschöpfung des Hauses Baden zu betrachten, andernfalls wäre es ein Rechtsbruch gewesen. In jedem Falle war die Aneignung des Fürstentitels durch das Haus Baden eine Eigenmächtigkeit, weil nur der Kaiser den Titel hätte übertragen können. Und daß man es besser als zwei verschiedene Fürstentitel betrachtet, wird allein schon dadurch deutlich, daß es 1806-1807 zwei Fürsten parallel gab, denn der ehemalige Großprior Ignaz Balthasar Rinck von Baldenstein, der von Baden eine Pension und Wohnrecht erhielt, trug den (echten) Fürstentitel bis zu seinem Tod. Durch die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches wurde die Diskussion jedoch hinfällig.

Literatur, Links und Quellen:
Zur Geschichte des Johanniter-Großpriorat Heitersheim, in: Das Markgräflerland, Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur, Jgg. NF 10 (41) Heft 3/4 1979, hrsg. v. d. Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland für Geschichte und Landeskunde e. V. und dem Hebelbund Müllheim e. V.
Alfons Weiss, Die Auseinandersetzung der Johanniter von Heitersheim mit den Habsburgern um die Landeshoheit, ibid. S. 204-244.
Alfred Graf v. Kageneck, Die Fürsten von Heitersheim, ibid. S. 245-260.
Ingeborg Hecht, Karl Kraus-Mannetstätter, Heitersheim - aus der Geschichte der Malteserstadt, hrsg. Stadt Heitersheim 1972.
Hinweistafeln am jeweiligen Gebäude
Schloß Heitersheim: Wolfgang Willig, Landadel-Schlösser in Baden-Württemberg, eine kulturhistorische Spurensuche, Selbstverlag Willig, 1. Auflage 2010, ISBN 978-3-9813887-0-1, S. 209-210.
Schloßmuseum:
http://www.museum-im-schloss.de/
Schloß Heitersheim:
http://www.ms-visucom.de/cgi-bin/ebidat.pl?id=1614
Heitersheim:
http://www.badischewanderungen.de/Heitersheim.htm
Herrschaft Heitersheim:
http://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_Heitersheim
Malteserschloß:
http://www.freiburg-schwarzwald.de/malteserschloss.htm
Johanniterkommende:
http://www.kloester-bw.de/kloster1.php?nr=363
Malteserschloß:
http://www.burgen-schloesser-impressionen.de/baden-wuerttemberg/malteser%20schloss.html
Johannitermeister:
http://www.burgen-schloesser-impressionen.de/baden-wuerttemberg/malteser%20schloss.html
Johanniterorden:
http://www.leo-bw.de/web/guest/themen/landesgeschichte/johanniterorden
Johanniterorden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johanniterorden
Malteserorden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Malteserorden
Geschichte des Johanniterordens:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Johanniterordens
Kommenden: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_ehemaligen_Johanniterkommenden
Souveräner Malteserorden
http://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4ner_Malteserorden
Geschichte der Johanniter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Johanniterordens#Johanniterorden_in_Deutschland
Liste der Großmeister:
http://www.orderofmalta.int//geschichte/700/die-79-grosmeister/?lang=de
Wappen v. Hattstein: Otto Gruber: Wappen des mittelrheinisch-moselländischen Adels, Trier 1962-1965, incl. Nachtrag Trier 1967, ebenfalls veröffentlicht in verschiedenen Jahrgängen der "landeskundlichen Vierteljahresblätter"
Wappen v. Hattstein: Siebmacher Band: NaA Seite: 24 Tafel: 36, Band: NaA Seite: 24 Tafel: 36, Band: Lux Seite: 6 Tafel: 6
Wappen v. Hattstein: Alfred F. Wolfert, Aschaffenburger Wappenbuch, Veröffentlichung des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg e. V., Aschaffenburg 1983, Tafel 14 Seite 123 (dort in Silber drei rote Schrägrechtsbalken, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein silberner, sparrenweise mit je drei roten Schrägbalken belegter Flug)
Biographie Johann von Hattstein, von Christoph Maier:
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26620.php
Wappen Schilling von Cannstatt: Siebmacher Band: Band: Bad Seite: 14 Tafel: 10 , Band: OstN Seite: 186 Tafel: 125, Band: PrGfN Seite: 21 Tafel: 16, Band: ThüA Seite: 106 Tafel: 83, Band: Wü Seite: 11 Tafel: 14, siehe auch Erg Seite: 39 Tafel: 18
Wappen Schilling von Cannstatt: Scheiblersches Wappenbuch (Bayerische Staatsbibliothek Cod. icon. 312 c), Folio 126
Georg Schilling von Cannstatt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Schilling_von_Cannstatt
Georg Schilling von Cannstatt:
http://www.schilling-verband.de/georg-svc.html
Wappen von Wachtendonk: Westfälisches Wappenbuch, nach diesem ist die Feldfarbe jedoch golden, nicht silbern.
Wappen Rinck von Baldenstein: Siebmachers Wappenwerk Band: Bad Seite: 12 Tafel: 9, Band: Els Seite: 18 Tafel: 22, Band: PrGfN Seite: 19 Tafel: 14.
Wappen Rinck von Baldenstein: Die Wappen der Hochstifte, Bistümer und Diözesanbischöfe im Heiligen Römischen Reich 1648-1803, hrsg. von Erwin Gatz, von Clemens Brodkorb, Reinhard Heydenreuter und Heribert Staufer, Schnell & Steiner Verlag 2007, S. 57
Rinck von Baldenstein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ringg_von_Baldenstein
Lebenslauf Rinck von Baldenstein, von Veronika Feller-Vest:
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26628.php

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