Bernhard Peter
Besondere Motive: Der Fränkische Rechen

Rennfähnlein und fränkischer Rechen – Symbole der Würzburger Fürstbischöfe
Beide Symbole, Rennfähnlein und fränkischer Rechen, sind untrennbar mit Franken und mit den Würzburger Fürstbischöfen verbunden. Wann taucht das Symbol "fränkische Rechen" auf? Der erste Fürstbischof, in dessen Zusammenhang uns der "fränkische Rechen" begegnet, ist Wolfram von Grumbach (gest. 1333) mit seinem Grabmal im Würzburger Dom. Dort ist der "fränkische Rechen" erstmals zu sehen. Doch ab wann wurde er im täglichen Gebrauch, im Siegel- und Münzwesen erstmals verwendet? Das ist etwas später anzusetzen, zu Ende des 14. Jh. bzw. zu Anfang des 15. Jh. So findet er sich z. B. auf den Denaren des Gerhard von Schwarzburg (1372-1400), sowohl isoliert als auch als Belegung seines Familienwappens. Ebenso findet sich der "fränkische Rechen" bei seinem Nachfolger in Gebrauch, Johann I. von Egloffstein (1400-1410) zeigt ihn auf seinen Hellern und Pfennigen, entweder in Form zweier separater Schilde, Rechen neben Familienwappen, oder als Kombination, Rechen als Herzschild dem Familienwappen aufgelegt. Und Johann I. von Egloffstein (1400-1410) war es auch, der erstmals den "fränkischen Rechen" in seinen Bischofs- und Vikariatssiegeln zeigt. Ab da wurde das Symbol unverzichtbar für die Würzburger Fürstbischöfe. Damals allerdings wurde er noch nicht "fränkischer Rechen" genannt, diese volkstümliche Bezeichnung taucht erst im 15. Jh. auf. Auch wenn das Symbol volkstümlich so genannt wird, ganz sicher hat es nicht die mit dem Begriff assoziierte Herkunft, sondern entspringt vielleicht dem Wunsch der Landbevölkerung, ein abstraktes Symbol in Unkenntnis der tatsächlichen Herkunft mit ihnen vertrauten Alltagsgegenständen zu assoziieren.

Jedes einzelne Grabdenkmal im Würzburger Dom ab 1440 bis zur Säkularisation ist neben dem persönlichen Wappen und der Ahnenprobe mit Rennfähnlein und fränkischem Rechen versehen, jeder Würzburger Fürstbischof hat beide Elemente in seinem Amtswappen. Von allen Souveränen auf fränkischem Territorium hatte nur der Fürstbischof von Würzburg den Titel „Herzog zu Franken“. Genaugenommen „zu“ und nicht „von“, ein feiner, aber entscheidender Unterschied. Er war Herzog, er regierte in Franken, aber er regierte nicht "Franken". Das Fürstentum und das Herzogtum überlappten sich zwar weitgehend, waren aber nicht 100%ig deckungsgleich, und das Herzogtum war kein Territorialstaat des Reiches. Erst nach Napoleons Umgestaltung wurde daraus ein „von Franken“. Im Lateinischen weniger goldwaagengeeignet: Franconiae Dux bzw. Franciae orientalis Dux.

Hier sollten folgende Begriffe unterschieden werden:

Im Falle Würzburgs machte das Territorium des eigentlichen Hochstifts nur ein Drittel des Territoriums des Bistums aus.

Herzog zu Franken - eine nominelle Würde
Das, was uns heute als Symbole Frankens in Fleisch und Blut übergegangen ist, ist aber gar nicht so eindeutig, wie es den Anschein hat. Vor allem, weil Franken vor Napoleon nie eine zusammenhängende Verwaltungseinheit war. Und weil das Herzogtum Franken, eines der alten Stammesherzogtümer des ostfränkischen Reichs, die sich gegen Ende der Karolingerzeit Anfang des 10. Jh. herausbildeten, schon 939 nach nur 33 Jahren Existenz wieder aufgelöst wurde. Auch die Aufteilung in Westfranken und Ostfranken war nur von kurzer Dauer. Seitdem ist der Titel inhaltsleer.

Dennoch, die Würzburger Fürstbischöfe waren Träger des klingenden Titels „Herzog zu Franken“. Dabei war die Herzogswürde eher nominell. Ein solches Herzogtum wurde in Franken unter der Herrschaft der Fürstbischöfe nie wirklich erlebt, und der Titel erinnert mehr daran, daß Kaiser Friedrich Barbarossa im Jahre 1168 dem Bischof zu Würzburg die „herzogliche Gewalt“ verlieh ("Güldene Freiheit"). Damit ist gemeint, daß er die hohe Gerichtsbarkeit im Hochstift und Herzogtum Würzburg bekam. Nicht ganz Frankens. Darüber entbrannte Streit. In dessen Folge beanspruchten die Würzburger Fürstbischöfe den Titel „Herzog zu Franken“, allen voran Johann von Brunn (gest. 1440), der erste, der den Titel offiziell führte und auf seinem Epitaph einmeißeln ließ. Sein Nachfolger, Gottfried Schenk von Limpurg (gest. 1455), genauso.

Das Herzogtum zu Franken war keine politische Gebietsherrschaft im Sinne eines Territorialstaates wie andere Herzogtümer (Bayern, Sachsen z. B.). Es war eine Würde und gab dem Inhaber Rechte, doch es war kein Herzogtum im Sinne der Reichsverfassung. Das klingt verwirrend, aber wird deutlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, daß es im Herzogtum reichsunmittelbare Herrschaften gab, Dynasten, die dem Würzburger Bischof nicht untertan waren und für die er nicht Landesherr war, sondern die direkt dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches unterstanden. Das wäre für ein echtes Herzogtum undenkbar und inakzeptabel. Damit wird klar, daß der Würzburger Fürstbischof nur bestimmte Kompetenzen eines Herzogs hatte, in bestimmten Dingen herzogsgleich oder herzogsähnlich, daß ihm aber einige Dinge fehlten, um ihn wirklich zum tatsächlichen Herzog im Sinne der Reichsverfassung zu machen.

Was das „Herzogtum zu Franken“ genau ist und ob es je definierte Grenzen hatte, diese Fragen wurden nicht gestellt. Es ging um Macht und Demonstration derselben. Dazu paßt, daß die Würzburger Fürstbischöfe in der früheren Zeit kaum offiziellen Gebrauch von dem ihnen verliehenen Dukat gemacht haben. Erst als Albrecht Achilles versuchte, ein eigenes Herzogtum Franken in seinem Sinne zu etablieren und den Markgräflerkrieg heraufbeschwor, legte man in der Außendarstellung der Würzburger Fürstbischöfe gesteigerten Wert auf diesen Titel.

Mit dem Haus Hohenlohe-Waldenburg gab es sogar einmal einen Rechtsstreit wegen des Rechens: Ein Reichsfürstendiplom vom 14.8.1757 verlieh diesem Fürstenhaus in einem Feld den Fränkischen Rechen. Zu Unrecht, wie der Würzburger Bischof befand, der daraufhin Klage erhob. Und der Reichshofrat gab dem Bischof recht, und das rechtswidrige Diplom wurde abgeändert. Denn Herzog zu Franken ist nur einer, und das ist der Würzburger Fürstbischof!

Schwert und Rechen
Eine entsprechende Rolle spielt das Schwert der Würzburger Fürstbischöfe, die auch Vorsitzende des kaiserlichen Landgerichts in Franken waren. Schon von Gottfried Schenk von Limpurg wird berichtet, er habe sich zu diesem Zweck bei offiziellen Auftritten ostentativ auf ein Herzogsschwert gestützt. Sein Nachfolger, Johann von Grumbach (reg. 1455-1466) ließ das Zeremonialschwert der Würzburger Fürstbischöfe anfertigen. Diese Waffe wurde quasi als Insignie bei wichtigen zeremoniellen Anlässen geführt und gezeigt. Heute ist es in der Schatzkammer der Münchner Residenz, mit dem Wappen des Auftraggebers, Johann von Grumbach, verziert, dem Mohren mit Blumenstrauß im goldenen Schild. Es darf nicht verwechselt werden mit dem Kiliansschwert, dem Märtyrerschwert. Das Schwert der Herzöge von Ostfranken ist ein Machtinstrument, kein Mordinstrument.

Welcher der beiden Symbole, Rennfähnlein oder fränkischer Rechen, ist nun das wichtigere Symbol? Und was steht nun für was?
Dieses oben erwähnte Schwert ist auch auf den Epitaphien der Würzburger Fürstbischöfe im Dom abgebildet. Natürlich ergänzt um das Symbol für das geistliche Amt, einen Bischofsstab haben sie stets auch. Das Schwert steht also für die Herzogswürde, der Krummstab für die Fürstbischofswürde. Zwei Insignien, zwei Wappensymbole - was paßt zu wem? Folgende Beobachtungen helfen das aufzuklären:

Also fassen wir zusammen: Spätestens seit dem 16. Jh. wird jedenfalls der Fränkische Rechen als Symbol des Herzogtums verstanden und angewandt. Der Rechen wird von den Bischöfen und ihren Zeitgenossen als wichtiger angesehen. Der Rechen paßt zum Schwert und ist als Wappen den Bischöfen als Herzöge zu Franken zuzuordnen. Bischöfe und Landesherren gab es viele im Reich, auch solche, die beides waren, aber den Würzburger Fürstbischof zeichnete etwas aus, das keiner sonst hatte: Das ihm von Kaiser Barbarossa bestätigte Herzogtum - und das wurde auf dem vornehmsten Platz im Schild gezeigt.

Das Fähnlein ist dagegen dem Fürstbistum Würzburg zuzuordnen und steht für das Hochstift Würzburg. Es handelt sich wohl um eine Lehensfahne, entspricht also dem Hochstift, denn der Würzburger Bischof wurde mit dem Hochstift belehnt, nicht mit der Bischofswürde.

Eine bisweilen in der Literatur getroffene Zuordnung des Fränkischen Rechens zum Domkapitel ist unplausibel, weil der Fürstbischof es nicht nötig hätte, die Symbole des Domkapitels zu führen - nein, er zeigt das, was ihn von allen anderen unterscheidet und unverwechselbar macht und was seine Macht begründet: das Herzogtum. Der Bischof war der Herzog, und er alleine hatte die richterliche Gewalt, auch wenn er sie zur Ausübung einem Angehörigen des Domkapitels als seinem Stellvertreter übertrug. Ein Domkapitel-Wappen hat auf einem Bischofs-Grabmal nichts verloren, außerdem würde man einem Domkapitelwappen nicht Platz 1, den bevorzugtesten Platz höchsten Ansehens in einem gevierten Schild, zuordnen.

Das Würzburger Diözesanwappen
Nachdem 1989 in das Wappen der Diözese Würzburg zusätzlich ein schwarzes irisches Hochkreuz aufgenommen worden war (Gesetz über das Wappen der Diözese Würzburg vom 1.7.1989, Würzburger Diözesanblatt 135, Nr. 11, vom 1.7.1989, S. 174), war das Gleichgewicht des uralten Motivs gestört: Die Spitzen rutschten nach oben, eine dritte Farbe kam ins Spiel, viel Leerraum entstand. Im September 2019 kehrte man nach 30 Jahren mit Wirkung zum 1.11.2019 zum guten alten fränkischen Rechen zurück (Gesetz über das Wappen der Diözese Würzburg vom 27.9.2019, Würzburger Diözesanblatt, 165, Nr. 18, vom 18.10.2019, S. 379).

Der Fränkische Rechen in den Wappen der kommunalen Heraldik
Ab 1804 wird der fränkische Rechen offizielles Sinnbild für das Herzogtum Franken und findet als solches Eingang in das bayerische Staatswappen. Ab 1806 entstand aus den vielen Klein- und Mittelstaaten, Herrschaften und Kirchenstaaten mit der napoleonischen Aufräumaktion eine Erweiterung Bayerns, die sich auch heraldisch ausdrückte. Spätestens ab 1835 kam dann der fränkische Rechen ins große Staatswappen Bayerns, während das Rennfähnlein in anderen Farben das Wappen der Stadt Würzburg wurde. Der Titel, den die Wittelsbacher nun annahmen, lautete "Herzog von Franken".

Und auch heute noch ist der fränkische Rechen im bayerischen Staatswappen als Symbol für die drei fränkischen Bezirke enthalten, dazu ist er Bestandteil des Wappens jedes einzelnen fränkischen Bezirkes: Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.

Ebenso ist der Fränkische Rechen ein häufiges Motiv der Heraldik fränkischer Landkreise, wie folgende Beispiele belegen:

Weiterhin taucht der Fränkische Rechen oft in der kommunalen Heraldik in Franken auf, wie folgende Beispiele belegen:

Literatur:
Eugen Schöler, Fränkische Wappen erzählen Geschichte und Geschichten. Verlag Degener 1992.
Peter Kolb: Die Wappen der Würzburger Fürstbischöfe. Herausgegeben vom Bezirk Unterfranken, Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte e.V. und Würzburger Diözesangeschichtsverein. Würzburg, 1974. 192 Seiten.
Herrn Peter Kolb ein herzliches Dankeschön für wertvolle Hinweise.

http://www.historisches-franken.de/fraenkischer-rechen/anfaenge.htm

Das Rennfähnlein

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