Bernhard Peter
Galerie: Photos schöner alter Wappen Nr. 2947
Arnstein (Landkreis Main-Spessart, Unterfranken)

Burg Arnstein (Amtsschloß)

Burg Arnstein liegt am höchsten Punkt der Stadt östlich der sich im Halbkreis um den Hügel entlangziehenden Altstadt. Während sich die Marktstraße als Hauptstraße der Altstadt im Bogen ansteigend um den Hügel zieht, führt die Straße Kirchberg vom Bogenscheitel der ersteren geradewegs nach Osten den Hügel weiter hinauf und passiert nacheinander die wichtigsten Gebäude der Altstadt, das Rathaus, die Kirche und führt dann weiter zur Burg und durch deren Hof weiter nach Osten wieder ins Tal. Die Burg besteht aus zwei parallel stehenden Gebäuden, dem herrschaftlichen Wohngebäude von 33 m Länge und 16 m Tiefe im Norden und parallel dazu dem die ganze Südseite einnehmenden, eingeschossigen Wirtschaftstrakt mit Nebengebäuden, und sowohl im Westen als auch im Osten gibt es eine Toranlage, erstere einfach, letztere doppelt. Das im Kern noch mittelalterliche, in der heutigen Form aus der Renaissance stammende Herrenhaus ist ein dreigeschossiger, zum Burghof hin traufständiger Satteldachbau. An der südöstlichen Ecke ist zum Burghof hin ein dreigeschossiges Zwerchhaus mit Blendgiebel angebaut. Östlich davon gibt es Ruinenreste eines Gebäudeteils, das in Verlängerung des Herrenhauses die Bebauung bis zur Ostmauer vervollständigte.

Zeitweise war die als nördlichste Burg des Territoriums für das Hochstift Würzburg strategisch wichtige Burg Arnstein an die Familie der von Hutten verpfändet, seit 1381. Die Bischöfe brauchten Geld für Feldzüge, die von Hutten hatten es, also wechselten Stadt, Burg und Amt als Sicherheit den Besitzer. Das Pfand war aber Ende des 15. Jh. durch Bischof Rudolf II. von Scherenberg wieder ausgelöst worden, so daß Arnstein seit 1489 wieder vom Hochstift Würzburg verwaltet wurde, die auf der Burg ihre Amtsleute einsetzten und die Burg als Amtsschloß nutzten und ausbauten. Die Burg mußte sich 1440 militärisch bewähren, als sie belagert wurde, erfolglos. Schon unter den Herren von Hutten war die Burg mächtig ausgebaut worden. Die Bischöfe ließen die Burg nach der Auslösung weiter ausbauen, bis sie um 1519 die maximale Ausdehnung und ihre maximale Wehrhaftigkeit erreicht hatte. Die Burg Arnstein, damals ein Vierkantschloß mit randständiger Bebauung, wurde jedoch im Bauernkrieg 1525 zerstört; der damalige Amtmann und Leiter der Verteidigung war Götz von Thüngen, er geriet in die Hände der Bauern. Die Burg war danach etwa zur Hälfte zerstört. Ein Wiederaufbau im Stil der Renaissance erfolgte 1542-1544 unter dem Würzburger Fürstbischof Konrad III. von Bibra (1490-8.8.1544, regierte 1540-1544). Was nicht mehr zeitgemäß war wie der alte Bergfried, wurde nicht mehr aufgebaut. Das Herrenhaus wurde in der neuen Gestaltung durch seine neuen Dimensionen schloßartig konzipiert. Wo in der alten Burg Palas, Bergfried, Stallungen und Brunnentrakt waren, war jetzt alles Herrenhaus. Das Nebengebäude hatte früher die gleiche Höhe wie das Herrenhaus und enthielt Naturalien-Speicherkapazitäten und Wohnungen für Bedienstete. Das Konzept des Vierkantschlosses mit ca. 6 m tiefen Flügeln wurde beim Wiederaufbau zugunsten der Dominanz des Herrenhauses aufgegeben.

Für diesen Fürstbischof Konrad III. von Bibra gibt es mehrere Wappensteine an Burg Arnstein. Der erste befindet sich an der westlichen Giebelwand des Herrenhauses in großer Höhe. Am besten sieht man diesen von außerhalb von der hinten an der Kirche hinaufführenden Holztreppe aus. Im Zentrum befindet sich das fürstbischöfliche Wappen, geviert, Feld 1: "Fränkischer Rechen" = von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt, Herzogtum zu Franken, Feld 2 und 3: in Gold ein steigender schwarzer Biber mit geschupptem Schwanz, Stammwappen der von Bibra, Feld 4: "Rennfähnlein" = in Blau eine rot-silbern gevierte schräggestellte Standarte mit goldenem Schaft, Hochstift Würzburg.

Hier wird nur der Wappenschild ohne Oberwappen verwendet. Der Schild ist seitlich zu vier Zipfeln ausgezogen, von denen die beiden unteren nach hinten eingerollt sind. Zwei dralle Putten stehen rechts und links als Schildhalter. Ein dritter, geflügelter Putto ragt hinter dem Schild empor und ergreift mit seinen Händen die beiden oberen Zipfel, die als Vogelköpfe mit Hals gestaltet sind, von denen der optisch linke den Schnabel geschlossen hat, der andere aber ersteren mit weit geöffnetem Schnabel anmacht. Im Sockelbereich datiert die Inschrift den Stein: "ANNO DO(MI)NI / MVXXXXII / 1542" mit der ungewöhnlichen Verwendung von V = Ziffer 5 für die 500 anstelle des korrekten D.

Dieses fürstbischöfliche Wappen wird von einer aus vier Schilden bestehenden Ahnenprobe umgeben. Heraldisch rechts oben wiederholt sich der Schild der von Bibra, in Gold ein steigender schwarzer Biber mit geschupptem Schwanz, rechts oben sehen wir den Schild der von Seckendorff, in Silber zwei zu einer Acht verschlungene und unten miteinander verbundene rote Lindenzweige mit insgesamt acht nach außen gerichteten Lindenblättern, vier auf jeder Seite. Rechts unten folgt der Schild der Stiebar von Buttenheim, silbern-schwarz geteilt mit einer aus der Teilung emporwachsenden roten Saufeder, oft mit goldener Querstange, und zuletzt kommt links unten der Schild für die von Vestenberg, grün mit einem silbernen Balken.

Dieses Wappen kommt noch einmal an der hofseitigen Südfassade des Herrenhauses vor, mit gleichen Inhalten. Die seitlichen Pilaster sind aufwendiger verziert mit phantasievollen Kapitellen als Basis und verschiedenartigen oberen Abschlüssen, der optisch rechte mit eingefügtem Gesicht. Der Aufbau ist ganz ähnlich wie beim zuvor vorgestellten Wappenstein, aber es gibt wesentliche Unterschiede. Zum einen wird das Wappen von einer halbrunden Muschelrosette bekrönt, in welche die Jahreszahl 1544 eingeschlagen ist. Ganz oben dient eine halbkugelförmige Rosette als Abschluß. Zum anderen gibt es im Mittelfeld keine Schildhalter, dafür ein Oberwappen mit üppigen Helmdecken. Das Stammkleinod der von Bibra, zu schwarz-goldenen Decken ein goldener, beiderseits mit dem Biber belegter Adlerflug, kommt nicht vor. Die beiden Würzburger Kleinode werden zu einem kombiniert. So sehen wir nur einen gekrönten Helm, darauf zu rot-silbernen Decken ein Paar Büffelhörner, jeweils im Spitzenschnitt rot-silbern geteilt, Herzogtum zu Franken, oben in der Mitte drei Straußenfedern in den Farben Silber, Rot und Blau, in den Mundlöchern der Büffelhörner zwei rot-silbern gevierte Standarten mit goldenem Schaft steckend, Hochstift Würzburg. Das Inschriftenfeld unter dem Wappen ist leer. 

Die Ahnenprobe ist die gleiche wie am anderen Wappenstein. Die Eltern des Fürstbischofs waren nach Salver Hartung von Bibra (-1505) zu Senftenberg (bambergische Pfandschaft) und Rauheneck (würzburgische Pfandschaft), würzburgischer Amtmann zu Rauheneck, und dessen Frau, Margarethe von Seckendorff-Aberdar (-1504). Die Vornamen sind in dieser Generation unstrittig und werden auch von Wendehorst so angegeben. Aber schon die Linie der von Seckendorff ist nicht eindeutig in den Quellen. Die Großeltern waren nach Salver und Biedermann Lampert von und zu Bibra, Catharina Stiebar von Buttenheim, Conrad von Seckendorff-Aberdar und Margaretha von Vestenberg. Damit ist eine Aufschwörung Lamprechts aus dem Jahre 1523 und eine solche seines Bruders Konrad aus dem Jahre 1525 in Würzburg sowie in Bamberg im Einklang. Wilhelm von Bibra, der 1880 ff. die Familienchronik verfaßte, vertritt jedoch trotz dieser von ihm zur Kenntnis genommenen und überlieferten Belege die Ansicht, daß der Großvater väterlicherseits nicht Lampert von Bibra war, sondern Konrad (Kunz, Cunz) von Bibra. Diesem gibt Biedermann eine Katharina von Holzadel zur Frau, was Wilhelm von Bibra für irrig erklärt, und was auch angesichts der Wappensteine tatsächlich irrig ist. Er ordnet Konrad von Bibra eine nicht näher bekannte Frau Stiebar von Buttenheim als erste Frau zu, und als zweite Frau Appollonia von Aufseß. Wilhelm von Bibra nennt als Großvater mütterlicherseits auch abweichend von Salver und Biedermann Lamprecht von Seckendorff-Rynhofen, Amtmann zu Stufenberg. Fakt ist, daß die Großmutter väterlicherseits eine von Stiebar war, und die Großmutter mütterlicherseits eine von Vestenberg, das muß aufgrund der Wappenanordnung hier und anderswo so sein. Es bleibt ferner anzumerken, daß Aufschwörungen zum Beleg der Stiftsfähigkeit in der Regel sehr genau geprüft wurden und in der Regel verläßlich sind, verläßlicher als die Verwendung des Ausdrucks "Vettern" in Urkunden zur Belehnung, auf die sich die Argumentation des Wilhelm von Bibra stützt. Die Angaben bei Biedermann sind im Zweifel nicht verläßlich, doch Salver arbeitete stets sehr genau, und ihm standen vermutlich die originalen Aufschwörungen zur Verfügung. Wenn beide übereinstimmen, könnte es sein, daß einer vom anderen abgeschrieben hat, aber es könnte auch sein, daß es stimmt.

Die beiden hier vorgestellten Wappensteine im Außenbereich sind aber noch nicht alles, was Burg Arnstein heraldisch zu bieten hat. Es gibt noch ein Sandsteinwappen von 1542 in der Eingangshalle (Original des Wappens am Westgiebel), weiterhin einen Wappenstein von 1544 ebenfalls in der Eingangshalle (Original des Wappens der Südfassade), und es gibt einen Türrahmen aus dem Jahr 1543 im alten Gerichtssaal (Seckendorff-Wappen jedoch falsch mit goldener Feldfarbe angestrichen, Rot und Silber beim Rennfähnlein vertauscht). Alle genannten Fundstellen sind Wappen mit den vier Ahnenwappen von Bibra, von Seckendorff, Stiebar von Buttenheim und von Vestenberg. Ein fürstbischöfliches Wappen ohne Ahnenprobe ist an einer reich mit antikisierenden Medaillons verzierten Steinsäule von 1542 im ersten Stock der Burg angebracht. Auch außerhalb Arnsteins gibt es Wappen dieses Fürstbischofs, in Würzburg an seinem Epitaph im Kiliansdom und am Bronzebeschlag seiner Grabplatte, an der Wand des Seitenschiffs angebracht, jeweils mit der 4er-Ahnenprobe, und es gibt sein Wappen in Würzburg am Grafeneckart.

Es gibt noch einen späteren, unscheinbaren Wappenstein am Torbogen der Westseite. Dieser gehört zum Würzburger Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (18.3.1545-13.9.1617, amtierte 1573-1617). Es ist geviert, Feld 1: "Fränkischer Rechen" = von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt, Herzogtum zu Franken, Feld 2 und 3: in Blau ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei blauen Ringen, Stammwappen der Echter von Mespelbrunn, Feld 4: "Rennfähnlein" = in Blau eine rot-silbern gevierte, an den beiden senkrechten Seiten je zweimal eingekerbte, schräggestellte Standarte mit goldenem Schaft, Hochstift Würzburg. Diese um 1600 erfolgte Baumaßnahme markiert die Aufgabe der Burg als selbständige Verteidigungseinheit und die Integration derselben in die Stadtbefestigung. Bis dahin war nämlich die Burg zur Stadt hin zu, eine Wehrmauer querte, und der einzige Zugang lag im Osten. Nun ließ der Fürstbischof an der Westseite einen zweiten Zugang mit Zugbrücke über den damals vorhandenen Graben errichten. Stadtseitig hatte die Mauer ursprünglich eine Höhe von 15 m, nun wurde sie auf ca. 6 m Höhe abgetragen. Die heute nur noch rudimentär vorhandene Stadtbefestigung hatte einst 12 Türme. Auch an den Außenmauern der Burg gab es Veränderungen: Die Gebäude entlang der östlichen Burgmauer wurden abgerissen, die Keller verfüllt. Der Nordost-Turm wurde abgerissen, weil man hier die Burgmauer 3 m nach außen verschob. Der Südost-Turm blieb, aber der untere Raum wurde zur Erhöhung der Stabilität verfüllt. Und die Stadtmauern wurden jetzt bis an die Burgmauern herangeführt.

Mit dem Ende der geistlichen Fürstentümer kam die Burg Arnstein an den bayerischen Staat. Ab 1803 hatte hier das fränkische Landgericht und ab 1879 das königlich-bayerische Landgericht seinen Sitz. Das erste Obergeschoß des Herrenhauses diente als Gerichtssaal, das zweite Obergeschoß als Richterwohnung. Erst 1973 verlor das Amtsschloß seine Gerichtsbarkeit. Im Laufe der Zeit gab es einige Veränderungen am Amtsschloß. So wurden die Nebengebäude in der Höhe reduziert. Die Torbauten, der ursprünglich im Osten und der nachträgliche im Westen, wurden abgerissen. Die ehemals randständigen kleinen Bauten an der Mauer entlang wurden ebenfalls abgerissen.

Burg Arnstein ist heute Privatbesitz. Stephan Illsinger und Claudia Illsinger kauften die Burg im Jahre 2005 von Freistaat Bayern, sanierten und modernisierten sie. Die Burg wird privat bewohnt; Räume können für Hochzeiten, Familienfeste, Konzerte, Lesungen, Firmenveranstaltungen und andere Bedürfnisse angemietet werden. Der Festsaal (alter Gerichtssaal) bietet Platz für bis zu 60 Personen, der Rote Salon für bis zu 12 Personen. Beide können für Feiern, Tagungen, Seminare oder Schulungen zusammen mit entsprechendem externen Catering und der Nutzung der vorhandenen Küche gebucht werden. Die Burgterrassen bieten unter freiem Himmel Platz für 150 Personen für Feiern und Empfänge bei gutem Wetter.

Literatur, Links und Quellen:
Lokalisierung auf Google Maps: https://www.google.de/maps/@49.9781612,9.9701795,20z - https://www.google.de/maps/@49.9781612,9.9701795,81m/data=!3m1!1e3
Anton Rahrbach, Jörg Schöffl, Otto Schramm: Schlösser und Burgen in Unterfranken, Hofmann Verlag Nürnberg 2002, ISBN 3-87191-309-X, S. 176
Webseite der Burg Arnstein:
https://burg-arnstein.de/ - Geschichte der Burg: https://burg-arnstein.de/historie/
Burg Arnstein auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Arnstein_(Unterfranken)
Konrad von Bibra auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_III._von_Bibra
Adelsgeschlecht von Bibra:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bibra_(Adelsgeschlecht)
Adelsgeschlecht von Vestenberg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vestenberg_(Adelsgeschlecht)
Adelsgeschlecht von Seckendorff:
https://de.wikipedia.org/wiki/Seckendorff_(Adelsgeschlecht)
Adelsgeschlecht Stiebar von Buttenheim:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stiebar

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