Bernhard
Peter
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Photos schöner alter Wappen Nr. 1520
Wildenstein (Fichtenau, Landkreis Schwäbisch Hall)
Das Schloß von Wildenstein
Wildenstein ist heute ein Ortsteil von Fichtenau im Landkreis Schwäbisch Hall. Im Ortszentrum befindet sich ein sehenswertes, renoviertes Schloß in einem kleinen Park. Es ist ein schlichter Bau auf rechteckigem Grundriß und mit Treppengiebeln, an den Außenseiten der Längsseiten jeweils zwei Zwerchhäuser mit insgesamt vier weiteren Treppengiebeln. Im Kern stammt die Anlage aus dem 16. Jh. Das Schloß ist Privatbesitz und kann nicht besichtigt werden. Nördlich schließt sich ein Wirtschaftsgebäude an. Einst hatte die Anlage vier Ecktürme, die im 19. Jh. durch Abbruch verloren gingen.
An der östlichen Schmalseite des Schlosses befinden sich zwei Wappensteine, etwas erhöht zwischen den Fenstern des ersten und zweiten Wohngeschosses und gegeneinander versetzt. Der untere Wappenstein ist der ältere. Er gehört zu Hans (Johann) von Schwabsberg, letzter seines Geschlechts, und seiner Frau Anna von Trauttmannsdorff. Letztere war die Tochter von Leopold v. Trauttmansdorff (-1510) und Agnes v. Malusco, Enkelin von Herrand III. v. Trauttmansdorff (-1467) und Katharina v. Kirchberg.
Das Wappen Schwabsberg zeigt in Blau einen goldenen Löwen und daneben senkrecht gestellt eine silberne Hirschstange, hier freilich gewendet. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken ein Hirschgeweih, rechts blau, links silbern (nach Siebmacher Band: WüA Seite: 63 Tafel: 40), hier beide silbern, was laut Alberti ebenfalls vorkommt wie auch eine rote und silberne Tinktur (Alberti S. 715). Der Löwe kann auch gekrönt sein. Hans von Schwabsberg trug 1518 Wildenstein dem Markgrafen von Brandenburg zu Lehen auf, wofür ihm das halbe Schloß Röttingen zugeeignet wurde (bei Neresheim). Dieses Schloß Röttingen hatte Wilhelm von Schwabsberg 1471 zur Hälfte von Hans v. Westerstetten erworben. Das Wappen Trauttmannsdorff zeigt hier in silbern-rot gespaltenem Schild eine Rose in verwechselten Farben, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken vor einem silbern-rot gespaltenen Hahnenfederbusch eine Rose in verwechselten Farben. Üblicherweise wird das Wappen Trauttmannsdorff jedoch genau andersherum abgebildet, also in rot-silbern gespaltenem Schild eine goldenbebutzte Rose in verwechselten Farben, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken vor einem rot-silbern gespaltenen Hahnenfederbusch eine goldenbebutzte Rose in verwechselten Farben (vgl. Siebmacher Band: Mä Seite: 248 Tafel: 175, Band: FstA Seite: 266 Tafel: 359-360, Band: NÖ Seite: 379 Tafel: 183).
Der obere, auf 1662 datierte Wappenstein zeigt das Wappen der Hofer von Lobenstein. Sie hatten 1662 das Schloß und das reichsunmittelbare Rittergut Wildenstein von Johann Heinrich v. Knöringen erworben. Die Familie gehört zum bayerischen Uradel des Nordgaues, und sie waren einst Erbmarschälle des Bistums Regensburg. Aufgrund ihres lutheranischen Glaubens sind sie aus ihrer Stammheimat fortgezogen und siedelten sich in Württemberg an, wo sie zur Reichsritterschaft gehörten. Der Name Hofer bezieht sich dabei auf den Stammsitz Burg Hof am Regen bei Nittenau in der Oberpfalz, und Lobenstein war eine Burg in Zell, wo sie ebenfalls ansässig waren. Auch heute noch ist das Schloß in Besitz der Familie, die hier ihr Familienarchiv unterhält. Das Wappen der Hofer von Lobenstein zeigt in Silber drei oben hier je dreimal gezinnte rote Sparren übereinander, auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken eine oben gekrönte und mit Straußenfedern besteckte, goldene, geflochtene Fischreuse (nach anderen Quellen ein Vogelhaus). Das Wappen wird beschrieben im Siebmacher Band: Wü Seite: 8 Tafel: 9, Band: Bö Seite: 228 Tafel: 99, Band: Pr Seite: 46 Tafel: 58, ferner im Alberti S. 328 und im Wappenbuch des churbayrischen Adels, BSB Cgm 1508, Image 51. Der Käufer des Schlosses Wildenstein war Johann Georg Hofer von Lobenstein, markgräflich brandenburg-ansbachscher Kammerherr und Geheimrat. Dazu war er noch kaiserlicher Landrichter der Burggrafschaft Nürnberg, Oberamtmann zu Schwabach und Oberst des fränkischen Reichskreises. Sein Sohn Wolf Christian Hofer von Lobenstein, markgräflich brandenburg-ansbachscher Oberamtmann zu Stauff, Landeck und Geyern, führte die Linie zu Wildenstein fort, die 1805 erlosch, ein anderer Sohn, Christian Albrecht Hofer von Lobenstein gründete eine zweite Linie zu Neustädtlein, die schon 1703 mit dem Tod seines Sohnes Christian Ernst wieder erlosch. Das Haus Hofer von Lobenstein wurde von Carl Friedrich Franz Hofer von Lobenstein, preußischer Major, als einzigem männlichen Nachkommen fortgeführt. Der Besitz erfuhr zwischenzeitlich immer wieder Veräußerungen und Rückkäufe, zuletzt wieder vereinigt unter Oberst Carl Adolf Hermann Georg Freiherr Hofer v. Lobenstein (13.10.1868 - 24.5.1940), dessen Sohn Dr. med. Maximilian Friedrich Franz Adolf Hofer v. Lobenstein (8.4.1901 - 29.11.1956) und Enkel Hermann Georg Theodor Hofer v. Lobenstein (geb. 10.6.1935). Letzterer hat drei Söhne, Hubertus Thilo Herbert Hofer v. Lobenstein (geb. 13.8.1965), Johann-Georg Klaus Lothar Hofer v. Lobenstein (geb. 27.12.1967) und Eberhard Maximilian Wilhelm Hofer v. Lobenstein (geb. 3.3.1971). Neben den genannten Orten bstand noch Besitz in Rötlein, Lautenbach und Gunzach, heute alles Ortsteile von Fichtenau.
Literatur,
Links und Quellen:
Siebmachers Wappenbücher
Wappenbuch des churbayrischen Adels (Kopie eines Originals von
1560 aus dem 18. Jh.), Band 1 Bayerische Staatsbibliothek,
BSB Cgm 1508, Image 51
Stammburg Lobenstein: http://www.ms-visucom.de/cgi-bin/ebidat.pl?id=1459
J. Siebmachers Grosses Wappenbuch Band E. Württembergisches
Adels- und Wappenbuch. Im Auftrage des Württembergischen
Altertumsvereins begonnen von Otto v. Alberti, Bauer & Raspe
1975 (Reprint), 1112 Texts. mit 4132 Wappen + 122 S.
Figurenverzeichnis.
Genealogien: Genealogien: Prof. Herbert Stoyan, Adel-digital, WW-Person auf
CD, 10. Auflage 2007, Degener Verlag ISBN 978-3-7686-2515-9
Familienarchiv: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=21384
Wolfgang Willig, Landadel-Schlösser in
Baden-Württemberg, eine kulturhistorische Spurensuche, 1.
Auflage 2010, ISBN 978-3-9813887-0-1, S. 141
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